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Offene Forderungen - 5 konkrete Schritte zu Ihrem Geld

Hier erfahren Sie alles was Sie über offene Forderungen wissen müssen. Außerdem stellen wir Ihnen einen 5-Punkte-Plan zur Eintreibung von offenen Forderungen zur Verfügung.

Finden Sie die passende Inkasso-Lösung.

Was trifft am besten auf Sie zu?

Haben Sie eine Einzelforderung oder wiederkehrende Forderungen?

Wie hoch ist die Forderung?

Hat Ihr Schuldner Einwände gegen die Forderung? (z.B. weil die erbrachte Leistung nicht stimmt)

Wurde die Forderung bereits tituliert?

Gegen wen richteten sich Ihre Forderungen?

Wo ist der Schuldner ansässig?

Wie viele Inkasso-Forderungen fallen bei Ihnen typischerweise pro Jahr an?

Wie hoch ist das typische Volumen pro Forderung?

Kommen Sie auf Empfehlung zu uns?

Was ist eine offene Forderung?

Eine Forderung wird zu einer offenen Forderung, wenn diese nicht bis zum Fälligkeitsdatum beglichen wurde, obwohl sie unbestritten, bezifferbar und fällig ist. Eine Forderung ist ein schuldrechtlicher Anspruch eines Gläubigers, vom Schuldner eine Leistung zu erhalten. Dies wird in § 241 ff. BGB festgehalten.

Eine Forderung kann außerdem durch Rechtsgeschäfte oder Gesetze entstehen. So ist beispielsweise ein dinglicher Anspruch keine Forderung. Unternehmerisch gesehen ist ein Schuldner, welcher vom Gläubiger eine Ware oder eine Dienstleistung erhält, diesem gegenüber zur Begleichung verpflichtet. Im Regelfall handelt es sich dabei um finanzielle Leistung. Eine Forderung ist somit Recht eines Gläubigers, eine Zahlung von seinem Schuldner zu erhalten. Der Schuldner befindet sich, bei fälliger und unbezahlter Rechnung zum Fälligkeitsdatum im Verzug.

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Inhaltsübersicht

Wann ist eine Forderung fällig?

Eine Forderung ist zu dem Zeitpunkt fällig, zu welchem der Gläubiger vom Schuldner verlangen kann, seine Forderung (z.B. Rechnung) zu begleichen.

Die Fälligkeit kann sich beispielsweise aus einem Vertrag ergeben, in welchem eine Frist festgelegt wird, bis zu welcher der Vertragspartner die Zahlung nach erfolgter Leistung erbringen muss. Außerdem kann sich die Fälligkeit auch aus einer Rechnung ergeben, auf welcher vermerkt wurde, dass der Betrag sofort, oder zu einem bestimmten Datum fällig. Begleicht der Schuldner seine Rechnung nicht, befindet er sich nach § 286 BGB im Verzug und Sie können Ihren Mahnprozess oder eine Klage einleiten.

Wir beantworten gerne all Ihre Fragen zum Thema Forderungen und Inkasso und stehen mit unserer Expertise für Sie bereit.
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Wann verjährt eine Forderung?

Die regelmäßige Verjährungsfrist ist in § 195 BGB geregelt und beläuft sich nach aktuellem Recht im Regelfall auf drei Jahre.

Die Verjährungsfrist ist ein Zeitraum mit Beginn ab Ablauf des Jahres, in welchem ein Berechtigter (Gläubiger) einen Anspruch gegenüber einem Verpflichtenden (Schuldner) hat. Vergeht dieser Zeitraum, hat der Verpflichtende das Recht den Anspruch zu verweigern. Die Verjährungsfrist beträgt also drei Jahre ab der Entstehung des Anspruchs, soweit sich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt. So beträgt zum Beispiel die Verjährungsfrist je Zahlungsanspruch:

  • Schadenersatzansprüche bei Mietsache: 6 Monate
  • Fracht-, Transport- und Speditionskosten: 1 Jahr
  • Baumängel: 5 Jahre
Frau und Mann beim Arbeiten mit Dokumenten auf einem Tisch

Wie treibe ich offene Forderungen ein? Unser 5-Punkte Plan

Wenn der Schuldner Rechnungen nicht begleicht, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihre Forderung einzutreiben. Wir stellen Ihnen für die Beitreibung einen 5-Punkte Plan zur Verfügung. Dieser umfasst Folgendes:

1. Senden Sie eine Zahlungserinnerung

2. Senden Sie eine zweite Mahnung

3. Suchen Sie das Gespräch

4. Senden Sie eine deutliche dritte Mahnung

5. Beauftragen Sie ein Inkassounternehmen

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1. Senden Sie eine Zahlungserinnerung

Senden Sie Ihrem säumigen Kunden als ersten Schritt eine freundliche Zahlungserinnerung, welche gleichzeitig als erste Mahnung zu verstehen ist. Die Formulierungen könnten dabei wie folgt aussehen:

“…wir konnten bisher leider noch keinen Zahlungseingang zur Rechnung Nr. XXXX verzeichnen. Dies kann im hektischen Geschäftsleben schnell untergehen. Sie haben sicher nur vergessen, den Betrag bis xx.xx.xxxx zu überweisen.”

2. Senden Sie eine zweite Mahnung

Senden Sie Ihrem säumigen Kunden nach erfolgloser erster Mahnung eine zweite Mahnung, um Ihre Ernsthaftigkeit zu unterstreichen.

3. Suchen Sie das Gespräch

Im Geschäftsleben kommt es manchmal vor, dass ein Kunde die Rechnungen und dazugehörigen Mahnungen vergisst. Daher sollten Sie vor einer dritten Mahnung ein kurzes Telefonat mit Ihrem Schuldner führen. Dies kann zum Erhalt der Geschäftsbeziehung beitragen.

4. Senden Sie eine deutliche dritte Mahnung

Wenn sowohl Ihr Anruf als auch Ihre schriftlichen Mahnungen erfolglos blieben, sollten Sie eine dritte Mahnung versenden und Ihrem Kunden darüber informieren, dass Sie rechtliche Schritte einleiten werden, wenn seine Zahlung erneut ausbleibt.

Hier finden Sie kostenlose Vorlagen zur dritten und letzten Mahnung zum Herunterladen!

5. Beauftragen Sie ein Inkassounternehmen

Wenn Sie bereits mehrere Mahnungen verschickt haben und Ihr Kunde die Rechnung noch immer nicht beglichen hat, sollten Sie Ihre Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben, welches ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten kann. Mit diesem können Sie Ihre Ansprüche gegenüber dem Schuldner relativ zügig geltend machen oder für 30 Jahre sichern. Wenn Sie selbstständig tätig werden möchten, finden Sie hier Tipps zur Beantragung des Mahnbescheids.

Entscheiden Sie sich dazu Ihre Forderung an ein Inkassounternehmen zu übergeben, empfehlen wir Ihnen eine zügige Übergabe an ein spezialisiertes B2B-Inkassounternehmen. Dieses kann Ihre Forderung individuell und mit hoher Realisierungsquote eintreiben.

Hier finden Sie eine Übersicht, wie ein erfolgreiches Mahnwesen gestaltet sein sollte.

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Sollte ich offene Forderungen verkaufen?

Ein Forderungsverkauft lohnt sich in der Regel nicht, da hierbei mit hohen Abschlägen zu rechnen ist. Ein Forderungsverkauf gilt als eine vollständige Abtretung von Forderungen eines Unternehmens oder einer Privatperson gegen einen Schuldner an einen Dritten. Ein Forderungsverkauf geschieht durch eine Abtretung der Forderung vom Verkäufer an den Käufer. Dabei haftet der Forderungsverkäufer für die Berechtigung der Forderung, jedoch nicht für die Eintreibbarkeit.

Mit dem Verkauf geht daher auch das Ausfallrisiko auf den neuen Gläubiger über. Deswegen müssen Sie mit einem deutlichen Abschlag rechnen, wenn Sie Ihre Forderung verkaufen. Ein Verkauf macht oft nur bei einer hohen Anzahl an standardisierten Forderungen Sinn (z.B. hunderte Fitness-Studio Forderungen). Bei Einzelforderungen, insbesondere im B2B-Bereich, muss der Verkäufer jedoch mit den erwähnten hohen Abschlägen rechnen, welche durch die Unsicherheit des Ankäufers über die Natur der Forderung begründet sind. Hier finden Sie eine genaue Übersicht darüber, ob sich ein Forderungsverkauf lohnt und welche Forderungen Sie verkaufen können.

Unser Tipp: Wägen Sie mithilfe unserer Übersicht ab, ob ein Forderungsverkauf für Ihr Unternehmen Sinn macht. Beachten Sie dabei, dass auf B2B-Inkasso spezialisierte Inkassounternehmen individuelle Fälle in der Regel mit höherer Realisierungsquote eintreiben. Gerne beraten wir Sie dazu auch kostenfrei.

Was passiert mit offenen Forderungen bei einem Insolvenzverfahren?

Wenn Sie eine offene Forderung gegenüber einem Schuldner haben, dieser aber Insolvenz anmeldet, sollten Sie darauf achten, dass Sie Ihre Forderung im eröffneten Verfahren schnellstmöglich beim Insolvenzverwalter anmelden.

Wenn Ihre Forderung vom Insolvenzverwalter anerkannt und nicht durch den Schuldner bestritten wird, wird sie festgestellt und in die Insolvenztabelle aufgenommen. Damit ist sie Teil des weiteren Verfahrens und gilt als vollstreckbarer Titel gegenüber dem Insolvenzverwalter und allen Insolvenzgläubigern.

Nur wenn Sie Ihre Forderung korrekt angemeldet haben und diese berechtigt ist, können Sie nach erfolgreichem Verfahren eine Insolvenzquote erhalten. Hier finden Sie eine Übersicht zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren. Wenn Sie Hilfe bei der Anmeldung benötigen, können Sie sich gerne kostenfrei an uns wenden.

Unser Tipp: Bleiben Sie durch einen Eigentumsvorbehalt Eigentümer bereits ausgelieferter Ware. Die gesicherte Ware fällt bei einer Insolvenz des Schuldners nicht unter die Insolvenzmasse. Informieren Sie sich hier über den Eigentumsvorbehalt.

Beratung Germania Inkasso

Wie kann mich Germania Inkasso bei meinen Forderungen unterstützen?

Gerne unterstützen unsere Mitarbeiter Sie beim professionellen Mahnwesen, bei der Beratung zur Fälligkeit Ihrer Forderung, bei der Einschätzung über Ihre Chancen bei einem Forderungsverkauf und bei der Anmeldung Ihrer Forderung zum Insolvenzverfahren.

Disclaimer:

Bitte beachten Sie, dass die Inhalte dieser Seite dem unverbindlichen Informationszweck dienen und eine Rechtsberatung, die auf Ihre individuelle Situation eingeht, nicht ersetzen soll. Wir übernehmen keine Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Inhalts.

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