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Gläubiger

Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Punkte rund um das Thema Gläubiger zusammengefasst. Sie erfahren beispielsweise welche Rechte diese haben und welche Schritte Gläubiger unternehmen können.

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Zusammenfassung Gläubiger

  • Wenn eine Person Besitzer einer Leistungsforderung (i.d.R. Geldforderung) ist, nennt man diese Gläubiger (=Kreditor).
  • Grundsätzlich hat der Kreditor das Recht auf Leistungen seines Schuldners.
  • Es existiert ein gesetzliches und ein vertragliches Schuldverhältnis.
  • Im Zweifel sollte der Gläubiger dem Schuldner die Leistung nachweisen können.
  • Wenn ein Schuldner Insolvenz anmeldet, sollte der Kreditor zügig handeln.
Inhaltsübersicht
Was ist ein Gläubiger?

Was ist ein Gläubiger?

Ein Gläubiger ist eine Person, die Besitzer einer Leistungsforderung (i.d.R. Geldforderung) gegenüber einer anderen Person ist. Der Schuldner (Debitor) steht dem Gläubiger (Kreditor) insofern gegenüber, als dass er die Schuld zu begleichen hat. Zwischen Gläubiger und Schuldner besteht ein Schuldverhältnis.

Somit ist der Kreditor derjenige, der einen Anspruch auf Zahlung aus Lieferung und Leistung hat. Beim Inkasso ist er meist der Auftraggeber, dessen offene Forderungen nicht beglichen wurden. Sein Schuldner befindet sich somit im Zahlungsverzug. Kreditoren können natürliche Personen, Unternehmen oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sein. Der Komplementärbegriff zu Kreditor ist der Debitor (Schuldner).

Welche Schuldverhältnisse zwischen Gläubiger und Schuldner gibt es?

Vertragliches Schuldverhältnis

Das vertragliche Schuldverhältnis kann aus einem Kaufvertrag resultieren. Dem Kreditor stehen hier die Leistungen zu, die aus dem Vertrag hervorgehen.

Beispiele:

  • Leasingverträge
  • Mobilfunkverträge
  • Kaufverträge

Gesetzliches Schuldverhältnis

Das gesetzliche Schuldverhältnis ist juristisch und gesetzlich festgelegt. Dabei stehen dem Kreditor Leistungen (Schadensersatz), auch ohne vertragliche Grundlage, zu.

Beispiele:

  • Geschäftsführung ohne Auftrag
  • Vindikationslage
  • ungerechtfertigte Bereicherung

Welche Rechte hat ein Gläubiger?

Grundsätzlich hat der Kreditor das Recht auf Leistungen seines Schuldners. Lediglich eine Leistungshandlung zu erbringen, reicht nach § 362 BGB nicht. Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistungen, die der Kreditor in Anspruch nimmt, zu liefern.

Bei der Leistungserfüllung greift zunächst eine vertragliche Vereinbarung. In dieser ist häufig ein Zahlungsziel oder ein Fälligkeitsdatum aufgeführt. Vor Ablauf dieses Datums kann der Kreditor keine Leistungserbringung fordern. Wenn keine Fristen vereinbart wurden, kann der Gläubiger nach § 421 BGB sofortige Erfüllung fordern.

Auch bei einer Insolvenz des Schuldners hat der Gläubiger bestimmte Rechte, um ihre Interessen durchzusetzen. Dabei können Gläubiger sogar durch Stundungen oder der Gewährung von Krediten die Insolvenz des Schuldners abwenden. Gleichzeitig kann der Gläubiger eine Insolvenz des Schuldners herbeiführen, indem er sie nach § 13 InsO und § 14 InsO für den Schuldner anmeldet. Während des Insolvenzverfahrens bilden alle Gläubiger eine Gläubigergemeinschaft und ihre Forderungen werden vom Insolvenzverwalter aus der Insolvenzmasse gleichberechtigt befriedigt. Hier sieht das Gesetz zudem nach § 4 InsO und § 299 ZPO ein Akteneinsichtsrecht in die gerichtlichen Insolvenzakten vor.

Was ist ein Gläubigerverzug?

Ein Gläubigerverzug ist ein Annahmeverzug durch den Gläubiger. Er liegt vor, wenn ein Gläubiger eine ihm angebotene Leistung nicht annimmt. Der Gläubigerverzug ist in §§ 293 ff. BGB geregelt.

Die geschuldete Leistung kann beispielsweise in der Lieferung einer Ware oder in der Erbringung einer Leistung bestehen. Der Leistungsempfänger ist der Gläubiger und der Leistungsverpflichtete der Schuldner. Der Gläubiger gerät in Verzug, wenn er die ihm angebotene Leistung nicht rechtzeitig annimmt.

Ein Gläubigerverzug unterscheidet sich vom Schuldnerverzug wie folgt: Während beim Schuldnerverzug eine Pflichtverletzung vorliegt und der Schuldner zum Ersatz des entstehenden Schadens verpflichtet ist, kann der Schuldner beim Gläubigerverzug die Annahme nicht einklagen und somit macht sich der Gläubiger schadensersatzpflichtig.

Wir beantworten gerne all Ihre Fragen zum Thema Inkasso und stehen mit unserer Expertise für Sie bereit.
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Hier erhalten Sie zudem weitere Informationen zu den Themen Inkasso, Forderungsmanagement, der Beantragung eines Mahnbescheids und zu Inkassounternehmen im Allgemeinen.

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Wie kann ich mich als Gläubiger absichern?

Als Gläubiger können Sie sich folgendermaßen vor Problemen mit dem Schuldner (z.B. Nichteinhalten von Zahlungsfristen) absichern:

  • Ordnungsgemäße Leistungserbringung: Erbringen Sie alle in der Rechnung aufgestellten Leistungen wie vereinbart.
  • Beweispflicht: Seien Sie als Gläubiger gegenüber dem Schuldner immer in der Lage, Ihre Forderung nachweisen zu können. Dies können Sie Beispielsweise mit einem schriftlichen Vertrag, aus dem alle Kontaktdate, Aufwände, Kosten und Fristen juristisch korrekt hervorgehen.
  • Zügige Rechnungsstellung: Stellen Sie Ihre Rechnungen zügig und vollständig, damit Sie mit schnellem Zahlungseingang rechnen können.
  • Bonitätsprüfung: Prüfen Sie die Bonität Ihres Kunden vor Vertragsabschluss bzw. im Bedarfsfall regelmäßig, um Ihr Unternehmen vor Zahlungsausfällen zu schützen.
  • Sicherheiten geben lassen: Lassen Sie sich Sicherungen wie z.B. Vorauszahlungen oder Teilzahlungen geben.
  • Eigentumsvorbehalt: Schützen Sie Ihr Eigentum mit einem sogenannten Eigentumsvorbehalt. Damit können Sie Eigentümer der bereits gelieferten Ware bleiben.

Mehr zum Eigentumsvorbehalt finden Sie hier.

Gegenüber einem Schuldner sollte der Kreditor immer in der Lage sein, seine Forderung im Zweifelsfall nachweisen zu können. Rechtlich betrachtet sind mündliche Verträge zwar wirksam, auf die Beweispflicht wirken sie sich jedoch häufig negativ aus.

Welche Schritte kann ich als Gläubiger unternehmen, wenn der Kunde nicht zahlt?

Als Gläubiger können Sie zunächst versuchen, Ihren Schuldner selbstständig zur Zahlung zu bewegen. Dabei können Sie anfangs Zahlungserinnerung und gegebenenfalls Mahnungen versenden. Spätestens nach der zweiten erfolglosen Mahnung sollten Sie überlegen, Ihre Forderung an einen professionellen Inkassodienstleister zu übergeben. Dieser realisiert offene Forderung meist zügig und mit hoher Realisierungsquote. Wir von Germania lösen viele Fälle bereits außergerichtlich. Unser professionelles Vorgehen ist wie folgt:

Wir erklären worauf Sie als Gläubiger achten müssen.
  1. Unsere Mitarbeiter nehmen telefonischen Kontakt mit Ihrem Schuldner auf und zeigen ihm seine Zahlungsmöglichkeiten auf.
  2. Zeigt sich Ihr Schuldner uneinsichtig oder ist nicht erreichbar, nehmen wir persönlichen Kontakt mit ihm auf.
  3. Unser professioneller Außendienst sucht den Schuldner vor Ort auf und führt mit ihm ein konstruktives Gespräch auf Augenhöhe.
  4. So wird in vielen Fällen bereits eine Einigung erzielt. Falls keine Einigung erfolgt ist, leiten wir nach Absprache das gerichtliche Mahnverfahren ein.
  5. Wir überwachen Ihre Außenstände auch über 30 Jahre lang, wenn eine Forderung nicht direkt vollstreckt werden kann.

Was sollte ein Gläubiger im Insolvenzfall des Schuldners beachten?

Wenn Sie einen Geschäftspartner haben, der seine Rechnungen nicht bezahlt, sollten Sie möglichst zügig reagieren und zunächst Zahlungserinnerungen und/oder Mahnungen versenden. Vermuten Sie bereits, dass Ihr Schuldner nicht zahlen kann, können Sie einen Insolvenzantrag gegen Ihren Kunden stellen. Mit einem Insolvenzantrag können Sie Ihr Ziel verfolgen – die offene Forderung gegen den Schuldner durchzusetzen.

Auch wenn Ihr Schuldner selbst Insolvenz anmeldet, sollten Sie schnell handeln, denn beim Schuldner besteht dann meist eine Vielzahl an offenen Forderungen.

Als Kreditor können Sie Ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden und/oder eine Gläubigergemeinschaft bilden, damit während des Insolvenzverfahrens kein Kreditor bevor- oder benachteiligt wird. Ihre Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren muss schriftlich und im eröffneten Verfahren erfolgen. Außerdem sollte sie vollständig und fristgerecht beim Insolvenzverwalter eingehen. Dabei sind alle Forderungen zu erfassen, welche vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet und nicht beglichen wurde. Eine Anmeldung zu einem vorläufigen Verfahren ist nicht möglich.

Hier finden Sie Ausfülltipps für die Forderungsanmeldung zum Insolvenzverfahren! Beachten Sie auch den Unterschied zwischen nachrangigen, gesicherten und deliktischen Forderungen.

Disclaimer:

Bitte beachten Sie, dass die Inhalte dieser Seite dem unverbindlichen Informationszweck dienen und eine Rechtsberatung, die auf Ihre individuelle Situation eingeht, nicht ersetzen soll. Wir übernehmen keine Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Inhalts.

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Dominik Knoblich: Geschäftsführer Germania Inkasso-Dienst GmbH & Co. KG

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