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Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren

Hier erfahren Sie, was Sie bei der Anmeldung von Forderungen in einem Insolvenzverfahren beachten müssen. Wir erklären Ihnen wie eine Forderungsanmeldung funktioniert, welche Besonderheiten es bei unterschiedlichen Forderungen gibt und wo Sie das Formular zur Anmeldung erhalten.

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Inhaltsübersicht

Was ist eine Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren?

Wie funktioniert die Forderungsanmeldung?

Welche Fristen müssen eingehalten werden?

Welche Besonderheiten gibt es bei nachrangigen, gesicherten und deliktischen Forderungen?

Wie wird das Formular für die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren ausgefüllt? 8 Tipps

Wo erhalte ich das Formular zur Forderungsanmeldung?

Was passiert, wenn meiner Forderung im Insolvenzverfahren widersprochen wird?

Wie kann mir Germania bei der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren helfen?

Kurzzusammenfassung

  • Sie müssen Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden, wenn Sie bei der Verteilung der Insolvenzmasse berücksichtig werden möchten.
  • Die Anmeldung muss schriftlich, fristgerecht und vollständig erfolgen. Eine Anmeldung zu einem vorläufigen Insolvenzverfahren ist nicht möglich.
  • Es gibt einige Besonderheiten bei nachrangigen, gesicherten und deliktischen Forderungen.
  • Wenn ein Sicherungsrecht besteht, kann die Abgesonderte Befriedigung verlangt werden. Das nachgewiesene Sicherungsrecht kann somit aus der Insolvenzmasse genommen werden.
  • Wenn Ihrer Forderung im Insolvenzverfahren widersprochen wird, können Sie eine Feststellungsklage erheben.

Ein Auszug aus unseren Referenzen

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Was ist eine Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren?

Eröffnet das Gericht ein Insolvenzverfahren, so fordert es die Gläubiger auf, die Forderung innerhalb einer bestimmten Frist (mindestens zwei Wochen und maximal drei Monate) beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anzumelden.

Auch wenn ein Gläubiger das Insolvenzverfahren beantragt hat, muss er die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren zur Insolvenztabelle vornehmen. Ansonsten wird seine Forderung während des Verfahrens nicht berücksichtigt und der Gläubiger kann nicht mit einer Auszahlung der Insolvenzquote rechnen. Wenn es zu einem Insolvenzverfahren kommt, kann der Gläubiger, bei korrekter Anmeldung und Aufnahme in die Insolvenztabelle, mit der Auszahlung einer Insolvenzquote rechnen. Es gibt keine Pflicht zur Anmeldung einer Forderung. Somit können Sie selbst entscheiden, ob Sie Ihre Forderungen zur Insolvenzmasse anmelden möchten.

Wie funktioniert die Forderungsanmeldung?

Ihre Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren muss schriftlich und im eröffneten Verfahren erfolgen. Außerdem sollte sie vollständig und fristgerecht beim Insolvenzverwalter eingehen. Es sind alle Forderungen zu erfassen, welche vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet und nicht beglichen wurde. Eine Anmeldung zu einem vorläufigen Verfahren ist nicht möglich.

Wird Ihre Forderung vom Insolvenzverwalter anerkannt und bestreitet kein anderer Gläubiger oder der Schuldner selbst die Forderung, wird sie festgestellt und in die Insolvenztabelle aufgenommen. Nachrangige Gläubiger (§ 39 InsO), beispielsweise Gesellschafter mit Darlehnsansprüchen, sollten Forderungen erst zur Insolvenztabelle anmelden, wenn sie gesondert aufgefordert werden.

Welche Fristen müssen eingehalten werden?

Insolvenzforderungen können grundsätzlich unbegrenzt zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Hier ist jedoch zudem die Verjährung zu beachten, welche durch die Forderungsanmeldung für Insolvenzforderung nach § 204 BGB gehemmt wird. Im Eröffnungsbericht wird vom Insolvenzgericht eine Frist für die Forderungsanmeldungen gesetzt.

Verpassen Sie diese Frist für die Anmeldung Ihrer Forderungen, können Sie diese auch im Nachgang vollständig oder teilweise geltend machen. Nicht termingerecht angemeldete Forderungen werden beim ersten Prüfungstermin nicht durch den Insolvenzverwalter geprüft und es fällt eine Gebühr in Höhe von ca. 20€ für die Forderungsanmeldung an.

Welche Besonderheiten gibt es bei nachrangigen, gesicherten und deliktischen Forderungen?

Nachrangige Forderungen

Neben der Hauptforderung können Sie auch Verzugszinsen bis zum Tag der Insolvenzeröffnung anmelden. Die danach anfallenden Zinsen gelten als nachrangige Insolvenzforderungen. Diese können nur zur Insolvenztabelle angemeldet werden, wenn das Insolvenzgericht gesondert dazu auffordert. Dies geschieht selten, da das Vermögen des Schuldners häufig nicht zur Befriedigung der Insolvenzforderungen, der Masseforderungen sowie den Verfahrenskosten ausreicht.

Gesicherte Forderungen

Wenn eine Sicherheit für die Forderung besteht, welche dem Gläubiger für die abgesonderte Befriedigung berechtigt, sollte die Insolvenzforderung für den Ausfall angemeldet werden. Dabei ist der Ausfall der verbleibende Betrag, der nach Auszahlung des Erlöses aus der Verwertung der Sicherheit übrigbleibt. Wenn dieser Betrag feststeht und dem Insolvenzverwalter angezeigt wurde, nimmt er an der Verteilung der Insolvenzmasse teil.

Deliktische Forderung

Wenn eine Forderung gegen eine natürliche Person aus einem Delikt oder einer Straftat entsteht, ist dies gesondert bei der Forderungsanmeldung zu nennen. Die Forderung ist von einer Rechtsschuldbefreiung des Schuldners nach Abschluss des Insolvenzverfahrens nicht umfasst und kann weiterhin beigetrieben werden.

Wie wird das Formular für die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren ausgefüllt? 8 Tipps

Wenn Sie Ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden, erhalten Sie folgendes Formular. Achten Sie darauf, dass jedem Formular des Insolvenzverwalters ein Merkblatt beiliegt.

Das Formular ist nummeriert und die Tipps entnehmen Sie bitte der Aufstellung neben der Forderungsanmeldung im Insolvenzantrag.

Forderungsantrag Insolvenzordnung: Germania Inkasso
Germania Inkasso: Forderungsantrag Insolvenzordnung

1 Hier ist der Rechnungsbetrag einzutragen. Sollte ein Titel über mehrere Forderungen vorliegen, kann ein Gesamtbetrag aller titulierten Rechnungen eingetragen werden. Bei mehreren nicht titulierten Hauptforderungen muss jede einzelne Forderung separat aufgelistet werden.

2 Sofern ein Titel vorliegt, sind die Zinsen gemäß Titel einzutragen. Bei unterschiedlichen Zinssätzen oder Zinszeiträumen sind die jeweiligen Zinsen separat je Hauptforderung in den Zeilen „Zweite Hauptforderung“ usw. aufzuschlüsseln.

3 Bei mehreren nicht titulierten Forderungen oder bei unterschiedlichen Zinsberechnungen sind die Forderungen getrennt aufzuschlüsseln. Bei mehr als zwei Forderungen empfiehlt es sich, dass Anmeldeformular vorher zu kopieren.

 

 

4 Hier muss zunächst nichts eingetragen werden, außer das Gericht/Insolvenzverwalter fordert hierzu konkret auf.

 

 

 

5 Sofern ein Sicherungsrecht (Eigentumsvorbehalt, Grundschuld, Zwangssicherungshypothek) besteht, kann die Abgesonderte Befriedigung verlangt werden. Das nachgewiesene Sicherungsrecht kann somit aus der Insolvenzmasse genommen werden.

6 Sofern die Forderung aus einer unerlaubten Handlung resultiert, kann dies hier geltend gemacht werden. Dieses muss ausführlich begründet werden.

 

7 Bei nicht titulierten Forderungen ist der Forderungsgrund einzutragen.

 

8 Hier ist der vorhandene Titel, Rechnung, Vertrag etc. konkret zu bezeichnen. Sollte ein Titel vorliegen, ist die Übersendung der im Titel genannten Rechnung etc. nicht erforderlich. Alle weiteren angemeldeten Kosten, welche nicht im Titel enthalten sind, müssen als Nachweise beigefügt werden. Aus dem Schreiben des Insolvenzverwalters bzw. dem Merkblatt ist ferner genannt, ob der Titel im Original oder nur in Kopie der Anmeldung beigefügt werden muss.

Wo erhalte ich das Formular zur Forderungsanmeldung?

Sind Sie auf der Suche nach Antragsformularen für die Forderungsanmeldung zum Insolvenzverfahren für Ihr Bundesland? Wir helfen Ihnen gerne weiter und stellen Ihnen unten die jeweiligen Download-Seiten für das Formular zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren zur Verfügung.

Was passiert, wenn meiner Forderung im Insolvenzverfahren widersprochen wird?

Wenn Ihre Forderung vom Insolvenzverwalter, dem Schuldner selbst oder einem anderen Gläubiger bestritten wird, wird sie gesondert diskutiert. Bei Widerspruch des Insolvenzverwalters oder eines anderen Gläubigers wird die Forderung zunächst als nicht festgestellt in der Insolvenztabelle vermerkt. Dabei sollten nun die Gründe für das Bestreiten herausgefunden und Verhandlungen über die Anerkennung der Forderung mit dem Insolvenzverwalter geführt werden. Sie können bei erneuter Bestreitung eine Feststellungsklage der Forderungen erheben.

Nicht berechtigte oder nicht nachvollziehbar dargelegte Forderungen muss der Insolvenzverwalter bestreiten. Außerdem haben andere Gläubiger Interesse daran, diese unzureichend dargelegten Forderungen zu bestreiten. Denn: Je niedriger die Höhe der festgestellten Forderungen (Passivmasse) ist, umso höher kann die Insolvenzquote ausfallen.

Unser Tipp: Legen Sie Ihre Forderungen nachvollziehbar dar. Je leichter sich eine Forderung aus den beigelegten Unterlagen nachvollziehen lässt, desto eher wird diese vom Insolvenzverwalter und den anderen Gläubigern anerkannt. Besteht Ihre Forderung aus mehreren Lieferungen und Leistungen, ist es sinnvoll, neben den Bestellungen, Verträgen, Rechnungen und Lieferscheinen auch eine Einzelpostenübersicht beizulegen. Wenn die Anmeldung Ihrer Forderung durch einen Dritten geschieht, muss eine Vollmacht beigefügt werden.

Wie kann mir Germania bei der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren helfen?

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Wenn Sie bereits Kunde sind helfen Ihnen gerne dabei, die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren auszufüllen und unterstützen Sie beim kompletten Insolvenzverfahren.

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Disclaimer:

Bitte beachten Sie, dass die Inhalte dieser Seite dem unverbindlichen Informationszweck dienen und eine Rechtsberatung, die auf Ihre individuelle Situation eingeht, nicht ersetzen soll. Wir übernehmen keine Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Inhalts.

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