Das Wichtigste über Inkassounternehmen
Ein Inkassounternehmen unterstützt Gläubiger dabei, offene Forderungen strukturiert zu bearbeiten und durchzusetzen. Es prüft die übergebenen Angaben, nimmt Kontakt mit dem Schuldner auf, klärt Einwände und begleitet je nach Auftrag und Fall die weiteren Schritte.
Rechtsdienstleistung
Inkassodienstleistungen sind Rechtsdienstleistungen. Die gesetzliche Definition steht in § 2 Absatz 2 RDG.
Registrierung ist Pflicht
Wer als registrierter Rechtsdienstleister nach § 10 RDG tätig ist, muss beim Bundesamt für Justiz registriert sein und lässt sich im Rechtsdienstleistungsregister prüfen.
Außergerichtlich zuerst
Üblicherweise beginnt die Bearbeitung außergerichtlich. Mahnverfahren, Vollstreckung und Überwachung kommen nur in geeigneten Fällen hinzu.
Keine Erfolgsversprechen
Ein seriöser Anbieter verspricht keinen sicheren Erfolg. Er erklärt Vorgehen, Entscheidungswege, Vergütung und mögliche Fremdkosten vorab.
B2B braucht mehr
Neben rechtlicher Sachkunde zählen bei B2B-Forderungen Branchenverständnis, individuelle Kommunikation und eine belastbare Dokumentation.
Wer den konkreten Übergabeprozess sucht, findet ihn auf der Seite Inkasso beauftragen. Dieser Beitrag erklärt dagegen, was ein Inkassounternehmen ist, wie es arbeitet und woran Sie einen passenden Anbieter erkennen.
Was ist ein Inkassounternehmen?
Ein Inkassounternehmen, umgangssprachlich auch Inkassobüro, erbringt Inkassodienstleistungen für Gläubiger. Das Rechtsdienstleistungsgesetz versteht darunter die Einziehung fremder oder zum Einzug auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen, wenn dies als eigenständiges Geschäft erfolgt. Dazu gehören auch die auf die Einziehung bezogene rechtliche Prüfung und Beratung.
In der Praxis übergibt ein Unternehmen beispielsweise eine fällige Rechnung samt Vertrag, Leistungsnachweis und bisheriger Korrespondenz. Der Inkassodienstleister ordnet die Unterlagen ein, macht die Forderung geltend und dokumentiert Reaktionen sowie Zahlungen. Er kann Zahlungsvereinbarungen begleiten und, wenn die Voraussetzungen vorliegen und der Gläubiger es freigibt, den Fall in weitere Verfahrensstufen führen.
Der Arbeitsumfang geht über ein standardisiertes Schreiben hinaus. Gerade bei B2B-Forderungen können Ansprechpartner, Lieferbeziehungen, Teilrechnungen, Abnahmen oder Einwände zum Leistungsumfang eine individuelle Bearbeitung verlangen.
Registrierung und Sachkunde sind gesetzlich geregelt
§ 10 RDG
Beim Bundesamt für Justiz registrierte Personen dürfen Inkassodienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde erbringen.
§ 11 RDG
Beschreibt die für die Registrierung einschlägigen Rechtsgebiete und die Berufsbezeichnungen.
§ 12 RDG
Nennt die Registrierungsvoraussetzungen, unter anderem persönliche Eignung und Zuverlässigkeit, theoretische und praktische Sachkunde sowie eine Berufshaftpflichtversicherung.
Registrierung ist Pflicht, Verbandsmitgliedschaft nicht
Die Registerprüfung ist der erste, nicht der letzte Auswahlschritt. Eine Mitgliedschaft im BDIU oder einem anderen Verband ist kein gesetzliches Muss. Sie kann ebenso wie Referenzen oder Zertifikate einen zusätzlichen Anhaltspunkt liefern, ersetzt die Registrierung aber nicht.
Die Registerpflicht nach § 10 RDG betrifft registrierte Inkassodienstleister. Rechtsanwälte bearbeiten Forderungen auf Grundlage ihrer anwaltlichen Berufsbefugnis und werden deshalb nicht über diesen RDG-Registereintrag legitimiert.
Welche Aufgaben übernimmt ein Inkassounternehmen?
Der Leistungsumfang hängt vom Auftrag, von der Forderung und vom Anbieter ab. Typische Aufgaben sind:
Prüfen
Forderungsdaten und übergebene Unterlagen auf Plausibilität und Bearbeitbarkeit prüfen
Abgleichen
Aktuelle Schuldner- und Unternehmensdaten abgleichen
Geltend machen
Die Forderung nachvollziehbar aufschlüsseln und außergerichtlich geltend machen
Kommunizieren
Schriftlich, telefonisch oder über vereinbarte digitale Kanäle mit dem Schuldner kommunizieren
Einwände klären
Einwände aufnehmen und an den Gläubiger zurückspielen
Vereinbarungen begleiten
Tragfähige Zahlungs- oder Ratenvereinbarungen begleiten
Abrechnen
Zahlungen überwachen und abrechnen
Gerichtlich eskalieren
Nach Freigabe ein gerichtliches Mahnverfahren anstoßen
Vollstreckung koordinieren
Titulierte Forderungen überwachen und geeignete Vollstreckungsmaßnahmen koordinieren
Nicht jeder Fall braucht jede Stufe. Eine klare Zahlung kann den Vorgang früh beenden. Ist die Forderung dagegen substanziiert bestritten, muss zunächst geklärt werden, wie mit dem Einwand umzugehen ist und wer ein mögliches streitiges Verfahren übernimmt.
So läuft ein Inkassoverfahren typischerweise ab
| Phase | Was geschieht? | Entscheidungspunkt |
|---|---|---|
| 1. Übergabe und Prüfung | Der Gläubiger übermittelt Stammdaten, Forderungsaufstellung und Belege. Der Dienstleister prüft Vollständigkeit, Fälligkeit, Verzug und bekannte Einwände. | Ist die Forderung schlüssig dokumentiert und bearbeitbar? |
| 2. Außergerichtliche Bearbeitung | Der Schuldner wird kontaktiert. Zahlung, Einwände und mögliche Vereinbarungen werden dokumentiert. | Ist eine einvernehmliche Regulierung möglich? |
| 3. Gerichtliches Mahnverfahren | Nach Abstimmung kann ein Mahnbescheid und anschließend gegebenenfalls ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden. | Ist das standardisierte Verfahren angesichts von Belegen, Einwänden und Wirtschaftlichkeit sinnvoll? |
| 4. Titel und Vollstreckung | Ein vorhandener Titel kann Grundlage geeigneter Vollstreckungsmaßnahmen sein. | Welche Maßnahme ist rechtlich möglich und wirtschaftlich vertretbar? |
| 5. Überwachung | Ist kurzfristig nichts realisierbar, kann eine titulierte Forderung im vereinbarten Rahmen überwacht werden. | Wann ist eine erneute Prüfung oder Maßnahme angezeigt? |
Das außergerichtliche Mahnverfahren bleibt meist der erste Schwerpunkt. Zum gerichtlichen Mahnverfahren sollte der Dienstleister nicht automatisch wechseln, sondern nach Aktenlage, Reaktion des Schuldners, Kosten und Erfolgsaussicht.

Der Ablauf folgt der Aktenlage und den Freigaben des Gläubigers. Eine Eskalation ist kein Automatismus.
Passt der Fall zu einem Inkassoverfahren?
Schildern Sie Germania Inkasso die Eckdaten der Forderung. Sie erhalten eine erste Einschätzung zu Unterlagen und nächstem Schritt.
Wann ist ein Inkassounternehmen sinnvoll?
Ein externer Dienstleister kann sinnvoll sein, wenn eine berechtigte Forderung fällig ist, interne Kontaktversuche nicht zur Klärung geführt haben oder die weitere Bearbeitung unverhältnismäßig viele Kapazitäten bindet. Entscheidend ist nicht allein die Höhe der Rechnung. Auch Anzahl, Alter, Beleglage, Schuldnerstruktur und strategische Bedeutung der Kundenbeziehung spielen eine Rolle.
Wer ist der richtige Schuldner?
Firma, Rechtsform, Anschrift und Vertragspartner müssen zusammenpassen.
Woraus folgt die Forderung?
Auftrag, Vertrag, Lieferschein, Leistungsnachweis oder Abnahme sollten auffindbar sein.
Ist die Forderung fällig?
Zahlungsziel und vertragliche Voraussetzungen müssen geprüft sein.
Liegt Verzug vor?
Nach § 286 BGB kann Verzug durch eine Mahnung nach Fälligkeit eintreten; das Gesetz kennt aber auch Fälle, in denen eine Mahnung entbehrlich ist.
Gibt es Einwände?
Reklamationen, Aufrechnungen oder Streit über die Leistung gehören vollständig in die Akte.
Droht Verjährung?
Eine außergerichtliche Mahnung hemmt die Verjährung nicht. Kritische Fristen brauchen eine gesonderte Prüfung.
Eine Übergabe ist auch vor Eintritt des Verzugs denkbar. Ob Kosten gegenüber dem Schuldner als Verzugsschaden geltend gemacht werden können, ist davon zu trennen. Genau diese Trennung sollte ein Anbieter im Erstgespräch sauber erklären.
Woran erkennen Sie ein seriöses Inkassounternehmen?
Beginnen Sie mit einem harten Kriterium: Suchen Sie den vollständigen Namen des Anbieters im Rechtsdienstleistungsregister. Stimmen Firma, Anschrift und registrierter Bereich mit dem Angebot überein, ist die gesetzliche Grundvoraussetzung nachvollziehbar. Danach geht es um die Qualität der Zusammenarbeit.

Prüfen Sie zuerst die gesetzliche Registrierung und danach, ob Prozess und Spezialisierung zu Ihren Forderungen passen.
Checkliste für die Anbieterauswahl
- Passt die Spezialisierung zu B2B-Forderungen, Ihrer Branche und vergleichbaren Fallgrößen?
- Wissen Sie, welche Schritte ohne Rückfrage erfolgen und wann Ihre Freigabe nötig ist?
- Werden bestrittene Forderungen markiert und individuell geprüft, statt weiter standardisiert angemahnt zu werden?
- Liegen Honorar, mögliche Erfolgsbestandteile, Auslagen, Fremdkosten und Kosten bei Nichterfolg schriftlich vor?
- Ist geregelt, wer Mahnverfahren, streitiges Verfahren, Vollstreckung und Langzeitüberwachung übernimmt?
- Haben Sie einen Ansprechpartner und sehen Sie Bearbeitungsstand, Zahlungen und nächste Schritte?
- Passt der Ton zu Ihren Kundenbeziehungen und zu Ihrer Marke?
- Sind Aussagen zu Erfahrung oder Leistung nachvollziehbar eingegrenzt und belegt?
Warnzeichen
Misstrauisch sollten Sie bei Erfolgsgarantien, unklaren Vertragskosten, Druck zur schnellen Unterschrift oder fehlenden Angaben zur Registrierung werden. Auch auffällige Superlative ersetzen keine überprüfbaren Informationen.
Die Rangliste größter oder bekanntester Anbieter beantwortet eine andere Frage als die Auswahl des passenden Partners. Für einen B2B-Gläubiger kann ein individuell arbeitender Spezialist geeigneter sein als ein auf hohe Fallmengen ausgelegter Standardprozess.
Was kostet ein Inkassounternehmen und wer trägt die Kosten?
Zwei Ebenen müssen auseinandergehalten werden:
Vergütung zwischen Gläubiger und Inkassodienstleister
Sie richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung. Nach § 13c RDG bedarf eine Vergütungsvereinbarung für Inkassodienstleistungen grundsätzlich der Textform, soweit es nicht nur um Rat oder Auskunft geht. Das Gesetz enthält außerdem Vorgaben für Erfolgshonorare.
Erstattung durch den Schuldner
Inkassokosten können nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen als Schaden verlangt werden. Dazu gehören insbesondere eine berechtigte Forderung und die Voraussetzungen des Verzugs. § 13e RDG begrenzt den erstattungsfähigen Betrag auf die Vergütung, die einem Rechtsanwalt für dieselbe Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zustünde.
Inkasso ist für Gläubiger nicht automatisch kostenlos
Selbst wenn ein Erstattungsanspruch besteht, kann die tatsächliche Realisierung scheitern. Außerdem können vertraglich vereinbarte Vergütung, Auslagen, Gerichts- oder Vollstreckungskosten eine eigene wirtschaftliche Prüfung erfordern.
Lassen Sie sich vor der Beauftragung anhand eines realistischen Beispiels erklären, was bei Zahlung, Teilzahlung, Widerspruch, Abbruch und erfolgloser Bearbeitung anfällt. Für eine erste Orientierung steht der Inkassokosten-Rechner zur Verfügung; die konkrete Abrechnung folgt dem Vertrag und dem Einzelfall.
Wir beantworten gerne alle Ihre Fragen zum Thema Inkasso
Bewertet von Gläubigern und Geschäftspartnern auf vier unabhängigen Portalen.




Worauf kommt es beim B2B-Inkasso besonders an?
B2B-Forderungen sind häufig erklärungsbedürftiger als standardisierte Verbrauchervorgänge. Mehrere Bestellungen, Teillieferungen, Abnahmen, Gutschriften oder miteinander verrechnete Positionen können eine Forderung prägen. Gleichzeitig soll eine wirtschaftlich wichtige Kundenbeziehung nicht durch unnötige Eskalation beschädigt werden.
Ein B2B-Spezialist sollte deshalb nicht nur den Saldo sehen. Er muss verstehen, was geliefert oder geleistet wurde, welche Personen auf beiden Seiten entscheiden und welcher Einwand tatsächlich offen ist. Das macht eine gute Übergabe wertvoll:
- chronologische Forderungsaufstellung
- Verträge, Bestellungen und AGB in der maßgeblichen Fassung
- Rechnungen, Lieferscheine, Leistungs- oder Abnahmenachweise
- Gutschriften, Teilzahlungen und Zinsberechnung
- Mahnungen und Gesprächsnotizen
- bekannte Einwände samt bisheriger Antwort
- aktuelle Ansprechpartner und Unternehmensdaten
Eine solche Akte beschleunigt die Prüfung, reduziert Rückfragen und macht die Kommunikation genauer. Im laufenden Forderungsmanagement sollten diese Dokumente deshalb nicht erst bei der Übergabe zusammengesucht werden.
B2B-Forderung strukturiert übergeben
Germania Inkasso verbindet individuelle Fallbearbeitung mit klaren Entscheidungswegen. Besprechen Sie, welche Unterlagen vorliegen und wie Ihre Kundenbeziehung berücksichtigt werden soll.
Was passiert, wenn der Schuldner nicht zahlt?
Bleibt die außergerichtliche Bearbeitung erfolglos, folgt nicht automatisch die Zwangsvollstreckung. Zunächst braucht der Gläubiger grundsätzlich einen Vollstreckungstitel. Ein möglicher Weg führt über Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid; bei Widerspruch oder Einspruch kann sich ein streitiges Verfahren anschließen.
Der Dienstleister sollte deshalb eine Entscheidungsvorlage liefern: Welche Reaktion liegt vor? Sind die Belege vollständig? Welche Kosten entstehen? Wie sind wirtschaftliche Situation und Erreichbarkeit des Schuldners einzuschätzen? Erst danach wird gemeinsam festgelegt, ob der Fall fortgeführt, verglichen, überwacht oder beendet wird.
Ist bereits ein Titel vorhanden, kommen geeignete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung in Betracht. Auch hier gilt: Nicht jede theoretisch mögliche Maßnahme ist im konkreten Fall wirtschaftlich sinnvoll.
Nächsten Schritt besprechen
Sie haben eine fällige B2B-Forderung und möchten die Optionen einordnen? Die erste Anfrage ist unverbindlich.
Häufige Fragen zu Inkassounternehmen
Was darf ein Inkassounternehmen tun?
Ein registrierter Inkassodienstleister darf fremde oder zum Einzug auf fremde Rechnung abgetretene Forderungen als eigenständiges Geschäft einziehen und die darauf bezogene rechtliche Prüfung und Beratung übernehmen. Der konkrete Umfang folgt aus dem RDG, der Registrierung und dem Auftrag. Für gerichtliche Schritte gelten zusätzlich die jeweiligen Verfahrensregeln.
Wie prüfe ich, ob ein Inkassounternehmen registriert ist?
Suchen Sie im kostenfreien Rechtsdienstleistungsregister nach der vollständigen Firma. Gleichen Sie Anschrift und registrierten Tätigkeitsbereich mit dem Angebot oder Schreiben ab. Eine ähnlich klingende Firmenbezeichnung reicht nicht.
Muss ich vor der Beauftragung selbst mahnen?
Nicht in jedem Fall. § 286 BGB nennt Situationen, in denen Verzug auch ohne Mahnung eintreten kann. Für eine saubere Kundenkommunikation und Dokumentation kann eine eigene Mahnung trotzdem sinnvoll sein. Ob und ab wann Inkassokosten vom Schuldner verlangt werden können, sollte anhand des konkreten Verzugszeitpunkts geprüft werden.
Wer bezahlt das Inkassounternehmen?
Zunächst gilt die Vergütungsvereinbarung zwischen Auftraggeber und Dienstleister. Ob der Schuldner Inkassokosten als Verzugsschaden ersetzen muss und in welcher Höhe, ist eine gesonderte Rechtsfrage. Eine pauschale Zusage, Inkasso sei für den Gläubiger kostenlos, ist deshalb unseriös.
Was ist bei einer bestrittenen Forderung zu beachten?
Übergeben Sie sämtliche Einwände und Ihre Antworten darauf. Der Dienstleister sollte den Streitpunkt prüfen und erklären, wie die weitere Bearbeitung organisiert wird. Ein gerichtliches Mahnverfahren klärt nicht, ob die Forderung materiell berechtigt ist; bei Widerspruch kann ein streitiges Verfahren erforderlich werden.
Inkassounternehmen oder Rechtsanwalt, was ist besser?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Ein registrierter Inkassodienstleister arbeitet auf Grundlage des RDG, ein Rechtsanwalt aufgrund seiner anwaltlichen Berufsbefugnis. Entscheidend sind Forderungsart, Bestreiten, Fallzahl, gewünschter Prozess und mögliche gerichtliche Vertretung. Fragen Sie vorab, welche Stufen der Anbieter selbst abdeckt, wann ein Rechtsanwalt eingebunden wird und welche zusätzlichen Kosten daraus entstehen können.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verzug, Erstattungsfähigkeit, Verjährung und gerichtliche Schritte hängen von Vertrag, Anspruch, Schuldnerstatus und Verfahrensstand ab. Lassen Sie Zweifelsfälle rechtlich prüfen.
Quellen
- § 2 RDG, Begriff der Rechtsdienstleistung
- § 10 RDG, Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde
- § 11 RDG, Besondere Sachkunde und Berufsbezeichnungen
- § 12 RDG, Registrierungsvoraussetzungen
- § 13c RDG, Vergütungsvereinbarungen
- § 13e RDG, Erstattungsfähigkeit der Kosten von Inkassodienstleistern
- § 16 RDG, Inhalt des Rechtsdienstleistungsregisters
- § 280 BGB, Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
- § 286 BGB, Verzug des Schuldners
- Rechtsdienstleistungsregister des Bundesamts für Justiz
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- vollständige Firma notieren
- Rechtsdienstleistungsregister öffnen
- Firma, Anschrift und Tätigkeitsbereich abgleichen
- Vergütung und Eskalationsweg schriftlich prüfen
B2B-Forderung offen?
Schildern Sie kurz Forderung, Fälligkeit und vorhandene Unterlagen. Die erste Anfrage ist unverbindlich.
