Wir versorgen Sie mit Tipps und Wissenswertem zu:
Verzugskostenrechner:
Verzugszinsen berechnen
Berechnen Sie sofort, welche Verzugszinsen Ihr Schuldner zusätzlich zur Hauptforderung schuldet – nach aktuellem BGB und den gesetzlichen Verzugszinssätzen.
Verzugszinsenrechner
Berechnung nach §§ 286, 288 BGB · automatische Basiszinssatz-Anpassung
| Verzugszeitraum | Tage | Zinssatz | Zins pro Tag | Zinsen im Zeitraum |
|---|
So funktioniert der Verzugskostenrechner
Geben Sie Forderungsbetrag, Fälligkeitsdatum und Schuldnertyp ein. Der Rechner zeigt Ihnen sofort, wie viele Verzugszinstage aufgelaufen sind, welcher Zinssatz gilt und wie hoch die Gesamtforderung inklusive Verzugskosten heute ist.
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Häufig gestellte Fragen
Wie funktioniert der Verzugszinsenrechner?
So berechnen Sie Verzugskosten richtig
- Forderungsdaten eingeben
Tragen Sie den offenen Forderungsbetrag und das Datum ein, an dem die Zahlung fällig war. Falls der Schuldner erst nach einer Mahnung in Verzug geraten ist, geben Sie zusätzlich das Mahndatum an - Schuldnertyp wählen
Der gesetzliche Verzugszinssatz hängt davon ab, ob Ihr Schuldner ein Verbraucher oder ein Unternehmen ist. Bei B2B-Forderungen gilt ein höherer Zinssatz von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. - Gesamtforderung ablesen
Sie sehen sofort die aufgelaufenen Verzugszinsen, die Anzahl der Verzugstage sowie die aktuelle Gesamtforderung inklusive aller Nebenkosten.
Wann gerät ein Schuldner in Zahlungsverzug?
Ein Schuldner gerät in Zahlungsverzug, wenn er eine fällige Forderung trotz Mahnung nicht begleicht. Eine Mahnung ist jedoch nicht immer notwendig: Wurde ein konkretes Zahlungsdatum vereinbart (z. B. „zahlbar bis 15. des Monats“), tritt Verzug automatisch mit Ablauf dieses Datums ein.
Bei Verbrauchern gilt außerdem: Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung tritt Verzug ein, sofern auf diese Frist hingewiesen wurde.
Wie hoch sind die gesetzlichen Verzugszinsen?
Die Höhe der Verzugszinsen richtet sich nach § 288 BGB und hängt vom Schuldnertyp ab: Bei Verbrauchern beträgt der Zinssatz 5 Prozentpunkte über dem aktuellen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. Bei Unternehmen (B2B) sind es 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Basiszinssatz wird halbjährlich angepasst – aktuell liegt er bei 2,27 % (Stand: 1. Januar 2025).
Wie berechnet man Verzugszinsen konkret?
Die Formel lautet: Hauptforderung × Zinssatz ÷ 365 × Verzugstage. Beispiel: Bei einer Forderung von 5.000 € gegenüber einem Unternehmen, einem Verzugszinssatz von 11,27 % und 90 Verzugstagen ergibt sich: 5.000 € × 11,27 % ÷ 365 × 90 = ca. 139 €. Unser Rechner übernimmt diese Berechnung automatisch für Sie.
Kann ich Mahnkosten zusätzlich zu den Verzugszinsen verlangen?
Ja. Neben den Verzugszinsen können Sie für jede Mahnung pauschal Mahnkosten geltend machen. Üblich und rechtlich anerkannt sind Beträge zwischen 2,50 € und 5,00 € je Mahnung. Bei Unternehmen können Sie zusätzlich die gesetzliche Verzugspauschale von 40 € nach § 288 Abs. 5 BGB verlangen – unabhängig davon, ob tatsächlich höhere Kosten entstanden sind.
Reicht eine Mahnung oder muss ich mehrfach mahnen?
Rechtlich reicht grundsätzlich eine einzige Mahnung, um den Schuldner in Verzug zu setzen. Mehrere Mahnungen erhöhen den rechtlichen Druck und dokumentieren Ihre Bemühungen – sie sind aber keine Voraussetzung für die Geltendmachung von Verzugskosten. Aus praktischer Sicht empfehlen wir maximal zwei bis drei Mahnungen, bevor ein professionelles Inkassounternehmen eingeschaltet wird.
Was passiert, wenn der Schuldner trotz Mahnung nicht zahlt?
Bleiben Ihre Mahnungen erfolglos, haben Sie mehrere Möglichkeiten: Sie können ein Inkassounternehmen beauftragen, einen Mahnbescheid beantragen oder direkt Klage erheben. Die effektivste und kostengünstigste Option für Gläubiger ist in den meisten Fällen die Beauftragung eines Inkassounternehmens – die Kosten trägt der Schuldner. Germania Inkasso prüft Ihren Fall kostenlos und leitet alle weiteren Schritte in die Wege.
Kann ich Verzugskosten auch rückwirkend geltend machen?
Ja, Verzugskosten können rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Eintritts des Verzugs geltend gemacht werden. Wichtig ist dabei die Verjährungsfrist: Verzugszinsen verjähren nach drei Jahren zum Jahresende (§ 195 BGB). Die Hauptforderung selbst verjährt ebenfalls nach drei Jahren – Sie sollten daher nicht zu lange warten, bevor Sie aktiv werden.
Lohnt sich der Aufwand bei kleinen Forderungen?
Auch bei kleinen Forderungen unter 500 € ist ein professionelles Inkassoverfahren sinnvoll – insbesondere, weil die Inkassokosten vom Schuldner getragen werden und für Sie als Gläubiger keine Kosten entstehen. Germania Inkasso übernimmt Forderungen jeder Größenordnung. Je früher Sie handeln, desto höher die Erfolgsaussichten.
Ab welcher Summe sollte ich ein Inkassounternehmen beauftragen?
Grundsätzlich gibt es keine feste Untergrenze. Bei Forderungen ab 100 Euro lohnt sich die Beauftragung in der Regel, bei höheren Beträgen ab 500 Euro empfehlen wir ein Inkassounternehmen mit intensivem Außendienst für maximale Realisierungschancen.
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