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Gerichtskostenrechner für Klageverfahren
Berechnen Sie die Gerichtskosten für 1. Instanz, Berufung und Revision – transparent und nach aktuellem GKG.
Gerichtskostenrechner
Berechnen Sie die Kosten eines gerichtlichen Klageverfahrens – 1. Instanz, Berufung und Revision
| Beschreibung | Betrag |
|---|---|
| 3,0 Gerichtsgebühren gem. KV Nr. 1210 GKG (steuerfrei) 3-fache Gebühr nach GKG Anlage 2 für streitiges Verfahren 1. Instanz. Als Vorschuss bei Klageeinreichung fällig. | |
| Gerichtskosten 1. Instanz (Vorschuss): |
| Beschreibung | Ohne Verhandlung | Mit Verhandlung |
|---|---|---|
| 1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG Grundgebühr für die Vertretung im Klageverfahren – entsteht mit Einreichung der Klage | ||
| 1,2 Termingebühr gem. Nr. 3104 VV RVG Gebühr für die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung | – | |
| Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG | ||
| 19% Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 RVG | ||
| Zwischensumme Anwaltskosten 1. Instanz: |
Gesamtvorschuss 1. Instanz:
(Gerichtskosten + Anwaltskosten mit Verhandlung)
| Beschreibung | Betrag |
|---|---|
| 4,0 Gerichtsgebühren gem. KV Nr. 1220 GKG (steuerfrei) 4-fache Gebühr nach GKG Anlage 2 für das Berufungsverfahren | |
| Gerichtskosten Berufung (Vorschuss): |
| Beschreibung | Ohne Verhandlung | Mit Verhandlung |
|---|---|---|
| 1,6 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3200 VV RVG Verfahrensgebühr für das Berufungsverfahren – höher als in der 1. Instanz | ||
| 1,2 Termingebühr gem. Nr. 3202 VV RVG Gebühr für die Teilnahme am Berufungsverhandlungstermin | – | |
| Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG | ||
| 19% Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 RVG | ||
| Zwischensumme Anwaltskosten Berufung: |
Gesamtvorschuss bis inkl. Berufung:
(1. Instanz + Berufung, jeweils mit Verhandlung)
| Beschreibung | Betrag |
|---|---|
| 5,0 Gerichtsgebühren gem. KV Nr. 1230 GKG (steuerfrei) 5-fache Gebühr nach GKG Anlage 2 für das Revisionsverfahren vor dem BGH | |
| Gerichtskosten Revision (Vorschuss): |
| Beschreibung | Ohne Verhandlung | Mit Verhandlung |
|---|---|---|
| 2,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3206 VV RVG Verfahrensgebühr für das Revisionsverfahren – nur beim BGH zugelassene Rechtsanwälte erforderlich | ||
| 1,5 Termingebühr gem. Nr. 3104 VV RVG Terminsgebühr bei mündlicher Verhandlung vor dem BGH (1,5-fach – höher als in den unteren Instanzen). Revision endet häufig ohne Termin. | – | |
| Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG | ||
| 19% Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 RVG | ||
| Zwischensumme Anwaltskosten Revision: |
Gesamtvorschuss alle 3 Instanzen:
(1. Instanz + Berufung + Revision, jeweils mit Verhandlung)
So funktioniert der Gerichtskostenrechner
Geben Sie einfach den Forderungsbetrag ein. Der Rechner ermittelt sofort die Gerichtsgebühren nach dem Gerichtskostengesetz (GKG), die voraussichtlichen Anwaltskosten beider Parteien sowie das Gesamtkostenrisiko – gegliedert nach Instanz und Gerichtstyp.
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Gerichtskosten-Tabelle: Streitwert und Gebühren
Die folgende Tabelle zeigt Ihnen die Gerichtsgebühren (3-fach GKG) für gängige Streitwerte in der 1. Instanz. Alle Angaben sind Näherungswerte gemäß GKG-Anlage 2.
| Streitwert | Gebühreneinheit | Gerichtsgebühr (3×) | Anwaltskosten (ca.) | Gesamtkosten (ca.) |
|---|---|---|---|---|
| 500 € | 35,00 € | 105,00 € | ca. 200 € | ca. 305 € |
| 1.000 € | 53,00 € | 159,00 € | ca. 320 € | ca. 479 € |
| 2.000 € | 71,00 € | 213,00 € | ca. 440 € | ca. 653 € |
| 5.000 € | 117,00 € | 351,00 € | ca. 760 € | ca. 1.111 € |
| 10.000 € | 214,00 € | 642,00 € | ca. 1.300 € | ca. 1.942 € |
| 20.000 € | 368,00 € | 1.104,00 € | ca. 2.200 € | ca. 3.304 € |
| 50.000 € | 776,00 € | 2.328,00 € | ca. 4.800 € | ca. 7.128 € |
| 100.000 € | 1.356,00 € | 4.068,00 € | ca. 8.400 € | ca. 12.468 € |
* Anwaltskosten sind Schätzwerte (1,3-fache Verfahrensgebühr + 1,2-fache Terminsgebühr + Auslagen + MwSt.) je Seite. Bei Unterliegen verdoppeln sich diese.
Häufig gestellte Fragen
Wie werden Gerichtskosten berechnet?
Gerichtskosten für zivilrechtliche Klageverfahren richten sich nach dem Streitwert und sind im Gerichtskostengesetz (GKG) geregelt. Für ein normales Klageverfahren fällt das 3,0-fache einer Gebühreneinheit an. Die Gebühreneinheit steigt mit dem Streitwert und ist in der Anlage 2 zum GKG tabellarisch festgelegt. Zusätzlich entstehen Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Wer muss die Gerichtskosten bezahlen?
Grundsätzlich gilt das Unterliegenprinzip: Wer den Prozess verliert, trägt die gesamten Verfahrenskosten. Das umfasst:
- Die Gerichtsgebühren (ursprünglich vom Kläger als Vorschuss gezahlt)
- Die eigenen Anwaltskosten
- Die Anwaltskosten der Gegenseite
Bei einem teilweisen Unterliegen werden die Kosten entsprechend der Obsiegensquote aufgeteilt.
Was ist der Unterschied zwischen Gerichtskosten und Prozesskosten?
Gerichtskosten sind die staatlichen Gebühren für die Inanspruchnahme des Gerichts. Diese werden nach dem GKG berechnet und fließen an den Staat. Prozesskosten sind der Oberbegriff und umfassen zusätzlich die Anwaltskosten beider Parteien sowie weitere Auslagen wie Sachverständigengebühren oder Zeugenentschädigungen. Unser Rechner zeigt Ihnen beide Kostenblöcke zusammen.
Welches Gericht ist für meine Forderung zuständig?
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Streitwert:
- Amtsgericht: Streitwert bis 5.000 Euro
- Landgericht: Streitwert ab 5.001 Euro
- Oberlandesgericht: Berufungsinstanz gegen Landgerichtsurteile
- Bundesgerichtshof (BGH): Revision gegen OLG-Urteile
Unabhängig vom Streitwert sind für bestimmte Streitigkeiten (z. B. Mietsachen) immer die Amtsgerichte zuständig.
Lohnt sich eine Klage trotz der Gerichtskosten?
Ob sich eine Klage lohnt, hängt von mehreren Faktoren ab: Höhe der Forderung, Erfolgswahrscheinlichkeit und Bonität des Schuldners. Als Faustregel gilt: Bei gut begründeten Forderungen und einem zahlungsfähigen Schuldner ist eine Klage sinnvoll. Zuvor sollte jedoch immer ein außergerichtliches Inkassoverfahren versucht werden – dieses ist deutlich günstiger und oft ebenso erfolgreich. Germania Inkasso prüft Ihren Fall kostenlos und unverbindlich.
Was passiert, wenn ich die Gerichtskosten nicht vorstrecken kann?
Wenn Sie die Gerichtskosten nicht vorschießen können, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe (PKH) zu beantragen. Die PKH wird gewährt, wenn Sie die Kosten nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen können und die Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Das Gericht prüft beide Voraussetzungen.
Kann ich vor einer Klage außergerichtlich vorgehen?
Ja – und das empfehlen wir ausdrücklich. Bei einem außergerichtlichen Inkassoverfahren über Germania Inkasso trägt der Schuldner die Inkassokosten. Im Erfolgsfall erhalten Sie 100 % Ihrer Hauptforderung ausgezahlt. Erst wenn der Schuldner trotz Inkassomaßnahmen nicht zahlt, macht eine Klage Sinn. Wir begleiten Sie dabei Schritt für Schritt und arbeiten bei Bedarf mit spezialisierten Anwaltskanzleien zusammen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Mahnbescheid und einer Klage?
Der Mahnbescheid ist das günstigere, schriftliche Vorverfahren: Er kostet nur die halbe Gerichtsgebühr und wird ohne Begründung beantragt. Widerspricht der Schuldner nicht, wird er sofort vollstreckbar. Widerspricht er, wird das Verfahren automatisch in ein Klageverfahren übergeleitet – dann fallen die vollen Gerichtskosten an. Ein Mahnbescheid eignet sich für unbestrittene Forderungen; bei strittigen Sachverhalten ist der direkte Klageweg sinnvoller.
Muss ich einen Anwalt einschalten oder reicht ein Inkassobüro?
Ein Inkassobüro ist für die meisten Fälle die bessere Wahl als ein Rechtsanwalt. Die Rechtsdienstleistung eines Inkassounternehmens ist auf Forderungseinzug spezialisiert und im Kostenvergleich meist günstiger. Anwälte werden erst bei komplexen Rechtsstreitigkeiten notwendig. Germania Inkasso arbeitet bei Bedarf mit spezialisierten Anwaltskanzleien zusammen.
Ab welcher Summe sollte ich ein Inkassounternehmen beauftragen?
Grundsätzlich gibt es keine feste Untergrenze. Bei Forderungen ab 100 Euro lohnt sich die Beauftragung in der Regel, bei höheren Beträgen ab 500 Euro empfehlen wir ein Inkassounternehmen mit intensivem Außendienst für maximale Realisierungschancen.
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