Unter einer Mahnung versteht man die Aufforderung eines Gläubigers an einen Schuldner, eine geschuldete Leistung zu erbringen und somit eine noch offene Rechnung zu begleichen. Ziel jeder Mahnung ist es, den Kunden zu einer zügigen Rechnungszahlung zu bewegen. Damit Ihre Mahnung richtig ist, unterstützen wir Sie gerne.
So mahnen Sie richtig
In Ihrem Buchhaltungsalltag bedeuten Mahnungen vor allem Zeit und Aufwand. Das tägliche Geschäft wird davon aufgehalten, ob Ihre Kunden Rechnungen begleichen oder nicht. Weitere Zeit wird beim Mahnprozess benötigt, da weitere Fristen hinzukommen. Um richtig zu mahnen müssen Sie für Ihr Mahnwesen also sehr viel Zeit und Energie aufwenden, welche Sie besser nutzen können.
Es gibt keine festgelegte Form die Unternehmer bei der Ausstellung von Mahnungen befolgen müssen. Für das richtige Mahnen sollten Sie sich jedoch an einige Formalitäten halten. Beachten Sie dabei unsere Checkliste:
Grundsätzlich sollten Sie darauf achten, dass eine Rechnung tatsächlich versendet wurde, juristisch prüffähig ist und auch wirklich fällig ist. Richtig Mahnen bedeutet im nächsten Schritt den Mahnprozess voranzutreiben. Im Normalfall gibt es drei Stufen, die sich im zeitlichen Abstand und im Tonfall unterscheiden:
- Stufe 1: Freundliche und kulante Zahlungserinnerung: In einer freundlich formulierten Erinnerung an die Zahlung machen Sie Ihren Kunden auf seinen Verzug aufmerksam. Diese Zahlungserinnerung gilt zugleich als 1. Mahnung.
- Stufe 2: Nachdrückliche und direkte 2. Mahnung: Bei diesem Schritt können Sie Ihren Ton verschärfen, wenn die erste Stufe keine Wirkung gezeigt hat.
- Stufe 3: Unmissverständliche 3. Mahnung: Bleibt sowohl die Erinnerung als auch die erste Mahnung wirkungslos, können Sie davon ausgehen, dass Ihr Kunde Ihre vorherigen Schreiben nicht vergessen hat. Sie müssen ihm verdeutlichen, dass seine Zahlung unverzüglich bei Ihnen eingehen muss. Hier finden Sie verschiedene Vorlagen für die dritte Mahnung.
Bis heute ist es in vielen Unternehmen üblich, eine Zahlungserinnerung sowie bis zu zwei Mahnungen zu versenden, bevor weitere Schritte eingeleitet werden. Dabei gibt es für das richtige Mahnen keine Vorgaben. Befindet sich Ihr Kunde bereits im Verzug, können Sie sofort ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Sinnvoller ist es jedoch, Ihrem Kunden mit wenigstens einer Zahlungserinnerung an seine offene Forderung zu erinnern.
Wie können wir Ihnen beim richtig Mahnen helfen?
Wird Ihr tägliches Geschäft davon aufgehalten, ob Ihre Kunden Rechnungen begleichen oder nicht? Befindet sich Ihr Kunde in Zahlungsverzug? Wollen Sie richtig mahnen? In diesem Fall ist ein professionelles Inkassounternehmen gefragt. Ziehen Sie rechtzeitig ein Inkassobüro hinzu, das sich um den Einzug Ihrer offenen Forderungen kümmert und richtig mahnt.
Unser außergerichtliches und gerichtliches Mahnverfahren, sowie das Forderungsmanagement vollziehen wir immer so, dass sie in Ihrem Interesse sowie derer Ihres Kundens sind.
Lassen Sie sich jetzt von uns beraten!