Verzugszinsen helfen dabei, säumige Schuldner zur Zahlung zu bringen. Mit einem Basiszinssatz von 1,27% (Stand Juli 2025, nächste Anpassung erfolgt am 01.Januar 2026) und gesetzlichen Aufschlägen können Gläubiger erhebliche Zusatzforderungen geltend machen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Verzugszinsen betragen 6,27% (B2C) bzw. 10,27% (B2B) p.a. bei aktuellem Basiszinssatz
- Automatischer Verzug tritt 30 Tage nach Rechnungszugang ein – auch ohne Mahnung
- Formel: Rechnungsbetrag × Zinssatz × Verzugstage ÷ 365
- Bei B2B-Geschäften können zusätzlich 40€ Mahnpauschale berechnet werden
Was sind Verzugszinsen? Definition & rechtliche Grundlagen
Verzugszinsen sind gesetzliche Zinsen, die ein Schuldner bei verspäteter Zahlung einer Geldschuld entrichten muss. Die rechtliche Grundlage bildet § 288 BGB, der den Anspruch des Gläubigers auf Verzugszinsen ab Eintritt des Zahlungsverzugs regelt.
Im Gegensatz zu Mahngebühren, die primär administrative Kosten decken, stellen Verzugszinsen einen pauschalierten Schadensersatz dar. Sie kompensieren den Gläubiger für entgangene Zinserträge und die Kosten der Refinanzierung. Der Anspruch entsteht automatisch kraft Gesetzes – eine vertragliche Vereinbarung ist nicht erforderlich.
Die aktuelle Wirtschaftslage verschärft die Problematik: 81% der deutschen Unternehmen sind im ersten Quartal 2025 mit Zahlungsverzögerungen konfrontiert – ein bemerkbarer Anstieg im Vergleich zu 2021 (59%). Dies macht ein professionelles Forderungsmanagement mit korrekter Verzugszinsberechnung unverzichtbar.
Ab wann dürfen Verzugszinsen berechnet werden?
Der Schuldnerverzug im B2B-Bereich (zwischen Unternehmen) tritt nach § 286 Abs. 3 BGB bei Entgeltforderungen automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein.
Bei Verbrauchergeschäften (B2C) müssen Sie in der Rechnung explizit auf die Folgen des Zahlungsverzugs hinweisen. Fehlt dieser Hinweis, ist eine separate Mahnung notwendig, damit der Schuldner in Verzug gerät.
Alternativ kommt der Schuldner durch eine Mahnung nach Fälligkeit in Verzug. Dies ermöglicht einen früheren Verzugseintritt, wenn die Rechnung beispielsweise ein 14-tägiges Zahlungsziel vorsieht. Nach erfolgloser Mahnung beginnt der Verzug am Folgetag.
| Kriterium | B2B | B2C |
| Verzugseintritt | Automatisch nach 30 Tagen | Erst nach Mahnung |
| Zinssatz | 10,27% p.a. | 6,27% p.a. |
| Mahnpauschale | 40€ | Keine |
| Verzugshinweis nötig | Nein | Ja |
Höhe der Verzugszinsen: Basiszinssatz + Aufschlag
Die Verzugszinsen setzen sich aus dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank und einem gesetzlichen Aufschlag zusammen. Seit dem 1. Juli 2025 beträgt der Basiszinssatz 1,27% (vorher lag er bei 2,27%).
Daraus ergeben sich folgende Verzugszinssätze:
- Verbraucher (B2C): 6,27% p.a. (Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte)
- Unternehmen (B2B): 10,27% p.a. (Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte)
Diese bewusst hoch angesetzte Verzinsung soll die Zahlungsdisziplin fördern und säumige Schuldner zur zügigeren Begleichung motivieren.
Verzugszinsen berechnen: Schritt-für-Schritt Anleitung mit Formel
Die korrekte Berechnung von Verzugszinsen folgt einer einfachen Formel, deren Anwendung jedoch häufig zu Fehlern führt.
Die Standardformel lautet:
Rechnungsbetrag × (Basiszinssatz + Aufschlag) × Verzugstage ÷ 365.
Bei der Berechnung wird das Jahr mit 365 Tagen angesetzt, in Schaltjahren mit 366 Tagen. Diese Effektivzinsmethode ist rechtlich anerkannt und vermeidet Streitigkeiten über die korrekte Berechnungsbasis.
Die Verzugszinsen-Formel im Detail
Die Formel setzt sich aus vier Komponenten zusammen:
- Rechnungsbetrag: Die offene Hauptforderung ohne Nebenkosten
- Zinssatz: Basiszinssatz + gesetzlicher Aufschlag in Prozent
- Verzugstage: Anzahl der Tage seit Verzugseintritt
- Jahresbasis: 365 oder 366 Tage
Praktisches Rechenbeispiel: Verzugszinsen für Unternehmen (B2B)
Ein Handwerksbetrieb stellt am 1. März 2025 eine Rechnung über 3.000€ mit 30-tägigem Zahlungsziel. Der Geschäftskunde zahlt erst am 15. Mai 2025.
Berechnung:
- Verzugsbeginn: 1. April 2025 (30 Tage nach Rechnungszugang)
- Verzugsdauer: 44 Tage (1. April bis 15. Mai)
- Zinssatz B2B: 10,27% (1,27% + 9 Prozentpunkte)
- Verzugszinsen: 3.000€ × 0,1027 × 44 ÷ 365 = 37,14€
Der Handwerker kann zusätzlich die 40€ Mahnpauschale nach § 288 Abs. 5 BGB geltend machen, sodass sich die Gesamtforderung auf 3.077,14€ erhöht.
Praktisches Rechenbeispiel für Verbraucher (B2C)
Ein Online-Shop verkauft am 10. Januar 2025 Waren für 800€ an einen Privatkunden. Nach erfolgloser Mahnung am 20. Februar beginnt der Verzug am 21. Februar. Die Zahlung erfolgt am 30. April 2025.
Berechnung:
- Verzugsbeginn: 21. Februar 2025 (nach Mahnung)
- Verzugsdauer: 68 Tage
- Zinssatz B2C: 6,27% (1,27% + 5 Prozentpunkte)
- Verzugszinsen: 800€ × 0,0627 × 68 ÷ 365 = 9,34€
Bei Verbrauchern entfällt die 40€-Pauschale. Die moderate Verzinsung berücksichtigt den Verbraucherschutz.
Verzugszinsen schnell und fehlerfrei berechnen Nutzen Sie unseren kostenlosen Online-Rechner für rechtssichere Ergebnisse in Sekunden.
Kostenloser Verzugszinsenrechner: Online Verzugszinsen berechnen
Unser Verzugszinsenrechner ermöglicht die sofortige und rechtssichere Berechnung Ihrer Verzugszinsen. Die Nutzung ist vollständig kostenlos und erfordert keine Registrierung, die Berechnung erfolgt direkt in Ihrem Browser.
So nutzen Sie unseren Verzugszinsenrechner
Die Bedienung des Rechners erfolgt in vier einfachen Schritten:
Schritt 1: Geben Sie den offenen Rechnungsbetrag ohne Mehrwertsteuer und Nebenkosten ein.
Schritt 2: Wählen Sie das Datum des Verzugsbeginns.
Schritt 3: Geben Sie den Zinssatz pro Jahr an.
Schritt 4: Wählen Sie ggf “Schaltjahr” aus und geben Sie an, ob Sie Zinsen ab dem ersten Tag berechnen möchten.
Schritt 5: Klicken Sie auf „Berechnen“ und erhalten Sie sofort das Ergebnis mit detaillierter Aufschlüsselung.
Verzugszinsen geltend machen: Mustervorlagen & Formulierungen
Die korrekte Geltendmachung von Verzugszinsen erfordert präzise Formulierungen und vollständige Dokumentation. Vereinbarungen, die Verzugszinsen im Voraus ausschließen, sind nach § 288 Abs. 6 BGB unwirksam – Ihr Anspruch besteht also auch ohne vertragliche Regelung.
Das dreistufige Mahnverfahren hat sich in der Praxis bewährt: Zahlungserinnerung, erste Mahnung, letzte Mahnung. Rechtlich können Sie jedoch bereits nach der ersten erfolglosen Mahnung gerichtliche Schritte einleiten.
Mustertext: Verzugszinsen in der Mahnung
Verwenden Sie folgende rechtssichere Formulierung in Ihrer Mahnung:
„Sehr geehrte/r [Name],
unsere Rechnung [Nummer] vom [Datum] über [Betrag]€ ist seit dem [Fälligkeitsdatum] überfällig. Sie befinden sich seit dem [Verzugsdatum] im Zahlungsverzug.
Gemäß § 288 BGB berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von [Zinssatz]% p.a., was für den Zeitraum vom [Verzugsbeginn] bis heute [Betrag]€ entspricht. [Bei B2B: Zusätzlich wird eine Verzugspauschale von 40,00€ gemäß § 288 Abs. 5 BGB fällig.]
Die Gesamtforderung beläuft sich damit auf [Summe]€. Bitte überweisen Sie diesen Betrag bis zum [Datum] auf unser Konto [IBAN].“
Checkliste: Verzugszinsen rechtssicher einfordern
Befolgen Sie diese Schritte für eine erfolgreiche Durchsetzung.
- Verzugseintritt dokumentieren: Nachweis über Rechnungszugang sichern
- Korrekte Berechnung: Basiszinssatz prüfen und Formel korrekt anwenden
- Schriftliche Mahnung mit konkreter Zahlungsfrist (7-10 Tage)
- Verjährung beachten: Regelverjährung 3 Jahre zum Jahresende
- Teilzahlungen verrechnen: Kosten, dann Zinsen, dann Hauptforderung nach § 367 BGB
- Weitere Schritte planen: Bei Nichtzahlung Mahnbescheid einleiten oder Inkasso beauftragen
Bei hartnäckigen Schuldnern empfiehlt sich die Einschaltung eines professionellen Inkassodienstleisters nach der zweiten erfolglosen Mahnung.
Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Kosten einzutreiben – schnell, sicher und mit 100% Auszahlung der Hauptforderung bei Erfolg!

![Verzugszinsen berechnen: Rechner, Formel & Anleitung [inkl. aktueller Basiszinssatz] 1 Verzugszinsen berechnen](https://germania-inkasso.de/wp-content/uploads/2021/07/verzugszinsen_klein-180x300.jpg)