Kurzzusammenfassung
- Eine ungerechtfertigte Bereicherung ist eine ungerechtfertigte Vermögensverschiebung zwischen zwei (juristischen) Personen.
- Nach §§ 812 und 818 ist der Bereicherte, soweit dies möglich ist, zur Herausgabe der Bereicherung verpflichtet.
- Sie können Ihr Unternehmen beispielsweise mit Vorauskasse vor einer ungerechtfertigten Bereicherung schützen.
- Sind Sie Kunde eines Unternehmens, können Sie entweder eine Teilzahlung mit Teillieferung verlangen, oder eine Lieferung auf Rechnung anfragen.
Was ist eine ungerechtfertigte Bereicherung?
Eine ungerechtfertigte Bereicherung ist eine ungerechtfertigte Vermögensverschiebung zwischen zwei (juristischen) Personen. Sie liegt vor, wenn eine (juristische) Person ohne rechtlichen Grund von einem anderen etwas erlangt. Dabei kann die Rechtsgrundlage von Anfang an fehlen, später wegfallen, revidiert oder rückgängig gemacht werden.
Das Erhaltene muss nach §812 BGB wieder herausgegeben werden, da die Person ungerechtfertigt bereichert ist. Sobald der Empfänger nicht mehr bereichert ist, erlischt die Verpflichtung zur Herausgabe oder zum Wertersatz nach § 818 BGB. Wenn die ungerechtfertigte Bereicherung aus einem gegenseitigen Vertrag besteht, sollte sich der Berechtigte nicht damit zufriedengeben, das Geleistete zurückzuverlangen, sondern sollte sich auch das von der anderen Partei zur Vertragserfüllung Hingegebene anrechnen lassen (Saldotheorie).
Beispielfall: Ungerechtfertigte Bereicherung
Hier haben wir einen Beispielfall einer ungerechtfertigten Bereicherung für Sie aufbereitet:
Person A hat den vollen Kaufpreis für ein Grundstück von B bezahlt, welches er im Anschluss nicht erhalten hat. A kann zwar den Kaufpreis von B zurückfordern, der Anspruch mindert sich jedoch um etwaige Vorteile, die ihm von B gewährt wurden (z.B. Überlassung bestimmter Gegenstände).
Bei einer Rückabwicklung spielt die Beweislast eine wichtige Rolle:
Während, wie hier im Beispiel, A nur die aus seiner Sicht positiven Rechnungsposten darlegen und beweisen muss, trifft die Beweislast B für die von ihm geltend gemachte Minderung des Saldos nach § 818 BGB.
Sie benötigen weitere Informationen?
Unsere Experten beraten Ihr Unternehmen in einem unverbindlichen Erstgespräch. Kontaktieren Sie uns. Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.
Erfahren Sie mehr zu Inkasso, Forderungsmanagement, der Beantragung eines Mahnbescheids und zu Inkassounternehmen im Allgemeinen.
Wie geht man bei einer ungerechtfertigten Bereicherung vor?
Bei einer ungerechtfertigten Bereicherung im B2B-Bereich empfehlen wir Ihnen umgehend ein professionelles Inkassounternehmen zu beauftragen, welches Ihre offene Forderung zügig und mit hoher Erfolgsquote realisieren kann. Das Vorgehen beginnt bei Germania außergerichtlich und besteht aus Telefonaten und schriftlicher sowie persönlicher Kontaktaufnahme mit dem Schuldner.
Zeigen die außergerichtlichen Schritte keinen Erfolg, leiten wir nach Absprache mit dem Gläubiger ein gerichtliches Mahnverfahren ein. Falls die Forderung dennoch nicht realisiert werden kann, bieten wir Ihnen über 30 Jahre lang eine Forderungsüberwachung an und überprüfen stets, ob sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners verändert haben.
Was sind die Rechtsfolgen einer ungerechtfertigten Bereicherung?
Die Rechtsfolgen einer ungerechtfertigten Bereicherung sind in den Paragrafen 812 bis 818 BGB bestimmt. Diese besagen, dass der Bereicherte, soweit dies möglich ist, zur Herausgabe der Bereicherung verpflichtet ist. Wenn dies nicht möglich ist, muss der Bereicherte einen Geldersatz leisten. Wenn die Bereicherung nachträglich wegfällt, erlischt auch der Anspruch auf Herausgabe. Im Allgemeinen wird ein Wegfall auch angenommen, wenn der Bereicherte das durch die ungerechtfertigte Vermögensverschiebung Erlangte zum erhöhten Lebensunterhalt verwendet.
Wann verjähren Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung?
Ansprüche aus einer Bereicherung verjähren nach der Regelverjährung nach § 195 BGB in drei Jahren. Dabei beginnt die regelmäßige Verjährung grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Ansprüchen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste (§ 199 BGB). Diese Kenntnis ist gegeben, wenn der Gläubiger nach § 812 BGB von der Leistung und den Tatsachen weiß, aus welchen sich das Fehlen des Rechtsgrundes ergibt.
Wie können Sie Ihr Unternehmen vor einer ungerechtfertigten Bereicherung schützen?
Wenn Sie Verkäufer sind:
Sie können Ihr Unternehmen beispielsweise mit Vorauskasse vor einer ungerechtfertigten Bereicherung schützen. Hat Ihr Kunde die Waren oder Dienstleistungen vor Erbringung bereits bezahlt, kann er sich kaum noch ungerechtfertigt bereichern.
Wenn Sie Kunde sind:
Sind Sie Kunde, können Sie entweder eine Teilzahlung mit Teillieferung verlangen, oder eine Lieferung auf Rechnung anfragen, um einer ungerechtfertigten Bereicherung des Verkäufers vorzubeugen.
Kontaktieren Sie uns jetzt kostenlos!
Wenn Sie noch keinen Partner für professionelles Inkasso haben, der sich seriös um Ihre offenen Forderungen oder ungerechtfertigte Bereicherungen kümmert, können Sie sich gerne für ein unverbindliches und kostenloses Beratungsgespräch an unsere Mitarbeiter wenden.
Disclaimer:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte dieser Seite dem unverbindlichen Informationszweck dienen und eine Rechtsberatung, die auf Ihre individuelle Situation eingeht, nicht ersetzen soll. Wir übernehmen keine Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Inhalts.