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Ersatzaussonderung

von Germania Inkasso-Dienst GmbH

Eine Ersatzaussonderung ist die Gegenleistung für einen unberechtigt veräußerten Gegenstand, dessen Aussonderung hätte verlangt werden können.

Bei der Aussonderung werden Forderungen oder Gegenstände aus der Insolvenzmasse herausgenommen, wenn diese einem berechtigten Dritten und nicht dem Schuldner gehören. Der Dritte gehört dabei nicht zu den Insolvenzgläubigern, da er keine Befriedigung sondern eine Bereinigung der Insolvenzmasse verlangt. Ist dieser Gegenstand jedoch zuvor unberechtigt veräußert worden, kann der Aussonderungsberechtigte Ersatz bzw. Gegenleistung aus der Insolvenzmasse verlangen. Hierbei spricht man von einer Ersatzaussonderung.

Die Insolvenzordnung definiert die Ersatzaussonderung in § 48 InsO wie folgt:

Ist ein Gegenstand, dessen Aussonderung hätte verlangt werden können, vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Schuldner oder nach der Eröffnung vom Insolvenzverwalter unberechtigt veräußert worden, so kann der Aussonderungsberechtigte die Abtretung des Rechts auf die Gegenleistung verlangen, soweit diese noch aussteht. Er kann die Gegenleistung aus der Insolvenzmasse verlangen, soweit sie in der Masse unterscheidbar vorhanden ist.

Disclaimer:

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