Eröffnungsverfahren
von Germania Inkasso-Dienst GmbH
Das Eröffnungsverfahren ist die initiale Phase eines Insolvenzverfahrens und entscheidet über dessen Eröffnung oder Abweisung. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens muss gemäß § 13 Insolvenzordnung beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.
Das Eröffnungsverfahren startet mit der Stellung des Antrages beim Insolvenzgericht und endet sogleich mit dessen Entscheidung über die Eröffnung oder die Abweisung des Insolvenzantrags.