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Gerichtsurteil zur Schufa Einmeldung

Nachdem wir einen rechtsgültigen Titel erwirkt hatten, hatten wir einen Schuldner unserem Vertragspartner Schufa gemeldet. Der Schuldner ging gerichtlich gegen uns vor und bekam vom Landgericht Deggendorf zunächst recht.
Bei der von uns initiierten Berufung am Oberlandesgericht München vertraten uns, unser Geschäftsführer sowie Frau Simone Seidl, Seidl & Kollegen. Wir bekamen vom Oberlandesgericht vollkommen recht; d.h. die Einmeldung erfolgte korrekt.
Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Deggendorf und das Urteil des Landgerichts Deggendorf vom 08.05.2018 wurden aufgehoben.

Protokoll und Endurteil Oberlandesgericht München 11.07.2018

 

Urteil Landgericht Deggendorf 08.05.2018

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