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Anwaltszwang

von Germania Inkasso-Dienst GmbH

Unter Anwaltszwang versteht man die durch Gesetz vorgeschriebene Notwendigkeit, sich in bestimmten Gerichtsverfahren durch einen bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

Ab wann besteht Anwaltszwang?

Anwaltszwang besteht im Zivilprozess für alle Streitigkeiten ab der Ebene des Landgerichts (vor dem Amtsgericht nur in Ehesachen, § 78 ZPO). Forderungsklagen bis zu einer Höhe von 5000 Euro werden vor den Amtsgerichten verhandelt, Forderungen über 5000 Euro vor den Landgerichten. Bei den Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten bestehen gesondert geregelte Ausnahmen vom Anwaltszwang.

Warum Anwaltszwang?

Der Anwaltszwang hat das Ziel rechtsunkundige Laien zu schützen und sie gegen ihre anwaltlich vertretenen Gegenparteien gleich zu berechtigen. Zudem soll er die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege wahren.

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