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Inkasso oder Anwalt?

Wir erklären Ihnen den Vergleich zwischen Inkasso und Rechtsanwalt.

Finden Sie die passende Inkasso-Lösung.

Was trifft am besten auf Sie zu?

Haben Sie eine Einzelforderung oder wiederkehrende Forderungen?

Wie hoch ist die Forderung?

Hat Ihr Schuldner Einwände gegen die Forderung? (z.B. weil die erbrachte Leistung nicht stimmt)

Wurde die Forderung bereits tituliert?

Gegen wen richteten sich Ihre Forderungen?

Wo ist der Schuldner ansässig?

Wie viele Inkasso-Forderungen fallen bei Ihnen typischerweise pro Jahr an?

Wie hoch ist das typische Volumen pro Forderung?

Kommen Sie auf Empfehlung zu uns?

Zusammenfassung

Wenn Ihr Kunde eine Rechnung nicht begleicht, können Sie durch Inkasso oder einen Anwalt die offene Forderung eintreiben, falls eine Klage notwendig ist. Viele Unternehmen arbeiten im außergerichtlichen Mahnverfahren mit einem Inkassounternehmen, bevor sie zu einem Rechtsanwalt wechseln.

  • Reagieren Sie zügig, denn je länger Sie den Zahlungsverzug hinnehmen, umso geringer ist die Chance, dass Sie Ihr Geld erhalten.
  • Schicken Sie eine Zahlungserinnerung/Mahnung. Wenn diese erfolglos bleibt, sollten Sie ein Inkassounternehmen oder Anwalt beauftragen.
  • Ein Inkassounternehmen treibt die offene Forderung meist außergerichtlich für Sie ein. Anwälte tendieren eher dazu in das gerichtliche Mahnverfahren zu gehen.
  • Die Kosten für Inkasso und Anwalt sind im Erfolgsfall vom Kunden (Debitor) zu tragen.

Inhaltsübersicht

1. Inkasso oder Anwalt?

Wenn Ihr Debitor (Kunde) auf Mahnschreiben nicht reagiert, können offene Forderungen an ein Inkassounternehmen weitergeleitet oder ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Während ein Inkassounternehmen die Forderung meist versucht außergerichtlich einzutreiben, wählen Anwälte häufiger das gerichtliche Mahnverfahren und eine anschließende Klage.

Nach einer erfolglosen Mahnung sollten Sie zügig handeln, um den Kunden zur Zahlung zu bewegen. Schalten Sie ein Inkassobüro oder einen Anwalt ein, um die Chance zu erhöhen, dass Sie Ihr Geld erhalten. Die Kosten für Inkasso oder einen Anwalt trägt der Debitor (Kunde).

1.1 Kosten

Je nach Erfolg, Bearbeitungsart und Forderung unterscheiden sich die Kosten, die für Inkasso oder Rechtsanwälte entstehen.

 

Im Erfolgsfall:

Inkasso: Im Erfolgsfall trägt der Schuldner die Kosten.

Rechtsanwalt: Im Erfolgsfall trägt der Schuldner die Kosten.

 

Bei nicht erfolgreicher außergerichtlicher Bearbeitung:

Inkasso:

  • Inkassofirmen haben meist innovativere Vergütungsmodelle.
  • Häufig keine Zahlung durch den Gläubiger im Nicht-Erfolgsfall.

 

Rechtsanwalt:

  • Rechtsanwälte rechnen in der Regel auch bei Nicht-Erfolg voll ab.

1.2 Erfolgsquote

Inkasso: Aufgrund der Spezialisierung und dem Einsatz von Außendienstmitarbeitern (wie bei Germania) ist die Erfolgsquote meist höher als bei Rechtsanwälten.

Rechtsanwalt: Wenige Anwälte sind auf die Forderungsbearbeitung spezialisiert und haben notwendiges Wissen oder eine entsprechende Infrastruktur.

1.3 Bearbeitungsstil

Inkasso: Der Fokus der meisten Inkassounternehmen liegt darauf, eine außergerichtliche Lösungen zu finden. Das Inkassounternehmen ist genauso wie ein Anwalt dazu berechtigt, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Eine Titulierung ist aber nur das äußerstes Mittel, um Kosten und Ärger für Gläubiger und Schuldner zu vermeiden.

Rechtsanwalt: Rechtsanwälte tendieren zu einer schnellen Titulierung von offenen Forderungen, da das gerichtliche Mahnverfahren ihr Fachgebiet ist.

Wir beantworten gerne all Ihre Fragen zum Thema Inkasso und stehen mit unserer Expertise für Sie bereit.
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2. Rechte bei Zahlungsverzug

Wenn Kunden für erbrachte Leistungen nicht zahlen, haben Sie jede Menge juristische Optionen, um Ihre Forderung durchzusetzen.

Rechte bei Zahlungsverzug:

  • Nach Ablauf von 30 Tagen tritt automatisch Zahlungsverzug ein.
  • Laut § 288 BGB dürfen dann 5 % Verzugszinsen für die ausstehende Zahlung verlangt werden
  • Eine Mahnung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll für die spätere Beweislage
  • Eine Mahnung berechtigt Sie rechtliche Schritte einzuleiten, wenn der Kunde weiterhin nicht zahlt (§ 286 BGB)
  • Wenn das Gericht Ihren Zahlungsanspruch bestätigt, können Sie Ihr Geld durch eine Zwangsvollstreckung und Pfändung einzufordern.
  • Sie haben das Recht, Schadensersatz für die Pflichtverletzung des Kunden zu fordern. (§ 288 BGB haben)
  • Die Mahnkosten und Verzugszinsen muss der Debitor übernehmen.

3. Was tun, wenn ein Kunde nicht zahlt?

Sie haben drei Optionen, um Ihr Geld vom Debitor (Kunde) zu erhalten:

1. Suchen Sie das Gespräch
Erinnern Sie Ihren Debitor an die offene Rechnung und klären den Grund für den Zahlungsverzug. Oftmals ist ein Kunde zahlungswillig, aber nicht -fähig. In dieser Situation können Sie auch eine Ratenzahlung mit Ihrem Schuldner vereinbaren.

2. Schreiben Sie eine Mahnung
Wenn keine Zahlung erfolgt, dürfen Sie dem Kunden eine Mahnung schicken. So setzen Sie Ihren Kunden in Verzug und können die offene Forderung zzgl. Zinsen einfordern. Setzen Sie hierbei eine neue Zahlungsfrist und weisen gegeben falls auf die Einleitung gerichtlicher Schritte hin, falls der Kunde wieder nicht rechtzeitig zahlt.

3. Beauftragen Sie ein Inkassounternehmen oder einen Anwalt
Die Geltendmachung Ihrer Forderung können Sie an einen Inkassounternehmen übergeben oder sie direkt verkaufen. Bei Zahlungsverzug kann eine schnelle Reaktion hilfreich sein, um das Unternehmen vor finanziellem Schaden zu schützen. Ein Inkasso oder Anwalt prüft Ihren Fall und gibt Ihnen konkrete Empfehlungen zum weiteren Vorgehen.

Mahnkosten und Verzugszinsen muss der Debitor übernehmen.

4. Wie kann mir Germania Inkasso helfen?

Bei Germania Inkasso können Sie auf 35 Jahre Erfahrung und Erfolg vertrauen, in denen wir uns in verschiedenen Branchen auf den B2B-Bereich spezialisiert haben. Unsere geschulten Außendienstmitarbeiter setzen sich in ganz Deutschland aktiv für Sie ein. Wenn Sie uns mit einem Inkassofall beauftragen, prüfen wir Ihre Forderungen stets einzeln und suchen anschließend den direkten, fairen und verantwortungsvollen Dialog mit Ihren Schuldnern – damit Ihre Kundenbeziehungen bestehen bleiben und Sie schnellstmöglich Ihre Zahlungen erhalten. Darauf legen wir als PREMIUM-Inkassodienstleister höchsten Wert.

 

Unser Tipp: Achten Sie bei der Wahl eines Inkassounternehmens darauf, dass alle Gebühren transparent kommuniziert werden. Beim außergerichtlichen Inkasso sollten keine weiteren Kosten für Sie anfallen.

 

Disclaimer:

Bitte beachten Sie, dass die Inhalte dieser Seite dem unverbindlichen Informationszweck dienen und eine Rechtsberatung, die auf Ihre individuelle Situation eingeht, nicht ersetzen soll. Wir übernehmen keine Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Inhalts.

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Dominik Knoblich: Geschäftsführer Germania Inkasso-Dienst GmbH & Co. KG

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