Darf ein Inkassounternehmen in einem Schreiben an einen Schuldner Vollstreckungsmaßnahmen ankündigen? Nach einer Beschwerde des Verbraucherschutzes gegenüber dem Bundesgerichtshof (=BGH) wegen eines derartigen Briefes, hat dieser ein Urteil gefällt. Was es damit auf sich hat und welche Konsequenzen daraus entstanden sind, wird in diesem Blogeintrag von Germania Inkasso-Dienst geklärt.
Klage der Verbraucherzentrale
In einer Klage wandte sich die Verbraucherzentrale Bayerns gegen ein Inkassounternehmen, welches mit dem Forderungsmanagement eines Unternehmens beauftragt worden war. Die Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale richtete sich gegen dessen versandte Zahlungsaufforderungen, die nach mehrfach vorausgegangen Mahnschreiben, Maßnahmen der Zwangsvollstreckung ankündigten. Mit der Argumentation, dass diese Zahlungsaufforderungen die Entscheidungskraft des Verbrauchers beeinflussen würden, fiel die Angelegenheit in die Entscheidungsgewalt des Bundesgerichtshofes.
Das Urteil des Bundesgerichtshofes
Der Bundesgerichthof argumentierte in seinem Urteil vom 22. März 2018 folgendermaßen:
„Das Schreiben eines Inkassounternehmens, das eine Zahlungsaufforderung sowie die Androhung gerichtlicher Schritte und anschließender Vollstreckungsmaßnahmen enthält und nicht verschleiert, dass der Schuldner in einem Gerichtsverfahren geltend machen kann, den beanspruchten Geldbetrag nicht zu schulden, stellt keine wettbewerbswidrige aggressive geschäftliche Handlung dar.“
Mit diesem Urteil spricht sich der BGH für Inkassounternehmen aus und beurteilt Zahlungsaufforderungsschreiben mit Ankündigung gerichtlicher Schritte sowie Vollstreckungsmaßnahmen als zulässig. Dieser Akt stelle nach Meinung des BHG keine wettbewerbsrechtlich unzulässige Geschäftspraktik dar. Außerdem verschleiere das Inkassobüro nicht, dass der Verbraucher zunächst in einem Klageverfahren zur Zahlung verurteilt werden müsste. Durch den Beschluss des BGH als hohe gerichtliche Instanz Deutschlands werden die Tätigkeiten und Handlungen von Inkassounternehmen mehr unterstützt und gestärkt.
Vorgehensweise bei Germania Inkasso-Dienst
Dank unserer langjährigen Erfahrung als Inkassounternehmen wissen wir, dass es für Unternehmen oder Privatpersonen oft mit Schwierigkeiten verbunden ist, ohne die richtige Hilfestellung seine Forderungen geltend zu machen. Wir von Germania sind bei unserer Inkasso Ausübung darauf bedacht, eine einvernehmliche Übereinstimmung zwischen Gläubiger und Schuldner zu bewirken. Da diese Einvernehmlichkeit oft zwischen Gläubiger und Schuldner aufgrund bestehender Diskrepanzen von allein nicht mehr herzuführen ist, übernehmen wir als Inkasso Dienstleister die Rolle des Vermittlers. geschäftlichen Beziehung zwischen Schuldner und Gläubiger ermöglicht werden. Dabei ist Germania Inkasso-Dienst in seiner Ausübung stets darauf bedacht den guten Ruf des Gläubigers zu wahren.
Durch unsere Vor-Ort-Inkasso Methode, können wir zeitaufwendigen Schriftverkehr vermeiden und durch ein persönliches Gespräch Vereinbarungen mit dem Schuldner treffen. Sollte eine persönliche Einigung nicht möglich sein, steht Germania Inkasso-Dienst dem Schuldner auch bei gerichtlichen Maßnahmen zur Seite.
Germania Inkasso-Dienst setzt auf professionellen, fairen und respektvollen Umgang mit unseren Schuldnern. Wir vermitteln auch bei komplexen Themenzusammenhängen zwischen Ihrem Unternehmen und den säumigen Kunden. Gemeinsam findet sich eine Lösung für alle Beteiligten. Im Fokus steht, den Schuldner vor schlimmeren Kosten zu bewahren sowie den Gläubigern zu seinem Geld zu verhelfen. Egal, ob es sich um Forderungsmanagement, Mahnungen, Bonitätsauskünfte, Vor-Ort-Inkasso handelt oder Sie Unterstützung bei einem Auslandsinkasso–Fall benötigen: unsere Hilfe sichert einen reibungslosen Ablauf. Die Kommunikation mit beiden Parteien wird dabei so angenehm wie möglich gestaltet werden. Bei allen Fällen steht Ihnen das Germania Team zur Seite und findet durch unser professionelles Forderungsmanagement die beste und vielversprechendste Lösung.