Zusammenfassung Titulierung
- Eine titulierte Forderung ist das Resultat eines gerichtlichen (Mahn-)Verfahrens und die Legitimation für eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme gegen den Schuldner.
- Für die titulierte Forderung wird eine öffentliche Urkunde vom Amtsgericht erstellt.
- Diese Urkunde wird Schuldtitel oder nur Titel genannt und stellt die Forderung rechtsverbindlich fest.
- Der Titel selbst bewirkt eine Verlängerung der Forderungsverjährung auf 30 Jahre und stellt sicher, dass Vollstreckungsorgane nicht mehr die Berechtigung der Forderung prüfen müssen.
1. Was ist eine Titulierung?
Eine Titulierung ist ein gerichtlicher Vorgang, der einer Partei einen Anspruch zusichert. Darunter fallen insbesondere Vollstreckungsbescheide, Urteile, gerichtliche Vergleiche und Kostenfestsetzungsbeschlüsse.
2. Wie wird eine Forderung tituliert?
Für eine (ausgemahnte) und in Verzug gesetzte Forderungssache wird zunächst der Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht beantragt wird. Dort wird dieser dann erlassen und geht dem Schuldner in amtlicher Zustellung zu. Nun sieht das gerichtliche Mahnverfahren aber ein zweiteiliges System vor, und so folgt auf den (unwidersprochenen) Mahnbescheid der Vollstreckungsbescheid. Dieser muss separat beantragt werden. Bleibt der Vollstreckungsbescheid ohne Einrede, gilt der Titel nach Ablauf der 14-tägigen Frist als erwirkt.
3. Wann verjährt eine Titulierung?
4. Kann ich titulierte Forderungen verkaufen?
Es besteht die Möglichkeit offene Forderungen für einen bestimmten Preis an Inkassounternehmen zu verkaufen, der allerdings unter dem Wert der noch offenen Forderung liegt. Für Inkassounternehmen, die ebenso das Ausfallrisiko einer Zahlung tragen, muss sich das Geschäft schließlich rentieren. Hat man genügend Geduld ist das Treuhandinkasso oft die bessere Lösung. Im Artikel Forderungsverkauf – Lohnt es sich? haben wir die Vor- und Nachteile gegenübergestellt.
5. Wie geht Germania Inkasso mit titulierten Forderungen um?
Eine titulierte Forderung, die nicht erfolgreich vollstreckt werden konnten, ist noch lange nicht verloren. Im Gegenteil: In solchen schwierigen Fällen kommt es darauf an, nicht aufzugeben und die wirtschaftliche Situation des Schuldners langfristig zu überwachen. Die Vermögenssituation des Schuldners kann sich schließlich ändern.
Doch wie erfahren Sie zeitnah, ob Ihr Schuldner wieder zu Geld gekommen ist? Und wie gehen Sie damit um, wenn Ihr Schuldner verschwunden ist? Je nach Forderungshöhe fragen Sie sich womöglich, ob sich der weitere Aufwand überhaupt lohnt oder Sie nur Geld und Ressourcen verschwenden.
In solchen Fällen ist es ratsam, die langfristige Überwachung des Schuldners und die Überprüfung seiner finanziellen Lage extern auszulagern. Hierbei kann Sie ein spezialisiertes Inkassounternehmen wie Germania Inkasso unterstützen. Wir bewerten die Erfolgschancen Ihrer Fälle gründlich kontinuierlich neu. Dazu gehören neben dem regelmäßigen Bonitätscheck auch ausführliche Umfeld- und Adressrecherchen, beispielsweise wenn der Aufenthalts- oder Wohnort eines Schuldners nicht bekannt ist. Genauso können neue Arbeitgeber, Bankverbindungen oder versteckte Vermögenswerte effektiv ermittelt werden. Sobald sich die Liquidität Ihres Schuldners verbessert, können weitere Schritte eingeleitet werden.
6. Wie kann man die Titulierung einer Forderung abwenden?
Schuldner sollten versuchen, mit ihren Gläubigern eine außergerichtliche Einigung zu erzielen und zum Beispiel eine Ratenzahlung anbieten. Gläubiger vermeiden auch lieber die Kosten und das Risiko eines gerichtlichen Mahnverfahrens.
7. Kann ein SCHUFA Eintrag in Verbindung mit der Titulierung gelöscht werden?
Ist ein negativer SCHUFA-Eintrag vorhanden, wirkt sich das ungünstig auf die Bonitätseinstufung eines Schuldners aus. Das hat zur Folge, dass Mobilfunkverträge, Kredite oder die Anmietung einer Wohnung oftmals abgelehnt werden. Um das zu vermeiden, empfiehlt es sich in regelmäßigen Abständen seine SCHUFA zu checken und gegebenenfalls eine Löschung der noch bestehenden Titulierung zu beantragen. Diese kann erfolgen, wenn
- der SCHUFA-Eintrag fälschlicherweise vorgenommen wurde.
- die gesetzliche Frist von drei Jahren bereits abgelaufen ist und der Eintrag immer noch besteht.
- die Forderung bereits bezahlt ist und im Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichts vermerkt wurde. Sie erhalten dann eine Urkunde, welche die Zahlung belegt
- der Gläubiger Ihnen die bezahlte Forderung bescheinigt.
- eine strittige nicht titulierte Forderung besteht.
Ein SCHUFA-Check ist einmal jährlich kostenlos möglich. Sie erhalten Auskunft über alle gespeicherten Daten zu Ihrer Person, die als Vorlage für einen Rechtsanwalt dienen. Der kann genauer überprüfen, ob eine Löschung von titulierten Forderungen möglich ist.
8. Wer hilft mir, wenn gegen mich ein Titel vorliegt?
Als Schuldner helfen Ihnen auch Anlaufstellen wie die Verbraucherzentrale oder das Verbraucherportal des Bundesjustizministeriums.
Disclaimer:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte dieser Seite dem unverbindlichen Informationszweck dienen und eine Rechtsberatung, die auf Ihre individuelle Situation eingeht, nicht ersetzen soll. Wir übernehmen keine Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Inhalts.
9. Jetzt beraten lassen!
Kontaktieren Sie uns gerne zu allen Fragen rund um das Thema Titulierung. Unsere Mitarbeiter setzen sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung und erstellen Ihnen ein kostenloses Angebot.