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Abtretungserklärung - Definition und Muster

Hier erfahren Sie alles was Sie zur Abtretungserklärung wissen müssen. Wir stellen Ihnen ein gratis Muster zur Verfügung!

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Zusammenfassung zur Abtretungserklärung

Die Abtretungserklärung ist die Grundlage für den Transfer von Forderungen von einem Gläubiger auf den anderen. Dies ist bspw. auch für die Übergabe von Forderungen an Inkassounternehmen notwendig. Auf dieser Seite erläutern wir die wichtigsten Informationen rund um Abtretungserklärungen.

  • Mithilfe einer Abtretungserklärung übergehen Forderungen von einem Gläubiger auf einen anderen.
  • Abtretungen kommen sowohl im B2B-Bereich als auch bei Privatpersonen häufig vor und sind vollkommen alltäglich.
  • Wenn eine Forderung den Gläubiger wechselt, spricht man von einer Übertragung von Rechten und Forderungen von einem Gläubiger auf einen anderen.
  • Eine Auskunft über die offenen Forderungen von Dritten gegenüber dem Schuldner nennt man Drittschuldnererklärung.
  • Die Drittschuldnererklärung unterliegt bestimmten Fristen.
  • Der Drittschuldner muss im Anschluss an den Gläubiger leisten.
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Inhaltsübersicht
Erklärung der Abtretung

Was ist eine Abtretungserklärung?

Eine Abtretungserklärung ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien, bei dem eine Abtretung – oder auch Zession – nach § 398 BGB geregelt wird. Sie beschreibt die Übertragung von Rechten und Forderungen eines Gläubigers auf einen anderen Gläubiger. Somit verzichtet der vorherige Gläubiger (Zedent) mithilfe eines Vertrags auf die Forderung und alle Ansprüche, die damit zusammenhängen.

Der neue Gläubiger (Zessionar) erwirbt dabei sämtliche Rechte und Pflichten an der Forderung. Für den Schuldner ändert sich dabei wenig. Er muss lediglich einem anderen Gläubiger Zahlungen leisten. Eine Abtretung erfolgt nach einem abgeschlossenen Vertrag zwischen den beiden Parteien. Wenn die Forderung auf den neuen Gläubiger übergegangen ist, kann dieser die Forderung im gleichen Maß geltend machen wie der vorherige Gläubiger. Eine Zustimmung oder Ablehnung des Schuldners ist, außer im Falle eines Abtretungsverbots, irrelevant.

Was sind die Voraussetzungen für eine Abtretungserklärung?

Eine Forderung kann nur dann abgetreten werden, wenn der Anspruch noch nicht erloschen ist und die Forderung somit noch besteht. Außerdem muss die Forderung durchsetzbar sein. Außerdem darf die Forderung nicht unpfändbar sein und die Abtretung darf nicht gesetzlich untersagt sein. Der Inhalt der Forderung darf durch eine Abtretung nicht verändert werden.

Wenn eine Abtretung zwischen dem ehemaligen Gläubiger und dem Schuldner in einer Vereinbarung ausgeschlossen wurde, ist keine Abtretung möglich.

Forderungen können auch aufgerechnet werden. Wenn der Schuldner gegenüber dem eigentlichen Gläubiger Forderungen hat, können diese gegenüber dem neuen Gläubiger aufgerechnet werden. Dies ist aber nur möglich, wenn die Forderung bereits bestand, bevor der Schuldner von der Abtretung erfahren hat (§ 406 BGB).

Was ist der Zweck einer Abtretungserklärung?

Eine Abtretungserklärung dient dazu, dass Dritte gegen eine eventuelle Zahlungsunfähigkeit des anderen Vertragspartners abgesichert sind.

Häufig verwenden Banken Abtretungserklärungen bei Kunden. So bekommt die Bank beispielsweise das Geld aus Darlehensraten des Kunden sofort, wenn dieser eine Rate nicht bezahlt. Dadurch entsteht eine hohe Sicherheit, dass eine Ablösung auch bei Zahlungsschwierigkeiten des Darlehensnehmers erfolgt. Man unterscheidet zwischen einer vollständigen Abtretung jeglicher Kundenforderungen und der Abtretung von einzelnen Kundenforderungen.

In welchen Fällen kann eine Abtretung durchgeführt werden?

Eine Abtretung kann in unterschiedlichen Fällen durchgeführt werden. Diese können beispielsweise folgende sein:

  1. Forderungen können zur Absicherung von Bankkrediten abtgetreten werden.
  2. Lebensversicherungen können auf einen neuen Gläubiger abgetreten werden.
  3. Auch Grundschulden können im Rahmen einer Abtretung an einen neuen Kreditgeber übergehen.
  4. Nach einem Verkehrsunfall kann zwischen einer Kfz-Werkstatt und dem Geschädigten eine Abtretungserklärung vereinbart werden, damit die Werkstatt die Kommunikation mit der Versicherung übernimmt.

Welche Informationen muss eine Abtretungserklärung enthalten?

Eine Abtretungserklärung ist ein Vertrag, welchen der alte Gläubiger mit dem neuen Gläubiger schließt. Dieser Vertrag kann grundsätzlich formfrei sein. Bezüglich der Form gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Lediglich in Ausnahmefällen ist die Schriftform notwendig – beispielsweise, wenn Wertpapiere oder Briefhypotheken abgetreten werden.
Die Abtretungserklärung muss allerdings stets folgendes enthalten:
  • Namen und Adressen aller Beteiligten
  • Nennung der exakten Forderung
  • Hinweis darüber, ob es sich um eine Abtretungserklärung gemäß § 264 BGB oder § 298 BGB handelt
Abtretungserklärung Muster

Beispiel einer Abtretungserklärung! Mit Muster!

Im Folgenden haben wir ein Beispiel für Sie aufbereitet, welches eine Abtretungserklärung verdeutlichen soll:

Person A (Verkäufer) und B (Käufer) haben einen Kaufvertrag geschlossen. Person A hat aufgrund des Vertrags nun eine Forderung in Höhe von 10.000€ gegenüber B. A vereinbart nun mit einer weiteren Person (C) die Übertragung der Forderung. Die Abtretung wird nach §§ 398 ff. BGB vorgenommen.

Um die Abtretung zwischen A und C rechtssicher zu gestalten, fehlt ein weiterer Schritt, bei dem das Abstraktionsprinzip eine Rolle spielt. Nach diesem muss die Abtretungsvereinbarung von einem schuldrechtlichen Grundgeschäft begleitet sein.

Dieses Geschäft wird beispielsweise in Form eines weiteren Kaufvertrages abgeschlossen. So kann beispielsweise A die Forderung gegenüber B für 9.500€ an C verkaufen.

Wir beantworten gerne all Ihre Fragen zum Thema Abtretungserklärung und stehen mit unserer Expertise für Sie bereit.
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Erfahren Sie auch mehr zu Inkasso, Inkassokosten, Forderungsmanagement, der Beantragung eines Mahnbescheids und zu Inkassounternehmen im Allgemeinen.

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Wann können Forderungen nicht abgetreten werden?

Grundsätzlich können alle entstehenden Forderungen abgetreten werden. In wenigen Ausnahmefällen ist eine Forderungsabtretung nicht möglich.

Offene Forderungen können nicht abgetreten werden, wenn:

  • Eine Abtretung vertraglich ausgeschlossen wurde. Ein Ausschluss der Abtretung wird meistens in Versicherungsverträgen vorgenommen.
  • Die Leistungen nur an den ursprünglichen Gläubiger erbracht werden dürfen
  • Sich durch die Abtretung eine Änderung des Forderungsinhaltes ergibt. Dazu kommt es hauptsächlich bei Dienstleistungsverträgen.
  • Eine Forderung unpfändbar ist, wie beispielsweise bei Teilen des Arbeitslohnes.
  • Die Abtretung gesetzlich verboten wurde. Gesetzlich verboten ist eine Abtretung von Ansprüchen der Gesellschafter eines Unternehmens, die aufgrund eines Gesellschaftsverhältnisses bestehen.

Disclaimer:

Bitte beachten Sie, dass die Inhalte dieser Seite dem unverbindlichen Informationszweck dienen und eine Rechtsberatung, die auf Ihre individuelle Situation eingeht, nicht ersetzen soll. Wir übernehmen keine Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Inhalts.

Wer kann mich zum Thema Abtretungserklärung beraten?

Dominik Knoblich: Geschäftsführer Germania Inkasso-Dienst GmbH & Co. KG
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