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Verjährungsfristen von Rechnungen

Hier erfahren Sie alles was Sie zu Verjährungsfristen von Rechnungen wissen müssen.

  • Wie funktioniert die Verjährungsfrist?
  • Kann eine Verjährung neu beginnen?
  • Welche Rechtsfolgen hat eine Verjährung?

Finden Sie die passende Inkasso-Lösung.

Was trifft am besten auf Sie zu?

Haben Sie eine Einzelforderung oder wiederkehrende Forderungen?

Wie hoch ist die Forderung?

Hat Ihr Schuldner Einwände gegen die Forderung? (z.B. weil die erbrachte Leistung nicht stimmt)

Wurde die Forderung bereits tituliert?

Gegen wen richteten sich Ihre Forderungen?

Wo ist der Schuldner ansässig?

Wie viele Inkasso-Forderungen fallen bei Ihnen typischerweise pro Jahr an?

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Zusammenfassung Verjährungszeitraum

  • Eine Verjährungsfrist ist ein festgelegter Zeitraum, in welchem der Gläubiger seine Forderung gerichtlich durchsetzen kann.
  • Die Regelverjährung beträgt 3 Jahre. Allerdings existieren Ausnahmen.
  • Eine Verjährung kann durch eine Unterbrechung neu beginnen. Sobald z.B. ein Schuldanerkenntnis oder eine Titulierung vorliegt, wird die gesetzliche Verjährungsfrist verlängert.
  • Mit einer Hemmung kann eine Verjährung pausiert werden (z.B. höhere Gewalt).
  • Mit Ablauf der Verjährungsfrist hat der Gläubiger keinen Anspruch mehr auf eine gerichtliche Durchsetzung seiner Forderung.
Inhaltsübersicht

Was bedeutet Verjährungsfristen von Rechnungen?

Die regelmäßige Verjährungsfrist von Rechnungen beträgt drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem diese fällig wurde. Dabei verliert der Gläubiger die Möglichkeit, einen Anspruch gerichtlich durchzusetzen, obwohl dieser rechtlich gesehen weiterhin besteht. Gleichzeitig bedeutet dies nicht den kompletten Verlust des Anspruchs. Der Schuldner ist dann dazu berechtigt, eine sogenannte „Einrede der Verjährung“ geltend zu machen.

Beispiel: So funktioniert die Verjährungsfrist

Wenn Sie im Mai 2017 für einen Kunden eine Leistung erbracht haben, greift die Verjährungsfrist von drei Jahren. Somit ist der Fall auch in den Jahren 2018, 2019 und 2020 noch aktuell.

Generell empfiehlt es sich, die Rechnung und eventuelle Zahlungserinnerungen und Mahnungen zügig zu stellen. Wenn dies im Arbeitsalltag untergehen sollte, sollten Sie die oben genannte Leistung aber spätestens 1-2 Monate vor der Verjährung (Ende 2020), falls noch nicht geschehen, in Rechnung stellen und gegebenenfalls mahnen. Dies sollten Sie machen, da eventuell noch ein Mahnbescheid beantragt werden muss, um die Forderung für 30 Jahre lang zu sichern.

Was ist die regelmäßige Verjährungsfrist?

Die regelmäßige Verjährungsfrist beschreibt den Zeitraum von drei Jahren. Dieser beginnt im Regelfall mit dem Abschluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und dem Schuldner Kenntnis erlangt. Die regelmäßige Verjährung wird also unter anderem durch den Entstehungszeitpunkt bestimmt. Solange gesetzlich keine abweichende Frist begründet ist, greift die regelmäßige Verjährungsfrist.
Hier finden Sie eine nicht abschließende Aufstellung üblicher Verjährungsfristen.

Das BGB gibt grundsätzlich die Verjährungsfristen vor. Somit bedeutet die Verjährung, dass Sie keinen Anspruch mehr auf eine gerichtliche Durchsetzung Ihrer Forderung haben. Dies ist unabhängig davon der Fall, ob Sie diesen Anspruch selbst begründet haben oder ihn praktisch als Forderung selbst bei einer Betriebsübernahme erhalten haben.

§ 194 ff. BGB gibt vor, dass die Regelverjährung drei Jahre beträgt. Für ältere Forderungen ist die vorherige Frist von 30 Jahren teilweise noch relevant. Für Forderungen, die ab dem 01.01.2002 entstanden sind, gilt die dreijährige Regelverjährung.

Diese Schuldrechtsreform setzte zwar allgemeine Verjährungsfristen fest, dennoch gibt es auch abweichende Fristen. Dies sind beispielsweise Fristen bei Mängelansprüchen bei Bauwerken, bei Werkverträgen oder gewerblichen Transportverträge.

Mit Ende des Jahres, in welchem der Anspruch beziehungsweise die Forderung entstanden ist, beginnt die Verjährung. Dabei muss belegt werden, dass Sie als Gläubiger eine Forderung begründet haben und der Schuldner davon Kenntnis hatte.

Verjährungsfristen - Germania Inkasso

Unser Tipp: Kalkulieren Sie stets damit, dass auch Rechnungen fällig gestellt werden, die noch nicht eingefordert wurden. Sie müssen immer damit rechnen, dass auch nach Jahren noch nicht verjährte Forderungen eingetrieben werden.

Wir beantworten gerne all Ihre Fragen zum Thema Inkasso und stehen mit unserer Expertise für Sie bereit.
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Was sind die Ausnahmen der regelmäßigen Verjährungsfrist?

Bei der regelmäßigen Verjährungsfrist gibt es nach § 195 BGB gibt es mehrere Ausnahmen, welche einzeln sowie individuell im BGB sowie im Handelsgesetzbuch geregelt sind:

  • Ansprüche aus dem Grundstücksrecht: 10 Jahre gemäß § 196 BGB.
  • Mängelanspruch: 2, 5 oder 30 Jahre § 437 BGB verjährt gemäß § 438 BGB. Eine weitere Rechtsgrundlage für die Verjährung eines Mängelanspruchs ist § 634a BGB. In diesen Fällen gilt die 2-, die 5-jährige oder die regelmäßige Verjährungsfrist.
  • Ersatzanspruch des Vermieters: 6 Monate nach Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache nach § 548 BGB.
  • Gewerbliche Beförderung: 1 oder 3 Jahre nach § 439 HGB.
  • Reisevertrag: 2 Jahre gemäß § 651g BGB.

Kann eine Verjährung neu beginnen?

Aufgrund einer Unterbrechung kann eine Verjährung neu beginnen. Dadurch, dass sich die gesetzliche Frist verlängert, hat der Gläubiger über einen längeren Zeitraum die Möglichkeit, seine Forderung gegenüber dem Schuldner geltend zu machen.

Der Grund für einen Neubeginn kann einerseits auf der Schuldnerseite liegen. Sobald dieser eine Teilzahlung, Zinszahlung, Stundung oder Anerkennung von Mangelansprüchen leistet, findet ein Schuldanerkenntnis statt und die Verjährung startet neu.

Andererseits kann auch durch den Gläubiger eine Verlängerung der Verjährungsfrist auf 30 Jahre durchgesetzt werden, wenn die Forderung in das gerichtliche Mahnverfahren gelangt und tituliert wird (§ 197 BGB). Dieser Prozess geschieht meist erst, wenn die Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben wird.

Was ist eine Hemmung der Verjährungsfrist?

Eine Hemmung der Verjährungsfrist ist ein Zeitraum, welcher die Verjährung pausiert und nicht in die Frist miteinfließt. Dabei werden lediglich die Zeiträume vor bzw. nach der Hemmung mitangerechnet.

Somit wird sozusagen das Weiterlaufen der Verjährungsfrist gehemmt. Die Gründe dafür sind begrenzt. Durch eine schwebende Verhandlung über den Anspruch, Leistungsverweigerungsrechte, höhere Gewalt oder diverse Rechtsverfolgungen kann eine Hemmung entstehen.

Unter einer Rechtsverfolgungen versteht man die Zustellung eines Mahnbescheids, die Einhebung einer Klage sowie Geltendmachung der Aufrechnung des Anspruchs. Die Hemmung endet nach rechtskräftiger Entscheidung bzw. anderweitiger Beendigung des eingeleiteten Verfahrens sechs Monaten.

So gehen Sie vor, wenn die Forderung kurz vor der Verjährungsfrist ist

Wenn Ihre offene Forderung kurz vor der Verjährungsfrist steht, sollten Sie, falls noch nicht geschehen, Ihre (Dienst-)Leistung in Rechnung stellen. Daraufhin lohnt es sich, bei ausbleibender Zahlung, schnell zu mahnen. Um keine Zeit zu verlieren, sollte nach erfolglosen Zahlungserinnerungen und Mahnungen, ein Inkassounternehmen engagiert werden, das offene Forderungen professionell und mit hoher Realisierungsquote eintreiben kann.

Wenn auch die außergerichtlichen Schritte des Inkassounternehmens erfolglos bleiben, können Sie mithilfe des Inkassobüros noch einen Mahnbescheid beantragen, welcher Ihre Forderung für 30 Jahre sichert.

Welche Rechtsfolgen hat eine Verjährung?

Eine Verjährung bedeutet nicht, dass der Gläubiger keinen Anspruch mehr auf Begleichung der Forderung hat, sondern, dass der Schuldner die Erfüllung verweigern kann (Einrede der Verjährung).

Dies bedeutet, dass sich der Schuldner im gerichtlichen Prozess auf die Einrede berufen muss. Somit ist eine Verjährung also grundsätzlich vom Gericht nicht von Amts wegen zu berücksichtigen.

Nach § 214 BGB kann eine Leistung auf einen verjährten Anspruch nicht zurückgefordert werden. Der Gläubiger kann die Forderung aus dem Pfandobjekt begleichen, wenn für die Forderung ein Pfandrecht oder eine Hypothek besteht. Außerdem kann der Gläubiger eine Herausgabe seines Eigentums bei Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübereignung nach Verjährung der gesicherten Forderung verlangen (§ 216 BGB).

Wer kann mich zum Thema Verjährungsfristen beraten?

Dominik Knoblich: Geschäftsführer Germania Inkasso-Dienst GmbH & Co. KG
Erfahren Sie mehr zum Thema Verjährungsfristen und lassen Sie sich kostenlos von unseren Mitarbeitern beraten.

Disclaimer:

Bitte beachten Sie, dass die Inhalte dieser Seite dem unverbindlichen Informationszweck dienen und eine Rechtsberatung, die auf Ihre individuelle Situation eingeht, nicht ersetzen soll. Wir übernehmen keine Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Inhalts.

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