Bundesregierung handelt um Verbraucher und Unternehmer während der COVID-19 Pandemie zu entlasten
Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat handeln Hand in Hand – Sonderregelungen zu u.a. Stundung von Forderungen, Insolvenzrecht, Mietrecht. Leistungsverweigerungsrecht für Forderungen aus Dauerschuldverhältnissen Das neue Gesetz (Art. 240 §1 EGBGB) soll einen Schutz für Personen schaffen, die aufgrund der COVID-19 Pandemie…
