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Zedent

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Zusammenfassung Zedent

Wer den Begriff Zedent liest, stolpert meist erst einmal darüber und muss nachlesen was dieses Wort eigentlich bedeutet. In der Folge liefern wir Ihnen eine Kurzzusammenfassung in wenigen Punkten. Darunter haben wir Details und Schaubilder zur Verfügung gestellt. So können Sie kurz nachschauen, oder sich noch einmal tiefer einlesen.

  • Ein Zedent ist ein Gläubiger, welcher seine offenen Forderungen an einen anderen Gläubiger (Zessionar) übergibt.
  • Der Zedent ist gegenüber dem Zessionar verpflichtet, ihm alle Auskünfte zu erteilen, welche für die Beitreibung der offenen Forderung nötig sind.
  • Der Zedent muss der Gläubiger der abgetretenen Forderung sein, damit sie wirksam ist.
Inhaltsübersicht

Was ist ein Zedent?

Ein Zedent ist ein Gläubiger, der seine offenen Forderungen an einen anderen Gläubiger (Zessionar) übergibt. Dies geschieht im Rahmen einer Abtretung (Zession). Der Zedent kann dabei sowohl eine juristische Person als auch eine natürliche Person sein.

Unter einer Abtretung (auch Zession) versteht man nach § 398 BGB eine Forderung, die von einem Zedent auf eine andere Person, oder ein Inkassounternehmen (Zessionar) übertragen wird. Somit liegt ein Wechsel des Gläubigers vor, bei dem eine mit dem Schuldverhältnis verbundene Forderung übertragen wird.

Erklärung der Abtretung

Was sind die Verpflichtungen des Zedenten?

Die Pflichten des Zedenten sind in den Artikeln § 402 und § 403 BGB bestimmt. Nach § 402 BGB ist der Zedent gegenüber dem neuen Gläubiger verpflichtet, ihm alle Auskünfte zu erteilen, die für die Beitreibung der offenen Forderung nötig sind. Außerdem muss der Zedent dem Zessionar auf Wunsch Urkunden über die Forderung vorlegen und aushändigen, wenn er im Besitz dieser ist. für die Geltendmachung der Forderung notwendigen Auskünfte zu erteilen. Nach § 403 BGB muss der Zedent öffentlich beglaubigte Urkunde über die Abtretung ausstellen, wenn dies vom Zessionar verlangt wird. Möchte der neue Gläubiger die Ausstellung der Urkunden über die Forderungsabtretung, muss er die Kosten dafür tragen.

Was sind die Berechtigungen des Zedenten?

Die Verfügungsbefugnis ist die Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Abtretung. Das bedeutet, dass der Zedent der Gläubiger der abgetretenen Forderung sein muss, damit sie wirksam ist. Wenn eine Abtretung durch eine nicht berechtigte Person erfolgt, ist die unwirksam. Steht die Forderung mehreren Gläubigern gleichzeitig zu, können diese die Forderung nur gemeinsam abtreten. Eine Abtretung durch eine Person in einer Gläubigergemeinschaft ist nicht möglich. Daher ist es für den Zessionar von Bedeutung, zu überprüfen, ob die an ihn abgetretene Forderung des Zedenten zum Zeitpunkt der Abtretung zu Gunsten des neuen Gläubigers bestanden hat und dieser verfügungsbefugt war.

Wir beantworten gerne all Ihre Fragen zum Thema Inkasso und stehen mit unserer Expertise für Sie bereit.
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Was ist das Prioritätsprinzip?

Wenn eine Forderung von Zedenten an verschiedene Zessionare abgetreten, gilt das Prioritätsprinzip, welches besagt, dass nur die erste Abtretung wirksam ist. Für Zessionare ist diese Abtretung maßgebend. Der Zedent verliert ab dem Zeitpunkt der ersten Abtretung die Verfügungsbefugnis über die Forderung. Das Prioritätsprinzip gilt für die Abtretung bestehender und zukünftiger Forderungen. Eine zeitlich spätere Abtretung kann nur durch eine wirksame vorherige Abtretung nach dem Prioritätsprinzip ausgeschlossen werden.

Wann liegt eine mehrfache Abtretung vor?

Eine mehrfache Abtretung liegt vor, wenn ein Zedent die gleichen Forderungen beispielsweise an mehrere Banken oder Lieferanten abtritt. Sobald die erste Abtretung stattgefunden hat, geht die Forderung auf den neuen Gläubiger über. Der Zedent hat von diesem Moment an keine Verfügungsbefugnis mehr und kann diese Forderung nicht mehr an andere Gläubiger abtreten. Somit sind nachfolgende Abtretungen unwirksam.

Disclaimer:

Bitte beachten Sie, dass die Inhalte dieser Seite dem unverbindlichen Informationszweck dienen und eine Rechtsberatung, die auf Ihre individuelle Situation eingeht, nicht ersetzen soll. Wir übernehmen keine Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Inhalts.

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Dominik Knoblich: Geschäftsführer Germania Inkasso-Dienst GmbH & Co. KG

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