Tod des Gläubigers
Stirbt ein Gläubiger bevor er sein Geld vom Schuldner erhalten hat, so können die Erben des Gläubigers das Verfahren weiter fortsetzen.
Stirbt ein Gläubiger bevor er sein Geld vom Schuldner erhalten hat, so können die Erben des Gläubigers das Verfahren weiter fortsetzen.