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Letzte Mahnung

Letzte Mahnung

Die letzte Mahnung ist üblicherweise die dritte Mahnung, die dem Kunden die letzte Chance bietet, die Forderung außergerichtlich zu bezahlen. Hier können Sie sich gratis Vorlagen downloaden und uns kostenlos kontaktieren!

Themen auf dieser Seite

Hier erfahren Sie alles, was Sie zur dritten und letzten Mahnung wissen müssen.
Wir stellen Ihnen Textvorlagen in Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch zur Verfügung.

Was bedeutet letzte Mahnung?

Die letzte Mahnung ist üblicherweise die dritte
Mahnung,
welche dem Kunden die letzte Chance bietet, die Forderung außergerichtlich zu bezahlen.
Häufig werden auch
Zahlungserinnerungen
verschickt, die mit einer ersten Mahnung gleichzusetzen sind.
Während der Gläubiger dem B2B-Kunden gegenüber nicht verpflichtet ist,
Zahlungserinnerungen zu senden, muss ein B2C-Kunde gemahnt werden,
bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.

  • Eine Auskunft über die offenen Forderungen von Dritten nennt man Drittschuldnererklärung.
  • Die Drittschuldnererklärung unterliegt bestimmten Fristen.
  • Der Drittschuldner muss im Anschluss an den Gläubiger leisten.

Im B2B-Bereich könnte der
Gläubiger
nach nicht erfolgter Zahlung seine
offene Forderung
direkt an ein Inkassounternehmen übergeben oder eigenhändig juristische Schritte
gegen den Schuldner einleiten.

Vorlagen für die letzte Mahnung

Die dritte und letzte Mahnung kann unterschiedlich formuliert werden.
Wenn der Kunde nicht verärgert werden soll, empfiehlt sich eine kundenfreundliche Mahnung.
Möchten Sie Ihre Ernsthaftigkeit klar zum Ausdruck bringen, sollten Sie Ihren Kunden in einem eindeutigen und unmissverständlichen Ton mahnen.

Hier finden Sie Vorlagen mit unterschiedlichen Formulierungen für die letzte Mahnung in Deutsch.
Außerdem stellen wir Ihnen Muster auf Englisch, Spanisch und Französisch zur Verfügung.
Beachten Sie, dass es sich hierbei um Muster handelt, welche im Einzelfall geändert werden müssen
und dass Mahnungen, die mit Word etc. erstellt wurden, nicht GoBD-konform sind.
Eine Mahnung per Email ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Sanft formulierte 3. Mahnung

Letzte Mahnung sanft

Mit der dritten Mahnung können Sie Ihren Kunden ein letztes Mal freundlich an die ausstehende Zahlung erinnern.

„Leider haben Sie auf unsere Zahlungserinnerung vom TT.MM.JJJJ und 2. Mahnung vom TT.MM.JJJJ nicht reagiert.
Wir bitten Sie, den fälligen Betrag bis spätestens TT.MM.JJJJ an uns zu überweisen.
Wenn die letzte Zahlungsfrist ohne Zahlungseingang verstreicht, sehen wir uns leider gezwungen,
rechtliche Schritte einzuleiten. Die Kosten des Verfahrens gehen zusätzlich zu Ihren Lasten.“

 

Deutlich formulierte 3. Mahnung

Letzte Mahnung deutlich

„Sie haben auf unsere Zahlungserinnerung vom TT.MM.JJJJ und 2. Mahnung vom TT.MM.JJJJ nicht reagiert.
Wir bitten Sie dringlichst, den fälligen Betrag bis spätestens TT.MM.JJJJ an uns zu überweisen.
Wenn die letzte Zahlungsfrist ohne Zahlungseingang verstreicht, sehen wir uns gezwungen,
rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Die Kosten des Verfahrens gehen zu Ihren Lasten.“

 

Scharf formulierte 3. Mahnung

Letzte Mahnung scharf

„Bislang haben Sie nicht auf unsere beiden Mahnungen reagiert.
Daher können wir nun keine Rücksicht mehr auf Sie nehmen.
Unser Entschluss lautet dahingehend, dass wir gerichtlich gegen Sie vorgehen werden.
Am TT.MM.JJJJ werden wir den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids beim zuständigen Amtsgericht stellen.
Bis zu diesem Termin steht es Ihnen frei, Ihre Verbindlichkeiten zu begleichen.“

 

3. Mahnung – Englisch

Letzte Mahnung Englisch

“You have not responded to our payment reminder. If the last payment deadline passes without payment being received,
we will take legal action against you. The costs of the proceedings will be borne by you.”

 

3. Mahnung – Spanisch

Letzte Mahnung Spanisch

“No ha respondido a nuestro recordatorio de pago ni al segundo aviso.
Si pasa el último plazo de pago sin que se reciba el pago, nos veremos obligados a emprender acciones legales contra usted.”

 

3. Mahnung – Französisch

Letzte Mahnung Französisch

“Vous n’avez pas répondu à notre rappel de paiement ni au deuxième rappel.
Si le délai de paiement est dépassé sans règlement, nous serons obligés de prendre des mesures juridiques à votre encontre.
Les frais de procédure sont à votre charge.”

 

Wann versendet man die letzte Mahnung?

Wenn Sie auch nach der zweiten Mahnung keinen Zahlungseingang verzeichnen können,
sollten Sie spätestens jetzt die dritte Mahnung versenden.
Da das Mahnwesen ein gestufter Prozess ist, sollten Sie Fristen und Formulierungen sorgfältig beachten.

Fristenübersicht letzte Mahnung

Unser Tipp für Gläubiger: Mahnen Sie Ihren Kunden stringent und machen Sie ihm klar,
dass Sie gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten werden.

Was passiert nach der letzten Mahnung?

Wenn der Kunde nicht zahlt, leiten die meisten Gläubiger ein gerichtliches Mahnverfahren ein,
um einen vollstreckbaren Titel zu erhalten.
Nach Erlass des Mahnbescheids kann der Schuldner widersprechen.
Erfolgt kein Widerspruch, wird ein Vollstreckungsbescheid erlassen,
mit dem Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden können.

Was tun, wenn der Kunde nicht auf die letzte Mahnung reagiert?

Reagiert der Kunde nicht, sollten Sie ein professionelles Inkassounternehmen beauftragen.
Achten Sie darauf, dass dieses Mitglied im
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU)
ist.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine letzte Mahnung?

Die letzte Mahnung ist üblicherweise die dritte Mahnung und bietet dem Schuldner die letzte Gelegenheit, die offene Forderung außergerichtlich zu begleichen. Danach folgen in der Regel rechtliche Schritte wie ein gerichtliches Mahnverfahren oder die Beauftragung eines Inkassounternehmens.

Muss ich als Gläubiger drei Mahnungen verschicken?

Nein, gesetzlich vorgeschrieben ist nur eine Mahnung (bei B2C-Kunden). Bei B2B-Kunden ist nicht einmal eine Mahnung zwingend erforderlich – hier tritt der Verzug automatisch nach 30 Tagen ein. Drei Mahnungen sind jedoch gängige Praxis, um Kunden mehrere Chancen zur Zahlung zu geben.

Welche Zahlungsfrist sollte ich in der letzten Mahnung setzen? Üblich sind 7-14 Tage. Die Frist sollte angemessen sein und dem Schuldner genug Zeit geben, die Zahlung zu veranlassen. Zu kurze Fristen könnten als unangemessen gewertet werden und dazu beitragen, dass Schuldner die Rechnung nicht begleichen.

Welchen Ton sollte die letzte Mahnung haben?

Das hängt von Ihrer Strategie ab: Sie können freundlich-bestimmt bleiben, um die Kundenbeziehung nicht zu gefährden, oder einen deutlich schärferen Ton wählen, um die Dringlichkeit zu unterstreichen. In jedem Fall sollte klar werden, dass rechtliche Schritte folgen.

Was muss in der letzten Mahnung stehen?

Die letzte Mahnung sollte enthalten: Hinweis auf vorherige Mahnungen (mit Datum), offene Gesamtsumme inkl. Zinsen und bisherige Mahnkosten, klare Zahlungsfrist, Ankündigung rechtlicher Schritte bei Nichtzahlung sowie Ihre Bankverbindung.

Kann ich nach der letzten Mahnung weitere Mahnkosten berechnen?

Ja, ab der zweiten Mahnung dürfen Sie in der Regel pro Mahnung bis zu 2,50 € Mahnkosten berechnen. Diese sollten in der Forderungsaufstellung aufgeführt werden.

Was passiert, wenn der Kunde auf die letzte Mahnung nicht reagiert?

Nach der letzten Mahnung können Sie entweder ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, um einen vollstreckbaren Titel zu erlangen, oder ein Inkassounternehmen beauftragen, das die Forderung außergerichtlich oder gerichtlich für Sie weiterverfolgt.

Muss ich die letzte Mahnung per Einschreiben verschicken?

Nein, ein Einschreiben ist nicht zwingend erforderlich. Allerdings kann es im Streitfall hilfreich sein, den Zugang der Mahnung nachweisen zu können. Per E-Mail ist eine Mahnung unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls möglich.

Kann ich direkt nach der letzten Mahnung einen Mahnbescheid beantragen?

Ja, sobald die in der letzten Mahnung gesetzte Zahlungsfrist verstrichen ist, können Sie einen Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Alternativ können Sie auch ein Inkassounternehmen damit beauftragen.

Lohnt sich ein Inkassounternehmen bereits nach der letzten Mahnung?

Ja, viele Gläubiger beauftragen bereits nach der zweiten oder dritten Mahnung ein Inkassounternehmen, da diese oft höhere Realisierungsquoten erzielen und den gesamten Prozess professionell übernehmen. Das spart Ihnen Zeit und erhöht die Erfolgsaussichten.

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