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Insolvenzplan

von Germania Inkasso-Dienst GmbH

 

Ziel des Insolvenzplans

Ziel des Insolvenzplans ist eine erleichterte und beschleunigte Beendigung des Insolvenzverfahrens. Er soll ein Unternehmen in der Insolvenz mittels planmäßiger Sanierung stabilisieren. Dabei verzichten die Insolvenzgläubiger teilweise auf ihre Forderungen, damit später alle Verbindlichkeiten des Insolvenzschuldners beglichen werden können. Dank der Reform der Insolvenzordnung im Jahre 2014 gilt dies für Unternehmen wie für Verbraucher, wobei letztere das Insolvenzverfahren abkürzen und in einem Zeitraum von 3 bis 6 Monaten die Restschuldbefreiung erreichen können.

Aufbau des Insolvenzplans

Ein Insolvenzplan ist in zwei Teile aufgebaut, den darstellenden und den gestaltenden Teil:

  • Im darstellenden Teil wird das Ziel des Insolvenzplans beschrieben. Er enthält die zu erbringenden Leistungen des Schuldners und von anderen Beteiligten, z.B. den Gläubigern oder Arbeitnehmern. Der darstellende Teil dient der Information der Beteiligten (§ 220 InsO).
  • Im gestaltenden Teil des Insolvenzplans wird beschrieben, wie die Rechtsstellung aller Beteiligten durch den Plan geändert werden soll (§ 221 InsO). Mit der Bestätigung des Insolvenzplans treten die hier festgelegten Regelungen für und gegen alle Beteiligten ein (§ 254 Abs. 1 InsO).

Disclaimer:

Bitte beachten Sie, dass die Inhalte dieser Seite dem unverbindlichen Informationszweck dienen und eine Rechtsberatung, die auf Ihre individuelle Situation eingeht, nicht ersetzen soll. Wir übernehmen keine Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Inhalts.

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