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Insolvenzordnung / Insolvenzrecht

von Germania Inkasso-Dienst GmbH

In der Insolvenzordnung (InsO) ist das Insolvenzverfahren geregelt. Demnach wird die Insolvenz einer Person oder eines Unternehmens in einem speziellen Verfahren der Zwangsvollstreckung behandelt. Es dient dazu die Gläubiger (Insolvenzgläubiger) eines zahlungsunfähigen Schuldners zu befriedigen.

Die Insolvenzordnung trat in Deutschland am 1. Januar 1999 in Kraft und ersetzte damit die Konkursordnung vom 10. Februar 1877 und die Vergleichsordnung vom 26. Februar 1935 in den alten Bundesländern sowie die Gesamtvollstreckungsordnung vom 6. Juni 1990 in den neuen Bundesländern.

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