Skip to content

Einzugsermächtigung

Einzugsermächtigung 18. September 2017/von Germania Inkasso-Dienst GmbHDie Einzugsermächtigung ist die schriftlich erteilte Erlaubnis einen geforderten Geldbetrag vom Bankkonto einziehen zu dürfen. Der Zahlungspflichtige (Schuldner) erteilt dem Zahlungsempfänger (Gläubiger) die Ermächtigung, einen fälligen Forderungsbetrag einmalig oder mehrmals von seinem Konto einzuziehen.Das Einzugsermächtigungsverfahren ist neben dem Abbuchungsauftrag eines von zwei Lastschriftverfahren. Im Gegenzug hierzu stehen die Überweisung [...]

Themen auf dieser Seite

Einzugsermächtigung

von Germania Inkasso-Dienst GmbH

Die Einzugsermächtigung ist die schriftlich erteilte Erlaubnis einen geforderten Geldbetrag vom Bankkonto einziehen zu dürfen. Der Zahlungspflichtige (Schuldner) erteilt dem Zahlungsempfänger (Gläubiger) die Ermächtigung, einen fälligen Forderungsbetrag einmalig oder mehrmals von seinem Konto einzuziehen.

Das Einzugsermächtigungsverfahren ist neben dem Abbuchungsauftrag eines von zwei Lastschriftverfahren. Im Gegenzug hierzu stehen die Überweisung oder der Dauerauftrag, bei dem der Zahlungspflichtige selbst die Zahlung an den Zahlungsempfänger vornimmt.

Häufig gestellte Fragen

Newsletter abonnieren & nichts verpassen