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Abweisung mangels Masse

von Germania Inkasso-Dienst GmbH

Die Abweisung mangels Masse ist ein Begriff aus der Insolvenzordnung (§ 26 InsO) und hat die Ablehnung eines Insolvenzverfahrens zur Folge, wenn das Vermögen des Schuldners die Kosten des Verfahrens nicht abdecken kann.

Insolvenzkosten übersteigen Vermögen des Schuldners

Durch das Insolvenzgericht kann ein Insolvenzverfahren abgelehnt werden, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens (Gerichtskosten, Kosten für den Insolvenzverwalter und den Gläubigerausschuss) zu begleichen. Man spricht dann von Abweisung mangels Masse. In diesem Fall kommt es nicht zum Insolvenzverfahren. Kann der Betrag für das Insolvenzverfahren hingegen aufgebracht werden, z.B. durch einen Vorschuss gem. § 26 Abs. 1 Satz 2 InsO, kommt es zu keiner Abweisung mangels Masse.

Antrag auf Stundung bei natürlichen Personen

Bei natürlichen Personen als antragstellender Schuldner, kann mittels Stundung der Verfahrenskosten generell auch mittellosen Betroffenen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und damit die Möglichkeit der Restschuldbefreiung gewährt werden (§§ 4a-4d InsO). Die Stundung muss direkt mit dem Insolvenzantrag eingereicht werden. Die Verfahrenskosten werden dann vom Staat vorgestreckt und müssen erst nach dem Verfahren vom Schuldner zurückgezahlt werden.

Eintrag ins Schuldnerverzeichnis

Wird eine Privatinsolvenz mangels Masse abgewiesen, so erfolgt auf Anordnung des Insolvenzgerichts ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis (§§ 26 Abs. 2 InsO, 882b Abs. 1 Nr. 3 ZPO), um künftige Geschäftspartner zu warnen. Dieses Verzeichnis wird von den 16 Bundesländern zentral bei dem jeweils zuständigen Vollstreckungsgericht geführt (§ 882h ZPO). Das Vollstreckungsgericht wird elektronisch über die Anordnung informiert (§ 26 Abs. 2 S. 1 InsO). Die Löschungsfrist beträgt drei Jahre (§ 882e Abs. 1 ZPO).

Disclaimer:

Bitte beachten Sie, dass die Inhalte dieser Seite dem unverbindlichen Informationszweck dienen und eine Rechtsberatung, die auf Ihre individuelle Situation eingeht, nicht ersetzen soll. Wir übernehmen keine Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Inhalts.

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