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Was ist ein Schuldner?

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Was ist ein Schuldner?

Ein Schuldner (Debitor) ist eine Person, die im Rahmen eines Schuldverhältnisses, leistungspflichtig ist. Häufig handelt es sich dabei um eine Geldschuld. Der Debitor ist in der Schuldbeziehung derjenige, der zur Leistungserbringung verpflichtet ist (z.B. Zahlung). Ihm gegenüber steht der Gläubiger, der eine Forderung an ihn hat.

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Welche Schuldverhältnisse gibt es?

Schuldverhältnisse basieren normalerweise auf einem Vertrag. Der Schuldner ist dabei derjenige, der eine (Geld-)Leistung erbringen muss. Eine Dienstleistung kann Form einer Leistungserbringung sein. Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Schuldverhältnissen:

Gesetzliches Schuldverhältnis

Das gesetzliche Schuldverhältnis ist juristisch und gesetzlich festgelegt. Der Debitor muss, auch ohne vertragliche Grundlage, Leistungen erbringen (z.B. Schadensausgleich bei Körperverletzung).

Vertragliches Schuldverhältnis

Das vertragliche Schuldverhältnis basiert auf einem Kaufvertrag. Der Debitor ist dem Gläubiger gegenüber zu den im Kaufvertrag aufgeführten Leistungen verpflichtet.

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Welche Pflichten hat ein Schuldner?

Ein Schuldner ist grundsätzlich verpflichtet, dem Gläubiger Leistungen zu erbringen. Um ein Schuldverhältnis aufzulösen ist nach § 362 BGB sowohl eine Leistungshandlung als auch ein Leistungserfolg nötig. Wenn in dem Vertrag eine Zahlungsfrist vereinbart wurde, ist der Debitor nicht verpflichtet, die Zahlung vor Ablauf dieses Zeitpunkts zu leisten. Wird im Kaufvertrag jedoch keine Zahlungsfrist aufgeführt, ist die Zahlung nach § 421 BGB sofort zu tätigen.

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Welche Rechte hat ein Schuldner?

Ein Debitor ist seinem Gläubiger gegenüber zwar zu Leistungen verpflichtet – dabei hat er jedoch bestimmte Rechte, welche nach § 293 BGB und § 320 BGB geregelt sind. Im Falle eines Gläubigerverzugs nach § 293 BGB muss der Schuldner lediglich Vorsatz und eine grobe Fahrlässigkeit nachweisen können. In Verzug kommt ein Gläubiger, wenn er die festgelegte Leistung nicht annimmt. Wenn dies eintritt, hat der Schuldner das Recht Ersatz für Mehraufwand vom Gläubiger zu fordern (z.B. Ersatz für die Aufbewahrung der zu erbringenden Gegenstände). Außerdem steht Schuldnern nach § 320 BGB die Einrede des unerfüllten Vertrages zu, welche meint, dass der Schuldner bis zur Gegenleistung durch den Gläubiger seine Leistung verweigern kann. Ausnahme: Der Debitor ist zur Vorleistung verpflichtet.

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Was ist ein Schuldnerverzeichnis?

Wenn ein Debitor vertraglich vereinbarte Leistungen nicht erbringt, kann der Gläubiger rechtliche Schritte gegen ihn einleiten. Schlimmstenfalls ordnet ein Gerichtsvollzieher eine Eintragung in das Schuldnerverzeichnis beim zentralen Vollstreckungsgericht an. Wenn eine Zwangsvollstreckung nicht zur vollständigen Schuldenbegleichung geführt hat, ist eine Eintragung möglich. Das Schuldnerverzeichnis dient dazu, Unternehmen vor nicht kreditwürdigen Firmenkunden zu schützen. Folgendes wird in das Schuldnerverzeichnis eingetragen:

  • Schuldner, die der Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen sind.
  • Unternehmen, die unzureichende Vermögensauskünfte abgeben.
  • Firmen, die nicht innerhalb 30 Kalendertagen eine vollständige Leistungserbringung an den Gläubiger nachweisen können.
  • Eine Insolvenzeröffnung eines Unternehmens wurde mangels Masse abgelehnt.
  • Die Restschuldbefreiung einer Firma wurde abgelehnt oder widerrufen.

Zu beachten ist jedoch, dass ein Gläubiger nur mithilfe von Auskünften Gewissheit über B2B-Kunden erhält, da er nur aus bestimmten Gründen (z.B. vor einer Zwangsvollstreckung) Einsicht in das Schuldnerverzeichnis bekommt. Wenn ein Schuldner nach Eintragung in das Schuldnerverzeichnis neue Kredit- beziehungsweise Teilzahlungsverträge unterschreibt, erwartet ihn eine Anzeige wegen Betrug, wenn er diesen erneut nicht nachkommt. Vom Gesetzgeber wird dieses Verhalten als Vortäuschung einer Zahlungsfähigkeit gewertet.

Mahnverfahren gesetzliche Regelung

Wer kann Schuldner unterstützen?

Wenn Debitoren keine Möglichkeit haben ihre offenen Forderungen zu begleichen, können sie sich Unterstützung suchen. Mehr als 1000 offizielle Beratungsstellen bieten kostenlose Beratung für Betroffene an. Dabei handelt es sich häufig um soziale Organisationen wie das Deutsche Rote Kreuz, die Caritas, die IHK oder eine Diakonie.

Unser Tipp für Schuldner: Nehmen Sie die Hilfe der Schuldnerberatung so früh wie möglich in Anspruch. Wenn sich eine Zahlungsunfähigkeit nicht mehr vermeiden lässt, können Sie eine Schuldenregulierung anfragen, oder eine Insolvenz in die Wege leiten.

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Wer kann mich zum Thema beraten?

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