





Unsere Dienstleistungen minimieren Ihre Forderungsausfälle

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Außergerichtliches Mahnverfahren

Gerichtliches Mahnverfahren

Forderungsüberwachung

Auslandsinkasso
Unser Forderungsmanagement richtet sich nach Ihrem Unternehmen
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Unser Inkassovorgehen: In 5 Schritten zum Erfolg
So arbeiten wir
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Mehr InformationenIhre Vorteile mit Germania: Premium-Inkasso





Spezialisierung und Erfahrung in diversen Branchen
Inkasso mit der richtigen Ansprache und dem perfekten Umgang spezialisiert auf verschiedene Branchen
„Die Zusammenarbeit von Germania und Montblanc besteht seit 2002. Wir haben in all den Jahren von der schnellen und zuverlässigen Bearbeitung unserer Fälle profitiert und freuen uns auf weitere Zusammenarbeit.“

„Durch eine Empfehlung sind wir auf Germania Inkasso-Dienst GmbH & Co. KG aufmerksam geworden und sind bis heute begeistert von dem direkten Informationsfluss und der Professionalität der Arbeit.“

„Seit ca. 15 Jahren besteht zwischen Germania und uns ein Vertragsverhältnis. In all diesen Jahren waren wir sehr zufrieden mit der schnellen und zuverlässigen Bearbeitung unserer Inkasso-Fälle.“

5 clevere Tipps für Ihr Mahnwesen!
Sicher nicht 08/15! Verbessern Sie Ihr Forderungsmanagement mit unseren fünf Anregungen.
FAQ's
Was kann ich tun, wenn mein Kunde nicht zahlt?
Zuerst sollten Sie eine freundliche Zahlungserinnerung senden. Erfolgt keine Reaktion, sind ein bis zwei Mahnschreiben üblich. Danach kann ein Inkassodienstleister eingeschaltet werden. Das ist vor allem sinnvoll, wenn es sich um Forderungen über 50€ handelt.
Ab wann lohnt sich ein Inkassoverfahren?
Wenn Sie trotz Mahnung keine Zahlung erhalten, lohnt sich Inkasso in der Regel ab einem offenen Betrag von etwa 50 Euro.
Wie läuft die Zusammenarbeit mit einem Inkassobüro ab?
Sie übermitteln die Forderungsdaten und Belege, das Inkassobüro übernimmt die gesamte Kommunikation mit dem Schuldner, bzw. dessen Anwalt oder den Gerichten. Sie erhalten laufende Status-Updates und Auszahlungen bei Erfolg.
Was passiert, wenn der Schuldner der Forderung widerspricht?
Im ersten Schritt wird zwischen Gläubiger und Schuldner vermittelt, um sicherzustellen, dass der Widerspruch nicht auf einem Missverständnis beruht. Sollte der Wiederspruch Bestand haben, wird das außergerichtliche Inkassoverfahren pausiert. Auf Wunsch kann dann ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden.
Wie lange darf ich eine Forderung rechtlich eintreiben?
Die regelmäßige Verjährungsfrist bei nicht titulierten Forderungen beträgt 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. In Sonderfällen gelten andere Fristen (z.B. 6 Monate bei Ersatzansprüchen aus Mietforderungen, 1 Jahr bei Speditionsforderungen, 30 Jahre bei titulierten Ansprüchen).
Wer trägt die Inkassokosten – ich oder der Schuldner?
Wenn sich der Schuldner in Verzug befindet, muss er die Gebühren tragen.
Wie kann ich meine Prozesse verbessern, um Forderungsausfälle zu vermeiden?
Durch klare Zahlungsziele, Bonitätsprüfungen, automatisierte Mahnprozesse und eine strukturierte Debitorenbuchhaltung. Zusätzlich sollte man bei Rechnungsstellung auf korrekte Angaben der Vertragspartei achten (d.h. mit wem wurde der Vertrag geschlossen: genaue Schreibweise und nicht lediglich Angabe des „Betriebsnamen“, z.B. Restaurant Mustermann auf der Rechnung ist unzureichend und es müssten erst entsprechende Auskünfte angefordert werden, wer Inhaber des Betriebes ist, was häufig das Beitreiben einer Forderung erschwert.)
Unsere Geschäftsführung:

Dominik Knoblich, Geschäftsführer:
„Im Gegensatz zu vielen anderen Inkassounternehmen legen wir Wert auf eine individuelle Vorgehensweise. Das äußert sich in einer Hartnäckigkeit sowie Kreativität in der Fallbearbeitung, aber auch in einer herausragenden Hilfsbereitschaft für den Gläubiger. Bei uns landen Sie nicht in einer Warteschleife, wenn Sie Fragen haben.“
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