Insolvenzgläubiger
von Germania Inkasso-Dienst GmbH
Als Insolvenzgläubiger bezeichnet man diejenigen Gläubiger, die gegen den insolventen Schuldner (Insolvenzschuldner) eine offene Forderung haben, die bereits vor dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet war (vgl. § 38 InsO). Hingegen ist es kein Insolvenzgläubiger, wenn der Gläubiger erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen Anspruch gegen den Schuldner erwirbt und zwar auch dann, wenn er vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine Kenntnis davon besaß.
Auch Gläubiger von nicht fälligen Forderungen werden zu vollwertigen Insolvenzgläubigern, da die (noch) nicht fälligen Forderungen gemäß § 41 InsO als fällig gelten.
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