Was muss man bei Forderungsmanagement im Ausland beachten?
Sie agieren nicht nur deutschlandweit, sondern machen auch Geschäfte im Ausland? Dann geht es Ihnen wie vielen unserer Kunden bei Germania Inkasso. Gerade wenn der Gläubiger im Ausland sitzt und sich vielleicht auch die Kommunikation aufgrund unterschiedlicher Sprachen schwierig gestaltet, stehen Ihnen die kompetenten Germania-Mitarbeiter mit Rat und Tat zur Seite. Unabhängig davon, ob Ihre säumigen Kunden in der Schweiz, in Italien, Griechenland oder Marokko sitzen – wir unterstützen Sie weltweit beim Forderungsmanagement.
Manchmal genügt schon ein Anruf in der jeweiligen Landessprache, um etwaige Missverständnisse zu klären und eine Einigung zu erzielen. Nehmen wir an, einer Ihrer größten Kunden ist ein spanisches Unternehmen und bezahlt nach jahrelanger guter Zusammenarbeit plötzlich keine Rechnung mehr. Die Kommunikation fand bisher nur auf Englisch statt und nun wird auf Ihre Mails nicht mehr reagiert. Wir übernehmen für Sie die Kommunikation auf Englisch oder auch Spanisch, klären Probleme und Möglichkeiten ab und erreichen mit großer Wahrscheinlichkeit die Zahlung der Rechnungen. Wenn nötig, steigen unsere Außendienstmitarbeiter aber auch ins Auto, die Bahn oder in ein Flugzeug, um Ihre Forderungen durchzusetzen. Doch nicht nur in Europa ist Germania aktiv. Manchmal ist eben eine Fernreise nach Dubai nötig, um mit unserer erprobten Vor-Ort-Methode Erfolge zu erzielen. Ebenso wie bei allen innerdeutschen Fällen, kümmern wir uns selbstverständlich auch im deutschsprachigen Ausland sowie weltweit um Ihre Forderungen. In diesem Artikel erfahren Sie alle wichtigen Details zum Forderungsmanagement im Ausland.
Rechtslage im Ausland
Andere Länder, andere Sitten, ist ein altbekanntes Sprichwort, welches zwar nicht mehr von allgemeiner Gültigkeit ist, sich jedoch auf die Gesetzeslage der einzelnen Länder weiterhin anwenden lässt. Denn jedes Land in Europa hat seine eigene Gesetzeskodifikation, die dort von Gültigkeit ist. Dies gilt auch für handelsrechtliche Belange.
Um die Gefahr von Gesetzeskollisionen der einzelnen Länder zu bannen, gelten bei Verbindlichkeiten über die Landesgrenzen hinaus, internationale Bestimmungen. Dazu zählt das Welthandelsrecht in Form der WTO-Rechtsordnung und zusätzliche Vereinbarungen wie das Freihandelsabkommen und zahlreiche weitere.
Bei diesen internationalen Verordnungen wird weiterhin zwischen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Europa und dem Rest der Welt differenziert und jede Kategorie von der dementsprechenden gesetzlichen Regelung umschlossen.
Dennoch gilt trotz dieser Regulierungen zu beachten, dass sich Geschäftsbeziehungen und die daraus hervorgehenden Verbindlichkeit bei grenzübergreifenden Vereinbarungen komplizierter gestalten können und insbesondere bei Leistungsausfällen schwerer durchsetzbar sind als bei einem Vorkommen im Binnenhandel.
Mahnen in Europa
Sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen wird bei grenzüberschreitenden Mahnungsangelegenheiten das europäische Mahnverfahren mit europäischem Zahlungsbefehl zur beschleunigten Durchführung einer Titulierung unbestrittener Forderungen angewendet.
Dieses unterscheidet zwischen zwei verschiedenen Gläubiger-Schuldner-Konstellationen, bei denen die gerichtliche Zuständigkeit abweicht:
So ist beispielsweise ein deutsches Gericht für einen Gläubiger mit inländischen Wohnsitz und einem Schuldner mit Wohnsitz im Ausland nur dann zuständig, wenn Deutschland als Erfüllungsort der Schuld vereinbart worden ist.
In der umgekehrten Konstellation, Gläubiger im Ausland und Schuldner im Inland wird hingegen grundsätzlich einem deutschen Gericht die Zuständigkeit erteilt.
Unabhängig davon, welchem Gericht die Zuständigkeit zugeordnet wird, muss bedacht werden, dass grenzüberschreitende Mahnverfahren mit viel Aufwand und hohen Kosten verbunden sein können. Wir vom Germania Inkasso-Dienst geben gerne eine individuelle Empfehlung ab, welche Strategie aus unserer Sicht die beste für Sie als unsere Kunden ist. Gegebenenfalls können durch unsere Partnerkanzleien auch Klageverfahren eröffnet werden.
Wie Sie sich im Vorfeld schützen können
Um mögliche Konflikte daher bereits im Vorfeld zu vermeiden, ist es empfehlenswert, einige Dinge zu beachten. Hierzu gehört bereits zu Beginn einer Geschäftsbeziehung zu bedenken, dass im Ausland nur Auslandsauskunfteien Aussage über die Bonität des jeweiligen Geschäftspartners geben können. Germania Inkasso bietet seinen Kooperationspartnern Zugang zu Auslandsauskunfteien, so dass die wirtschaftliche Situation des möglichen Geschäftspartners vorab analysiert werden kann.
Durch Online Bezahldienste wie beispielsweise PayPal, die Käufer- und Verkäuferschutz durch Rückerstattungen anbieten, können sich sowohl Kunde als auch Dienstleister größere Gewissheit verschaffen. Leider können hier auch für Sie zusätzliche Gebühren anfallen. Deshalb ist es empfehlenswert, bei Zahlungsverzug direkt mit einem Inkassodienstleister eine Strategie auszuarbeiten.
Ein weiteres Detail, welches oftmals zu Verwirrung führt, ist die unterschiedliche Wertung der Mehrwertsteuer der einzelnen Nationen. So gelten in Deutschland andere Mehrwertsteuersätze als beispielsweise in Luxemburg, Österreich oder anderen Ländern. Insbesondere bei Leistungen, die zunächst ohne Mehrwertsteuer angeboten werden, können die unterschiedlichen Werte bei höheren Rechnungsbeträgen deutliche Preisdifferenzen bedeuten. Hier gilt in der Konstellation Käufer – Verkäufer jedoch grundsätzlich der Mehrwertsteuersatz, in dem der Verkäufer sein Gewerbe betreibt. Eine weitere Ausnahme hier bildet Österreich, das neben seinen zwei Mehrwertsteuersätzen aufgrund der zollrechtlichen Zugehörigkeit zu Deutschland ebenfalls teilweise 19 Prozent berechnet.
So unterstützt Germania Inkasso Sie bei Ihren Forderungen im Ausland
Als erfahrenes Inkasso-Unternehmen wissen wir, dass es als Einzelunternehmen oder Privatperson ohne die richtige Hilfestellung nahezu unmöglich ist, Ihre Forderungen im Ausland geltend zu machen. Unsere Dienstleistungen erstrecken sich daher nicht nur auf Ihre deutschland- sondern weltweiten Angelegenheiten.
Durch unsere weltweite Verknüpfung und Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern, bietet unsere bewährte Vor-Ort Inkassomethode eine hohe Realisierungsquote Ihres Anspruchs auch im Auslandsinkasso.
Wo die Durchsetzung Ihrer Forderung aufgrund fehlender Sprachkenntnisse oder Ungewissheit über die Rechtslage für Sie als ausweglos erscheint, nehmen unsere Inkassovertreter als Mediatoren per Telefon Kontakt mit Ihrem Schuldner auf und können aufgrund von Kenntnissen in der jeweiligen Landessprache und einer gewissen Objektivität, die Gründe der Ausfälle in Erfahrung bringen. Durch den persönlichen Kontakt lassen sich oft Vereinbarungen wie Teil- oder Ratenzahlungen im Gläubiger- sowie im Schuldnerinteresse finden.