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Vor-Ort-Inkasso – persönlich und effektiv!

Eine postalisch erhaltene Rechnung wird häufig ungeöffnet in einer Schublade verstaut – steht dem Schuldner eine reale Person gegenüber, fühlt er sich der Forderung verpflichtet. Mit unserer Vor-Ort-Inkasso-Methode erzielten und erzielen wir von Germania Inkasso beim Forderungsmanagement große Erfolge. Wie das genau abläuft, erfahren Sie hier.

Was versteht man unter Vor-Ort-Inkasso?

Als Vor-Ort-Inkasso wird der persönliche Besuch eines Inkassobevollmächtigten beim säumigen Vertragspartner vor Ort bezeichnet. Dabei wird auf professionelle und sachliche Art und Weise die Wichtigkeit und Dringlichkeit der Schuldentilgung betont. Ziel des Vor-Ort-Inkassos ist eine außergerichtliche Einigung und die Niedrighaltung von zusätzlichen Kosten. Vor Ort ist es zudem möglich, weitere Informationen zu den Umständen des Schuldners zu recherchieren. Bei Zahlungsunfähigkeit der gesamten Schuld können individuelle Lösungen wie Teilzahlungsvereinbarungen oder die Übertragung von Sicherheitshypotheken abgesprochen werden.

Nutzen und Vorteile

Mit dem Vor-Ort-Inkasso wird schnell, kostengünstig und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl dank eines vertragsunbeteiligten Inkassobevollmächtigten ein persönlicher Kontakt zum säumigen Schuldner hergestellt. Durch den direkten Kontakt wird aktiv eine Beziehung aufgebaut, welche die Zahlungsmoral erhöht. Gleichzeitig bleibt dem Gläubiger durch diese Methode langfristig eine gute Geschäftsbeziehung erhalten. Ein weiterer Vorteil ist, dass durch Gespräche, z.B. mit Nachbarn, und Recherchen der aktuelle Aufenthaltsort von Schuldnern ermittelt werden kann, bei denen unklar ist, wo sie sich derzeit aufhalten.
In einem vor Ort Gespräch können in einem fairen Dialog am einfachsten zusätzliche Informationen gesammelt und individuelle Lösungen gemeinsam mit dem Schuldner erarbeitet werden. Darüber hinaus können vor Ort Eindrücke über die Zahlungsfähigkeit, den sozialen Hintergrund und mögliche Pfändungsgegenstände gewonnen werden.
Sollte dennoch eine Zwangsvollstreckung unvermeidbar sein, kann der Inkasso-Beauftragte dem Gerichtsvollzieher mit den bereits gesammelten Informationen über den Schuldner behilflich sein und sich dabei für die Interessen des Gläubigers wirkungsvoll einsetzten. Dank der bereits im Vorfeld durchgeführten Vor-Ort-Recherchen kann eine Realisierungsquote von rund 90 % erreicht werden, da bereits bekannt ist wie es um die Vermögensumstände bestellt ist. Dies Punkte sprechen unbedingt für die Inanspruchnahme eines neutralen Mediators, der von einem Inkassounternehmen wie beispielsweise Germania gestellt wird. Sie als Gläubiger ersparen sich anstrengende Debatten mit ihrem Schuldner und das Forderungsmanagement kann neutral, objektiv und nervenschonend abgewickelt werden.

Welche Kosten entstehen durch Vor-Ort-Inkasso?

Bezüglich der anfallenden Kosten für die Vor-Ort-Inkasso-Methode gibt es gesetzliche Regelungen. Seit September 2013 untersteht die Kostenberechnung der Gebühren eines Inkassounternehmens den Verordnungen des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG). Dabei richtet sich die Berechnung der Inkasso-Dienstleistungen nach den Bestimmungen der Rechtsanwaltsgebührentabelle (RVG). Der säumige Schuldner hat dabei die Beauftragungskosten des Inkassounternehmens in Form von Inkassogebühren zu tragen. Diese fallen immer niedriger als die Durchführungskosten eines gerichtlichen Prozessverfahrens mit anschließender Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher aus. So hat die Beauftragung eines Inkassounternehmens nicht nur für Sie als Gläubiger große Vorteile, auch der anderen Partei ersparen Sie unnötige Kosten.

Rechtliche Grundlage: Welche Befugnisse haben Inkasso-Außendienst-Mitarbeiter?

Inkasso-Außendienstmitarbeiter haben die Aufgabe die Begleichung der Schulden für den Gläubiger beim säumigen Vertragspartner zu erwirken. Dabei ist es dem Außendienstmitarbeiter nicht gestattet, den Schuldner durch Drohung oder Zwang zur Zahlung der Forderung zu bewegen. Er ist lediglich dazu befugt, diesen auf die rechtlichen Konsequenzen eines erneuten Zahlungsverzugs, wie gerichtliches Verfahren sowie Zwangsvollstreckung hinzuweisen und das Risiko und die Konsequenzen eines Schufa-Eintrages aufzuzeigen. Dennoch handelt der Inkasso-Beauftragte mit seinem Vorgehen sowohl im Gläubiger- als auch im Schuldnerinteresse. Die rechtlichen Rahmenbedingungen der gesamten Inkasso-Tätigkeit sind dabei im Rechtsdienstleistungsgesetz geregelt.

Sie sind interessiert an der Zusammenarbeit mit einem Inkassounternehmen? Erfahren Sie hier mehr zu unserem Inkassovorgehen und kontaktieren Sie unsere Experten!

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