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Vergleich (Recht)

von Germania Inkasso-Dienst GmbH

Ein Vergleich ist im deutschen Zivilrecht ein Vertrag, um einen Streit zwischen mehreren Parteien niederzulegen.

Was ist ein Vergleich laut § 779 BGB:

(1) Ein Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird (Vergleich), ist unwirksam, wenn der nach dem Inhalt des Vertrags als feststehend zugrunde gelegte Sachverhalt der Wirklichkeit nicht entspricht und der Streit oder die Ungewissheit bei Kenntnis der Sachlage nicht entstanden sein würde.

(2) Der Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis steht es gleich, wenn die Verwirklichung eines Anspruchs unsicher ist.

Mit Rechtsverhältnis ist hier jede persönliche Beziehung oder die Beziehung einer Person zu einer Sache gemeint. Ein Streit besteht dann, wenn unterschiedliche Rechtsauffassungen ausgetragen werden. Der Vergleich, also der Vertrag zur Schlichtung dieses Streites, wird mit einer Einigung über die Rechtsfolge und dass der Streit beigelegt sein soll, geschlossen. Die Vergleichsregelungen sind nach allgemeinen Regeln anfechtbar. Die Ausnahme besteht hier bei einer Irrtumsanfechtung, wenn sich diese auf einen der streitigen oder ungewissen Punkte des Vergleichs bezieht (Gegenstand des Vergleichs).

Disclaimer:

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