Skip to content

Regelinsolvenz

von Germania Inkasso-Dienst GmbH

Im deutschen Recht nennt man die Regelinsolvenz das generelle allgemeine Insolvenzverfahren. Die Insolvenzordnung (§§ der InsO) sieht diese vor, sofern kein besonderes Verfahren begründet ist. Beispiele für besondere Verfahren sind das Verbraucherinsolvenzverfahren oder das Nachlassinsolvenzverfahren.

Insolvenzverfahren nicht nur für juristische Personen

Eine am 1. Dezember 2001 durchgeführte Gesetzesänderung sieht das Regelinsolvenzverfahren seither auch für Selbständige und ehemalige Selbständige mit mehr als 19 Gläubigern vor. Somit wurde natürlichen Personen, nebst juristischen Personen, ebenfalls die Möglichkeit gegeben, mit einem Regelinsolvenzverfahren für Ordnung ihrer Vermögensverhältnisse zu sorgen.

Disclaimer:

Bitte beachten Sie, dass die Inhalte dieser Seite dem unverbindlichen Informationszweck dienen und eine Rechtsberatung, die auf Ihre individuelle Situation eingeht, nicht ersetzen soll. Wir übernehmen keine Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Inhalts.

Newsletter abonnieren & nichts verpassen