Insolvenzfähigkeit
von Germania Inkasso-Dienst GmbH
Jede natürliche und juristische Person ist von Grund an insolvenzfähig. Ein Insolvenzverfahren kann über das Vermögen jeder natürlichen oder juristischen Person nach Antrag beim Insolvenzgericht eröffnet werden. (Lesen Sie hier alles Wichtige über das Insolvenzverfahren).
Zu den natürlichen Personen zählt jede rechtsfähige Person. Eine Trennung zwischen Privat- und Unternehmensvermögen besteht nicht, da eine Haftung des Schuldners mit seinem gesamten Vermögen gegeben ist. Die juristischen Personen setzen sich vorrangig aus den Kapitalgesellschaften zusammen. Im Insolvenzrecht werden Stiftungen und Vereine einer juristischen Person gleichgestellt.
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