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Fremdantrag

von Germania Inkasso-Dienst GmbH

Nach § 13 Insolvenzordnung sind sowohl Schuldner als auch Gläubiger berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen. Ein Fremdantrag ist ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens von einem Gläubiger. Im Gegensatz hierzu steht der Eigenantrag, der vom Schuldner selbst beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht wird. Voraussetzungen für den Fremdantrag sind glaubhafte Eröffnungsgründe, fällige Forderungen und ein rein rechtliches Interesse an dem Insolvenzverfahren des Schuldners. Beispielsweise darf mit dem Fremdantrag kein Ausschalten eines Wettbewerbers bezweckt oder dieser als unlauteres Druckmittel genutzt werden. Auch darf die Forderung des Gläubigers gegen den Schuldner nicht völlig unbedeutend (geringfügig) sein.

Disclaimer:

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