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Eröffnungsverfahren

von Germania Inkasso-Dienst GmbH

Das Eröffnungsverfahren ist die initiale Phase eines Insolvenzverfahrens und entscheidet über dessen Eröffnung oder Abweisung. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens muss gemäß § 13 Insolvenzordnung beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.

Das Eröffnungsverfahren startet mit der Stellung des Antrages beim Insolvenzgericht und endet sogleich mit dessen Entscheidung über die Eröffnung oder die Abweisung des Insolvenzantrags.

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