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Drittschuldner

Drittschuldner 18. September 2017/von Germania Inkasso-Dienst GmbHDer Begriff Drittschuldner ist im Zwangsvollstreckungsrecht (s.a. Zwangsvollstreckung) definiert. Drittschuldner ist demnach der Schuldner einer gepfändeten Forderung (s.a. Pfändung). Der Begriff „Drittschuldner“ ist zur Differenzierung vom Vollstreckungsschuldner da. Der Vollstreckungsschuldner ist der Gläubiger der gepfändeten Forderung.Drittschuldner im InkassoverfahrenIm Inkassoverfahren regelmäßig in Anspruch genommene Drittschuldner sind Kreditinstitute (Pfändung von Konten [...]

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Drittschuldner

von Germania Inkasso-Dienst GmbH

Der Begriff Drittschuldner ist im Zwangsvollstreckungsrecht (s.a. Zwangsvollstreckung) definiert. Drittschuldner ist demnach der Schuldner einer gepfändeten Forderung (s.a. Pfändung). Der Begriff „Drittschuldner“ ist zur Differenzierung vom Vollstreckungsschuldner da. Der Vollstreckungsschuldner ist der Gläubiger der gepfändeten Forderung.

Drittschuldner im Inkassoverfahren

Im Inkassoverfahren regelmäßig in Anspruch genommene Drittschuldner sind Kreditinstitute (Pfändung von Konten und Sparbüchern: Kontenpfändung) und Arbeitgeber des Schuldners (Pfändung des Arbeitseinkommens: Lohnpfändung). Aber auch die Pfändung eines Anspruchs aus einer Lebensversicherung kann in Betracht kommen. Drittschuldner ist hier der Versicherungsträger.

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