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Bankrott

von Germania Inkasso-Dienst GmbH

Der Begriff Bankrott kommt aus dem Italienischen (banca rotta, „zerschlagener Tisch“) und bezeichnet umgangssprachlich den Zustand zahlungsunfähiger Personen oder Unternehmen. “Jemand ist bankrott”, wenn er ausstehende Rechnungen nicht mehr über eigenes Vermögen, über erwartete Einnahmen oder über die Inanspruchnahme eines (weiteren) Kredits decken kann.

Bankrott im Strafrecht

Der Begriff Bankrott wird auch für eine betrügerische Form der Insolvenz verwendet, wenn der Schuldner zum Beispiel Insolvenzmasse beiseite schafft oder mit unkorrekten Machenschaften den Anteil der Gläubiger schmälert (vgl. §283 StGB). Die Freiheitsstrafe hierfür beträgt bis zu fünf Jahre. Wenn der Schuldner aus reiner Gewinnsucht wissentlich andere in wirtschaftliche Not bringt, kann diese bis auf zehn Jahre erhöht werden (vgl. §283a StGB).

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