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Bankauskunft

von Germania Inkasso-Dienst GmbH

Kreditinstitute erteilen Auskünfte über Kunden in einem standardisierten Verfahren. Die Bankauskunft beinhaltet Angaben zur Zahlungsfähigkeit, Kreditwürdigkeit (Bonität) und den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden. Sie enthält jedoch keine genauen Angaben über Kontostände und regelmäßige Verpflichtungen. Neben Bankauskünften gibt es auch Auskunfteien wie die Schufa, die ebenfalls Auskünfte über die Kreditwürdigkeit geben.

Inkassounternehmen wie z.B. GERMANIA Inkasso können ebenso beauftragt werden, Auskünfte über (potentielle) Kunden oder Geschäftspartner einzuholen.

Über wen darf Auskunft gegeben werden? Unterschied Geschäfts- und Privatkunden

Zwischen Banken werden bei berechtigtem Interesse Auskünfte über Geschäfts- und Privatkunden weitergegeben. Sonst ist zwischen Geschäfts- und Privatkunden zu unterscheiden: Angaben über Privatkunden dürfen nur mit deren Zustimmung an Dritte herausgegeben werden. Ausnahmen bilden Anfragen von Behörden, z.B. in Steuerangelegenheiten, die richterlich angeordnet sind. Auskünfte über Geschäftskunden dürfen dagegen regelmäßig erteilt werden. Der Geschäftskunde hat aber die Möglichkeit, der Bank dies zu verbieten, dann darf die Bank nur noch mit seiner Zustimmung Auskünfte erteilen.

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