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Außenverhältnis (Inkasso)

Außenverhältnis (Inkasso) 18. September 2017/von Germania Inkasso-Dienst GmbHDas Außenverhältnis (Inkasso) umfasst das Rechtsverhältnis zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner. Dieser Ausdruck wird deshalb so genannt, weil das Inkassorecht normalerweise vorrangig von dem Rechtsverhältnis zwischen dem Gläubiger und dem Inkassounternehmen ausgeht, dem sogenannten Innenverhältnis.« Zurück zum Lexikon

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Außenverhältnis (Inkasso)

von Germania Inkasso-Dienst GmbH

Das Außenverhältnis (Inkasso) umfasst das Rechtsverhältnis zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner. Dieser Ausdruck wird deshalb so genannt, weil das Inkassorecht normalerweise vorrangig von dem Rechtsverhältnis zwischen dem Gläubiger und dem Inkassounternehmen ausgeht, dem sogenannten Innenverhältnis.

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