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Gerichtliches Mahnverfahren

Offene Rechnungen belasten Ihre Liquidität und kosten Zeit und Nerven. Das gerichtliche Mahnverfahren bietet Ihnen einen schnellen und kostengünstigen Weg, um Ihre berechtigten Forderungen durchzusetzen – ganz ohne langwierige Gerichtsverhandlung.

Mit über 35 Jahren Erfahrung zeigt Germania Inkasso, wie Sie Ihr Recht effektiv einfordern.

Das Wichtigste auf einen Blick

Ist ein gerichtliches Verfahren in Ihrem Fall sinnvoll?

Lassen Sie sich von Germania Inkasso unverbindlich beraten.

Was ist ein gerichtliches Mahnverfahren?

Das gerichtliche Mahnverfahren ist Ihr rechtlicher Hebel zur Durchsetzung unbestrittener Geldforderungen. Die rechtliche Grundlage dazu finden Sie in der Zivilprozessordnung. Dieses vereinfachte Verfahren ermöglicht Ihnen die Titulierung von Geldforderungen ohne den Aufwand einer mündlichen Verhandlung.

Im Gegensatz zu einer regulären Klage läuft das Mahnverfahren ohne mündliche Verhandlung ab. Das Mahngericht prüft Ihren Antrag nur auf formelle Fehler – eine inhaltliche Prüfung der Forderung findet nicht statt. Früher als „Zahlungsbefehl“ bezeichnet, hat sich das Verfahren mittlerweile als effizientes Instrument zur Forderungsdurchsetzung etabliert.

Ein entscheidender Vorteil: Durch die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens hemmen Sie die Verjährung Ihrer Forderung. Die Hemmung wirkt bis zum Ende des Verfahrens und einer sich möglicherweise anschließenden Zivilklage. Das verschafft Ihnen Zeit und rechtliche Sicherheit.

Rechtsgrundlage

Das Verfahren eignet sich für alle Arten von Geldforderungen – ob Kaufpreise, Werklohnforderungen oder Darlehensrückzahlungen. Die Forderungshöhe ist dabei unbegrenzt.

Rechtliche Voraussetzungen für das Mahnverfahren

Nicht jede Forderung eignet sich für das gerichtliche Mahnverfahren. Das Mahnverfahren können Sie nur nutzen, wenn Sie einen bestimmten Geldbetrag in Euro einfordern möchten.

1

Unbestrittene Forderung

Es muss eine unbestrittene und berechtigte Geldforderung vorliegen.

2

Zahlungsverzug

Der Schuldner muss sich im Zahlungsverzug nach §286 BGB befinden. Das Fälligkeitsdatum Ihrer Rechnung muss überschritten sein.

3

Korrekte Adresse

Sie benötigen die aktuelle und korrekte Adresse des Schuldners – eine öffentliche Zustellung ist im Mahnverfahren nicht möglich.

4

Keine Einwände

Sie dürfen keine Einwände des Schuldners erwarten.

 

Nicht jede Forderung eignet sich für das gerichtliche Mahnverfahren. Das Mahnverfahren können Sie nur nutzen, wenn Sie einen bestimmten Geldbetrag in Euro einfordern möchten.

Wann sollten Sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten?

Wenn die Mahnungen nicht zu dem gewünschten Ergebnis führen, kann der Gläubiger entweder direkt gegen den Schuldner auf Zahlung der geschuldeten Forderung klagen oder er leitet ein gerichtliche Mahnverfahren ein.

Der Antrag auf Mahnbescheid sollte erst gestellt werden, wenn der Schuldner sich tatsächlich im Verzug befindet und wenn vorher die Bonität des Schuldners geprüft wurde. Das gerichtliche Mahnverfahren ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn ein Anspruch auf Zahlung einer Geldsumme besteht.

Die regelmäßige Verjährungsfrist für Forderungen beträgt drei Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Forderung entstanden ist.

Gerichtliches Mahnverfahren

Das Mahnverfahren eignet sich nach gescheiterten außergerichtlich versendeten Mahnungen, wenn kein Widerspruch des Schuldners zu erwarten ist. Die Erfolgsquote bei unbestrittenen Forderungen liegt bei etwa 75 Prozent.

Experten Tipp: Dokumentieren Sie jeden Kontaktversuch mit dem Schuldner. Diese Dokumentation hilft Ihnen bei einem eventuellen späteren Klageverfahren.

Der komplette Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens

Der Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens folgt einem strukturierten Prozess. Von der Antragstellung bis zum Vollstreckungsbescheid vergehen bei reibungslosem Verlauf etwa zwei bis drei Monate. Die Bearbeitungszeit beim Gericht beträgt üblicherweise ein bis zwei Wochen, die Zustellungsdauer drei bis fünf Tage.

Das Gericht prüft Ihren Antrag nur auf formelle Fehler. Eine inhaltliche Prüfung durch einen Richter findet nicht statt. Diese Automatisierung macht das Verfahren schnell und effizient.

Nach Erlass des Mahnbescheids hat der Schuldner eine 14-tägige Widerspruchsfrist. Bleibt der Widerspruch aus, können Sie den Vollstreckungsbescheid beantragen. 

Wichtig: Dieser Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Zustellung des Mahnbescheids bei Gericht eingehen.

1. Mahnantrag ausfüllen und einreichen

Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids erfordert präzise Angaben. Sie müssen Ihre Daten als Gläubiger, die vollständigen Schuldnerdaten und die exakte Forderungshöhe angeben. Die Hauptforderung trennen Sie dabei von Nebenforderungen wie Zinsen und Mahnkosten.

Das zuständige Amtsgericht richtet sich nach dem Wohnsitz des Schuldners. Bei Unternehmen ist der Firmensitz maßgeblich. Für das online gerichtliche Mahnverfahren nutzen Sie die Plattform online-mahnantrag.de. Das Formular muss korrekt ausgefüllt sein – Fehler führen zur Ablehnung.

Der Mahnbescheid enthält eine Erläuterung des Verfahrens und Angaben über das Gericht, die Parteien und die geltend gemachte Forderung. Als Antragsteller erhalten Sie keine Kopie des Mahnbescheids, sondern nur eine kurze Nachricht über den Erlass mit der Kostenrechnung.

2. Reaktionsmöglichkeiten des Schuldners

Nach Zustellung des Mahnbescheids stehen dem Schuldner drei Optionen offen:

  • Er kann die Forderung vollständig bezahlen – dann ist das Verfahren erfolgreich beendet.
  • Er kann Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen, auch ohne den amtlichen Vordruck.
  • Die dritte Option ist, dass er gar nicht reagiert.

Bei rechtzeitigem Widerspruch geht das Verfahren automatisch in ein streitiges Verfahren über. Das Mahngericht gibt die Sache an das zuständige Prozessgericht ab. Sie müssen dann entscheiden, ob Sie eine Klage einreichen möchten.

3. Vollstreckungsbescheid

Bleibt der Widerspruch aus, können Sie nach Ablauf der 14-tägigen Frist den Vollstreckungsbescheid beantragen. Dieser verschafft Ihnen einen vollstreckbaren Titel zur Zwangsvollstreckung.

Der Vollstreckungsbescheid wird dem Schuldner zugestellt. Auch hier hat er noch einmal die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen. Legt er Einspruch ein, wird das Verfahren in ein streitiges gerichtliches Verfahren übergeleitet.

Wichtig: Antrag muss innerhalb von 6 Monaten gestellt werden.

4. Rechtskraft und Zwangsvollstreckung

Legt der Schuldner keinen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, wird dieser nach Ablauf der zweiwöchigen Frist rechtskräftig. Damit haben Sie einen vollstreckbaren Titel in der Hand.

Mit diesem rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid können Sie nun die Zwangsvollstreckung einleiten. Dazu wenden Sie sich an einen Gerichtsvollzieher oder lassen eine Kontopfändung durchführen. Die Zwangsvollstreckung selbst ist jedoch nicht mehr Teil des Mahnverfahrens, sondern ein eigenständiges Verfahren.

Zwangsvollstreckung nach Vollstreckungsbescheid

Mit dem Vollstreckungsbescheid erhalten Sie einen Vollstreckungstitel nach §794 Abs. 1 Nr. 4 ZPO. Bewahren Sie das Original sorgfältig auf – Sie benötigen es für jede Vollstreckungsmaßnahme. Der Titel bleibt 30 Jahre gesichert und ermöglicht verschiedene Arten der Zwangsvollstreckung.

Arten der Vollstreckung

Die Zwangsvollstreckung erfolgt durch Pfändung beweglicher Sachen, Forderungspfändung oder Zwangsversteigerung. Der Gerichtsvollzieher führt Sachpfändungen durch. Bei der Kontopfändung greifen Sie direkt auf Bankguthaben zu. Die Lohnpfändung sichert Ihnen regelmäßige Tilgungen.

Vermögensauskunft

Bei zahlungsunwilligen Schuldnern können Sie die Vermögensauskunft beim Vollstreckungsgericht beantragen. Der Schuldner muss dann seine kompletten Vermögensverhältnisse offenlegen.

Mannheim

Digital & Schnell

Lassen Sie sich von Germania Inkasso unverbindlich beraten.

Online-Mahnverfahren: Digitale Beantragung leicht gemacht

Das online gerichtliche Mahnverfahren macht die Forderungsdurchsetzung noch einfacher und schneller. Der Online Mahnantrag ermöglicht die elektronische Erfassung und Übermittlung von Mahnbescheidsanträgen mit integrierter Plausibilitätsprüfung.

Alternativ erstellen Sie einen Barcode-Antrag online und senden ihn postalisch. Der Barcode verschlüsselt Ihre Antragsdaten und wird vom Gericht maschinell ausgelesen.

Für Rechtsanwälte und registrierte Inkassodienstleister gilt seit 2008 die Verpflichtung zur Antragstellung in maschinell-lesbarer Form (beA, beBPO, eBO).

Was kostet ein gerichtliches Mahnverfahren?

Die Kosten eines gerichtlichen Mahnverfahrens hängen vom Streitwert ab. Für das Mahnverfahren wird eine Gebühr nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) erhoben, die Mindestgebühr beträgt 38 Euro.

Die Gerichtskosten sind abhängig vom Streitwert – also der Höhe der geltend gemachten Hauptforderung ohne Zinsen und Nebenforderungen.

Sie müssen die Kosten zunächst selbst zahlen. Ohne Zahlung der Vorschusspflicht leitet das Gericht das Mahnverfahren nicht ein. Die gute Nachricht: Sie können sich die Gebühren vom Schuldner zurückholen, da der Betrag im Mahnbescheid zur eigentlichen Forderung hinzugerechnet wird.

Anwaltskosten fallen nur an, wenn Sie sich vertreten lassen. Diese sind optional. Im Vergleich zur Klage sparen Sie erheblich: Der Gebührenfaktor beim Mahnverfahren beträgt nur 1,5 (bei der Klage 2,5).

 

Kostenbeispiele (GKG)

Forderungshöhe Gerichtsgebühr Ersparnis vs. Klage
500 € 38 € ~40%
1.000 € 53 € ~40%
5.000 € 102 € ~40%
10.000 € 133 € ~40%
50.000 € 318 € ~40%
100.000 €+ max. 513 € ~40%

Transparente Kostenstruktur

Unterschied zwischen Mahnverfahren und Klage

Im Vergleich zur Klage ist das Mahnverfahren eine einfache, schnelle und kostengünstige Lösung. Es läuft weitgehend automatisiert ab und erfordert keine Gerichtsverhandlung.

  • Dauer: 2 bis 3 Monate
  • Kosten: Gebührenfaktor 1,5 (nur 60% der Klagekosten)
  • Komplexität: Keine Beweiserhebung, keine Klageschrift, kein Termin
  • Vertretung: Ohne Anwalt möglich
  • Dauer: ca. 5 Monate (Amtsgericht), mit Berufung 6-12 Monate
  • Kosten: Gebührenfaktor 2,5 (teurer)
  • Komplexität: Beweispflicht, Argumentation, persönliches Erscheinen
  • Vertretung: Oft Anwaltspflicht bei höheren Werten

Wann ist eine Klage sinnvoller?

Strittige Forderungen

Sind Einwände zu erwarten, bedeutet das Mahnverfahren nur Verzögerung. Klagen Sie direkt.

Unbekannte Adresse

Die öffentliche Zustellung funktioniert nur bei Klagen, nicht im Mahnverfahren.

Komplexe Rechtsfragen

Erfordern eine richterliche Prüfung und Beweisaufnahme.

Gerichtliches Mahnverfahren vs. Klage
Osnabrück

Europäisches Mahnverfahren für Auslandsforderungen

Für grenzüberschreitende Forderungen nutzen Sie das Europäische Mahnverfahren. Das Verfahren wird zentral beim Amtsgericht Berlin-Wedding durchgeführt. Der Europäische Zahlungsbefehl gilt EU-weit und erleichtert die Forderungsdurchsetzung im Ausland erheblich.

Einspruchsfrist
30 Tage ab Zustellung (doppelt so lang wie national).

Zustellung
Nach Recht des Mitgliedstaates, oft längere Dauer.

Bei Ratenzahlungsvereinbarungen aufpassen – mit jeder Teilzahlung beginnt die Verjährungsfrist neu. Dokumentieren Sie jede Zahlung genau.

Wir begleiten Sie rechtssicher bei Ihren Inkassoforderungen in Deutschland, im EU-Ausland und weltweit.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Privatperson ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten?

Ja, auch als Privatperson können Sie ein gerichtliches Mahnverfahren beantragen. Das Verfahren steht Privatgläubigern genauso offen wie Unternehmen. Sie benötigen keinen Anwalt und können den Antrag selbst stellen. Bei Verbraucherforderungen gelten dieselben Regeln wie bei gewerblichen Forderungen.

Was passiert, wenn der Schuldner Widerspruch einlegt?

Legt der Schuldner Widerspruch ein, endet das Mahnverfahren. Die Sache geht automatisch in ein streitiges Verfahren über. Sie erhalten vom Gericht die Mitteilung über den Widerspruch und müssen entscheiden, ob Sie Klage erheben. Der Zivilprozess folgt dann den normalen Regeln mit Beweisaufnahme und Verhandlung.

Wie lange dauert ein gerichtliches Mahnverfahren insgesamt?

Die Dauer des Verfahrens beträgt bei reibungslosem Ablauf zwei bis drei Monate. Das Mahnverfahren ist ein schnelles und wirksames Mittel zur Forderungsdurchsetzung. Die reine Bearbeitungszeit beim Gericht liegt bei ein bis zwei Wochen. Mit Zustellung und Fristen rechnen Sie insgesamt acht bis zwölf Wochen bis zum Vollstreckungsbescheid.

Kann ich die Kosten des Mahnverfahrens vom Schuldner zurückfordern?

Ja, der Schuldner trägt die Kosten des Verfahrens. Die Gerichtsgebühren werden als Nebenforderungen im Mahnbescheid aufgeführt. Bei erfolgreicher Durchführung erhalten Sie die komplette Kostenerstattung. Auch vorgerichtliche Mahnkosten können Sie als Nebenforderungen geltend machen.

Was ist der Unterschied zwischen Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid?

Der Mahnbescheid ist die erste Stufe im zweistufigen Verfahren. Er informiert den Schuldner über Ihre Forderung und räumt ihm Widerspruchsrecht ein. Der Vollstreckungsbescheid ist der eigentliche Vollstreckungstitel. Mit ihm können Sie die Zwangsvollstreckung einleiten. Ohne Vollstreckungsbescheid bleibt der Mahnbescheid wirkungslos.

Was passiert, wenn der Schuldner umgezogen ist und ich die neue Adresse nicht kenne?

Ohne aktuelle Schuldneradresse können Sie kein Mahnverfahren durchführen, da eine öffentliche Zustellung nicht zulässig ist. Sie müssen zunächst die neue Adresse ermitteln – etwa über Einwohnermeldeamtsauskunft oder professionelle Adressermittlung. Alternativ bleibt nur der Weg über ein Klageverfahren, bei dem unter bestimmten Voraussetzungen eine öffentliche Zustellung möglich ist.

Kann ich mehrere Forderungen gegen denselben Schuldner in einem Mahnbescheid bündeln?

Ja, Sie können mehrere Forderungen gegen denselben Schuldner in einem einzigen Mahnantrag zusammenfassen. Die Hauptforderungen werden addiert und bilden den Streitwert für die Gebührenberechnung. Wichtig ist, dass Sie jede einzelne Forderung mit Datum, Grund und Betrag genau aufschlüsseln. Bei unterschiedlichen Fälligkeitsdaten müssen Sie die Zinsen für jede Forderung separat berechnen.

Wie lange habe ich Zeit, den Vollstreckungsbescheid zu beantragen?

Nach Zustellung des Mahnbescheids müssen Sie den Vollstreckungsbescheid innerhalb von sechs Monaten beantragen. Diese Frist ist zwingend einzuhalten. Versäumen Sie die Frist, verliert der Mahnbescheid seine Wirkung und Sie müssen ein neues Mahnverfahren einleiten oder direkt Klage erheben. Setzen Sie sich daher am besten eine Erinnerung etwa vier Monate nach der Zustellung.

Muss ich einen Anwalt beauftragen oder kann ich das Mahnverfahren selbst durchführen?

Sie können das gerichtliche Mahnverfahren vollständig ohne Anwalt durchführen – sowohl als Privatperson als auch als Unternehmen. Das Verfahren ist bewusst einfach gestaltet. Anwaltspflicht besteht erst, wenn der Schuldner Widerspruch einlegt und das Verfahren an ein Landgericht (bei Streitwerten über 5.000 Euro) abgegeben wird. Für das Mahnverfahren selbst sparen Sie sich die Anwaltskosten.

Was kann ich tun, wenn der Schuldner nur einen Teil der Forderung bezahlt?

Zahlt der Schuldner nur teilweise, haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder Sie akzeptieren die Teilzahlung und beantragen den Vollstreckungsbescheid nur für den Restbetrag. Oder Sie lehnen die Teilzahlung ab und bestehen auf vollständige Begleichung. Bei Teilzahlung nach Erlass des Mahnbescheids können Sie den Vollstreckungsbescheid hinsichtlich des noch offenen Betrags beantragen. Dokumentieren Sie alle Zahlungseingänge genau.

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