Insolvenzgeld
von Germania Inkasso-Dienst GmbH
Insolvenzgeld (früher Konkursausfallgeld) ist ein finanzieller Ausgleich, gezahlt durch die Bundesagentur für Arbeit, für Angestellte bei einem insolventen Unternehmen, welches auf Grund der Insolvenz keine Löhne mehr auszahlen kann.
Antrag auf Insolvenzgeld
Insolvenzgeld muss bei der Agentur für Arbeit schriftlich beantragt werden. Hierbei ist eine Ausschlussfrist von zwei Monaten ab Insolvenzereignis zu beachten. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer ab dem Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder ab Abweisung des Verfahrens durch das Insolvenzgericht zwei Monate Zeit für die Antragstellung auf Insolvenzgeld haben.
Dauer des Insolvenzgeldes
Die Bundesagentur für Arbeit zahlt das Insolvenzgeld für einen Zeitraum von maximal drei Monaten. Dabei umfasst dieser Zeitraum prinzipiell die drei Monate vor dem Beschluss über das Eröffnungsverfahrens bzw. vor der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse.
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