Regelinsolvenz
von Germania Inkasso-Dienst GmbH
Im deutschen Recht nennt man die Regelinsolvenz das generelle allgemeine Insolvenzverfahren. Die Insolvenzordnung (§§ der InsO) sieht diese vor, sofern kein besonderes Verfahren begründet ist. Beispiele für besondere Verfahren sind das Verbraucherinsolvenzverfahren oder das Nachlassinsolvenzverfahren.
Insolvenzverfahren nicht nur für juristische Personen
Eine am 1. Dezember 2001 durchgeführte Gesetzesänderung sieht das Regelinsolvenzverfahren seither auch für Selbständige und ehemalige Selbständige mit mehr als 19 Gläubigern vor. Somit wurde natürlichen Personen, nebst juristischen Personen, ebenfalls die Möglichkeit gegeben, mit einem Regelinsolvenzverfahren für Ordnung ihrer Vermögensverhältnisse zu sorgen.
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