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Insolvenzgericht

von Germania Inkasso-Dienst GmbH

Insolvenzgericht ist das für die Durchführung von Insolvenzverfahren zuständige Gericht. Das sachlich zuständige Insolvenzgericht ist grundsätzlich das Amtsgericht, was in § 2 der Insolvenzordnung (InsO) geregelt ist. Die örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts bestimmt sich danach, wo der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (§ 3 Absatz 1 Satz 1 InsO).

Es leitet das Eröffnungsverfahren und entscheidet über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sowie die Einsetzung des Insolvenzverwalters, der das Verfahren unter Aufsicht des Gerichtes führt. Das Insolvenzgericht ist ferner für die Einsetzung des Gläubigerausschusses verantwortlich.

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