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Insolvenzanfechtung

Insolvenzanfechtung 18. September 2017/von Germania Inkasso-Dienst GmbHInsolvenzanfechtung ist für Insolvenzverwalter die Möglichkeit das Rückgängigmachens von Vermögensverschiebungen, wenn diese vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind und daher den Gläubiger eines Insolvenzschuldners benachteiligen (siehe § 129 InsO). Die Insolvenzmasse (Vermögen des Insolvenzschuldners) wird durch Insolvenzanfechtung vor unberechtigten Schmälerungen geschützt.Insolvenzanfechtung BeispielVermögenswerte können durch den Insolvenzverwalter nur [...]

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Insolvenzanfechtung

von Germania Inkasso-Dienst GmbH

Insolvenzanfechtung ist für Insolvenzverwalter die Möglichkeit das Rückgängigmachens von Vermögensverschiebungen, wenn diese vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind und daher den Gläubiger eines Insolvenzschuldners benachteiligen (siehe § 129 InsO). Die Insolvenzmasse (Vermögen des Insolvenzschuldners) wird durch Insolvenzanfechtung vor unberechtigten Schmälerungen geschützt.

Insolvenzanfechtung Beispiel

Vermögenswerte können durch den Insolvenzverwalter nur auf Basis eines Anfechtungsgrundes zurückgefordert werden. Ein Beispiel wäre, wenn der Schuldner Vermögensgegenstände an Dritte verschenkt hat. Der Beschenkte ist dann weniger schutzwürdig als die Gesamtheit der Insolvenzgläubiger, denen die Insolvenzmasse rechtlich zusteht, da er keine Leistung für die Schenkung erbringen musste.

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