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Gerichtskosten

von Germania Inkasso-Dienst GmbH

Für die Aufgabe bzw. für das Handeln der Gerichte fallen Kosten an, die Gerichtskosten genannt werden. Gerichtskosten bestehen aus den gerichtlichen Gebühren und den gerichtlichen Auslagen. Dabei richtet sich die Höhe der Kosten nicht nach den tatsächlichen Aufwänden des Gerichts, sondern in den meisten Fällen nach dem Streitwert. Als Basis für die Berechnung der Gerichtskosten dient das Gerichtskostengesetz GKG und die Kostenordnung KostO. Gemeinsam mit den außergerichtlichen Kosten, wie Anwaltskosten, bilden sie die Prozesskosten.

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