Drohende Zahlungsunfähigkeit
von Germania Inkasso-Dienst GmbH
Drohende Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner wahrscheinlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungsverpflichtungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen (§ 18 Abs. 2 InsO). Die drohende Zahlungsunfähigkeit gibt nur dem Schuldner das Recht, einen Antrag auf das Eröffnungsverfahren zu stellen (§ 18 Abs. 1 InsO). Die Gläubiger hingegen können keinen Insolvenzantrag auf dieser Basis stellen, da vermieden werden soll, dass Gläubiger ihre Schuldner aufgrund von Vorhersagen zu sehr unter Druck setzen.
Anreiz auf frühes Insolvenzverfahren
Der Insolvenzgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit soll einen Anreiz für Unternehmen geben, möglichst frühzeitig den Weg einer Insolvenz zu gehen und dadurch die Chancen einer effektiven Sanierung während des Insolvenzverfahrens zu erhöhen. Schließlich können in einem solchen Fall auch die Insolvenzgläubiger davon profitieren, da erfahrungsgemäß mehr Insolvenzmasse vorhanden ist, wenn das Unternehmen frühzeitig beim Insolvenzgericht aufschlägt.