Beitreibung
von Germania Inkasso-Dienst GmbH
Beitreibung nennt man die zwangsweise Einziehung von Geldforderungen auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels.
Beitreibung im Zivilrecht und im öffentlichen Recht
Im Bereich des Zivilrechts erfolgt die Beitreibung durch die Zwangsvollstreckung – in aller Regel durch Pfändung. Im öffentlich-rechtlichen Bereich erfolgt dagegen eine Verwaltungsvollstreckung. Im Verwaltungsrecht ist die Beitreibung neben dem Verwaltungszwang eine der beiden vorgesehenen Vollstreckungsarten. Öffentlich-rechtliche Ansprüche, die auf eine Geldleistung abzielen, wie etwa Steuerzahlungen, Gebühren, Zwangsgelder, Bußgelder oder Geldstrafen werden durch die Beitreibung vollstreckt. Beim Verwaltungszwang dagegen wird darauf abgezielt, Handlungs-, Duldungs- oder Unterlassungspflichten durchzusetzen. Näheres regeln die §§ 1 bis 5 des jeweils gültigen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes.
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