Skip to content

Inkassokosten-Rechner

Der kostenfreie Inkassokostenrechner von Germania Inkasso zeigt Ihnen auf einen Blick, welche Inkassokosten und Gebühren gemäß § 13e RDG und Nr. 2300 II VV RVG  berechnet werden können.

Betrag Ihrer Forderung

Geben Sie den Betrag der offenen Forderung ein

Der Nettobetrag der offenen Hauptforderung (Streitwert für die RVG-Berechnung)
Aktueller Basiszinssatz: 1,27%    Verzugszinssatz: 6,27% (Verbraucher) / 10,27% (Geschäftskunde)
Betrag Ihrer Forderung:
Sofern der Schuldner nach dem ersten Anschreiben zahlt, verringert sich die Gebühr auf eine 0,5 Geschäftsgebühr Nr. 2300 II VV RVG
Kosten für außergerichtliche Vertretung
Beschreibung 0,5 Gebühr 0,9 Gebühr
Geschäftsgebühr gem. § 13e RDG i. V. m. Nr. 2300 II VV RVG Gebühr für außergerichtliche Vertretung durch das Inkassounternehmen nach dem RVG
Post- und Telekommunikationsentgelt-Pauschale gem. Nr. 7002 VV RVG Pauschale für Porto, Telefon und sonstige Kommunikationskosten (20% der Gebühr, max. 20,00 €)
19% Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 RVG
Zwischensumme außergerichtlicher Vertretung:
Für das erste Mahnschreiben entsteht eine 0,5 Geschäftsgebühr, wird nach dem ersten Mahnschreiben weiterer außergerichtlicher Aufwand erforderlich, erhöht sich die Geschäftsgebühr auf eine 0,9 Geschäftsgebühr.
Gebühren für das Mahnverfahren
Beschreibung Betrag
1,0 Verfahrensgebühr für Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides Nr. 3305 VV RVG Gebühr für das gerichtliche Mahnverfahren nach dem RVG
Gerichtsgebühr für das Mahnverfahren: (steuerfrei) Gerichtskostentabelle gültig ab 01.06.2025, halbe Gebühr für Mahnverfahren
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG
19% Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 RVG
Zwischensumme Mahnverfahren:
Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des Mahnverfahren Die außergerichtliche 0,9 Geschäftsgebühr wird zur Hälfte auf die Verfahrensgebühr angerechnet
Summe Mahnverfahren:
Gebühren für den Vollstreckungsbescheid
Beschreibung Betrag
0,5 Geschäftsgebühr für VB-Antrag gem. Nr. 3308 RVG Gebühr für den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheides
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG
19% Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 RVG
Zwischensumme Vollstreckungsbescheid:

Gesamtbetrag (brutto):

(außergerichtliche Vertretung + Mahnverfahren + Vollstreckungsbescheid)

Erläuterung
Mit Beauftragung des ersten Mahnschreibens an den Schuldner entsteht eine 0,5 Geschäftsgebühr in Höhe von:
Wird nach dem ersten Mahnschreiben weiterer außergerichtlicher Aufwand erforderlich, erhöht sich die Gebühr um den Faktor 0,4 auf eine 0,9 Geschäftsgebühr in Höhe von:
Mit Beantragung des Mahnbescheides, entsteht eine 0,9 Geschäftsgebühr + 1,0 Verfahrensgebühr + Gerichtskosten in Höhe von:
Mit Beantragung des Vollstreckungsbescheid, entsteht eine 0,9 Geschäftsgebühr + 1,0 Verfahrensgebühr + Gerichtskosten + 0,5 Geschäftsgebühr in Höhe von:

So funktioniert der Inkassokostenrechner

Geben Sie einfach den Forderungsbetrag ein.
Der Rechner zeigt Ihnen sofort, welche Inkassokosten, Gebühren und möglichen Verzugszinsen nach aktueller Rechtslage entstehen können. So sehen Sie auf einen Blick, welche Kosten der Schuldner zusätzlich zur Hauptforderung tragen muss.

Forderung professionell durchsetzen

Sie möchten Ihre offene Forderung nicht selbst verfolgen?

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und unverbindlich und zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Geld möglichst schnell zurückerhalten können.

Häufig gestellte Fragen

Wie berechnet man Inkassokosten?

Inkassokosten werden in der Regel auf Basis des Forderungsbetrags berechnet. Maßgeblich ist dabei die sogenannte Geschäftsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), an der sich auch Inkassounternehmen orientieren. Zusätzlich können Auslagenpauschalen und Verzugszinsen anfallen. Mit unserem Inkassokostenrechner können Sie die voraussichtlichen Kosten für Ihre Forderung schnell berechnen.

Die Höhe der Inkassokosten hängt vor allem vom Forderungsbetrag ab. Je höher die Forderung, desto höher kann auch die Inkassogebühr ausfallen. Typische Kostenbestandteile sind:
• Inkassogebühr (ähnlich einer Anwaltsgebühr)
• Auslagenpauschale
• Verzugszinsen
• ggf. weitere Kosten im gerichtlichen Verfahren

Unser Inkassokostenrechner zeigt Ihnen die möglichen Kosten für verschiedene Forderungshöhen.

Grundsätzlich muss der Schuldner die Inkassokosten bezahlen, wenn er sich bereits im Zahlungsverzug befindet. Voraussetzung ist in der Regel, dass:
• die Forderung berechtigt und fällig ist
• der Schuldner gemahnt wurde oder automatisch in Verzug geraten ist
• das Inkassoverfahren zur Durchsetzung der Forderung erforderlich war

Die Kosten werden dann zusätzlich zur Hauptforderung geltend gemacht.

Der Schuldner muss grundsätzlich nur angemessene und rechtlich zulässige Kosten tragen. In der Praxis können folgende Kosten entstehen:

1. Außergerichtliche Inkassokosten
Kosten für das Inkassounternehmen zur außergerichtlichen Forderungseinziehung.

2. Gerichtliches Mahnverfahren
Wenn der Schuldner nicht zahlt, können zusätzlich Gerichtsgebühren für Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid entstehen.

3. Vollstreckungskosten
Wenn ein Titel vorliegt und weiterhin nicht gezahlt wird, können Kosten für Gerichtsvollzieher oder Vollstreckungsmaßnahmen anfallen.

Diese Kosten werden in der Regel dem Schuldner auferlegt, solange sie notwendig und rechtlich zulässig sind.

Zahlt der Schuldner weder die Hauptforderung noch die Inkassokosten, kann der Gläubiger ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Wird ein Vollstreckungsbescheid oder Urteil erlassen, können anschließend Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Inkassogebühren dürfen nicht höher sein als vergleichbare Anwaltskosten nach dem RVG. Sie orientieren sich typischerweise an einer 0,5 bis 1,3 Geschäftsgebühr je nach Aufwand.

Ein Inkassoverfahren kann sinnvoll sein, wenn:
• mehrere Mahnungen erfolglos waren
• der Schuldner nicht reagiert
• Sie Ihre Forderung professionell durchsetzen möchten

Bei Germania Inkasso erhalten Sie im Erfolgsfall 100% Ihrer Hauptforderung ausgezahlt. Für Sie entstehen keine versteckten Kosten.

Mahnkosten entstehen, wenn ein Gläubiger selbst Zahlungserinnerungen oder Mahnungen verschickt. Diese Kosten sind meist gering und decken lediglich den Aufwand für die Mahnung.

Inkassokosten entstehen dagegen, wenn ein Inkassounternehmen mit der Forderungseinziehung beauftragt wird. Das Inkassounternehmen übernimmt dann die Kommunikation mit dem Schuldner und setzt die Forderung professionell durch. Befindet sich der Schuldner im Verzug, können diese Kosten zusätzlich zur Hauptforderung geltend gemacht werden.

Ein Inkassobüro ist für die meisten Fälle die bessere Wahl als ein Rechtsanwalt. Die Rechtsdienstleistung eines Inkassounternehmens ist auf Forderungseinzug spezialisiert und im Kostenvergleich meist günstiger. Anwälte werden erst bei komplexen Rechtsstreitigkeiten notwendig. Germania Inkasso arbeitet bei Bedarf mit spezialisierten Anwaltskanzleien zusammen.

Grundsätzlich gibt es keine feste Untergrenze. Bei Forderungen ab 100 Euro lohnt sich die Beauftragung in der Regel, bei höheren Beträgen ab 500 Euro empfehlen wir ein Inkassounternehmen mit intensivem Außendienst für maximale Realisierungschancen.

Jetzt individuelle Ersteinschätzung erhalten

Kostenlos und unverbindlich: in nur 30 Sekunden zur individuellen Einschätzung durch unsere Experten.

Newsletter abonnieren & nichts verpassen