Wir versorgen Sie mit Tipps und Wissenswertem zu:
Inkassokosten-Rechner
Der kostenfreie Inkassokostenrechner von Germania Inkasso zeigt Ihnen auf einen Blick, welche Inkassokosten und Gebühren gemäß § 13e RDG und Nr. 2300 II VV RVG berechnet werden können.
Betrag Ihrer Forderung
Geben Sie den Betrag der offenen Forderung ein
| Beschreibung | 0,5 Gebühr | 0,9 Gebühr |
|---|---|---|
| Geschäftsgebühr gem. § 13e RDG i. V. m. Nr. 2300 II VV RVG Gebühr für außergerichtliche Vertretung durch das Inkassounternehmen nach dem RVG | ||
| Post- und Telekommunikationsentgelt-Pauschale gem. Nr. 7002 VV RVG Pauschale für Porto, Telefon und sonstige Kommunikationskosten (20% der Gebühr, max. 20,00 €) | ||
| 19% Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 RVG | ||
| Zwischensumme außergerichtlicher Vertretung: |
| Beschreibung | Betrag |
|---|---|
| 1,0 Verfahrensgebühr für Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides Nr. 3305 VV RVG Gebühr für das gerichtliche Mahnverfahren nach dem RVG | |
| Gerichtsgebühr für das Mahnverfahren: (steuerfrei) Gerichtskostentabelle gültig ab 01.06.2025, halbe Gebühr für Mahnverfahren | |
| Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG | |
| 19% Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 RVG | |
| Zwischensumme Mahnverfahren: | |
| Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des Mahnverfahren Die außergerichtliche 0,9 Geschäftsgebühr wird zur Hälfte auf die Verfahrensgebühr angerechnet | |
| Summe Mahnverfahren: |
| Beschreibung | Betrag |
|---|---|
| 0,5 Geschäftsgebühr für VB-Antrag gem. Nr. 3308 RVG Gebühr für den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheides | |
| Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG | |
| 19% Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 RVG | |
| Zwischensumme Vollstreckungsbescheid: |
Gesamtbetrag (brutto):
(außergerichtliche Vertretung + Mahnverfahren + Vollstreckungsbescheid)
So funktioniert der Inkassokostenrechner
Geben Sie einfach den Forderungsbetrag ein.
Der Rechner zeigt Ihnen sofort, welche Inkassokosten, Gebühren und möglichen Verzugszinsen nach aktueller Rechtslage entstehen können. So sehen Sie auf einen Blick, welche Kosten der Schuldner zusätzlich zur Hauptforderung tragen muss.
Forderung professionell durchsetzen
Sie möchten Ihre offene Forderung nicht selbst verfolgen?
Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und unverbindlich und zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Geld möglichst schnell zurückerhalten können.
Häufig gestellte Fragen
Wie berechnet man Inkassokosten?
Inkassokosten werden in der Regel auf Basis des Forderungsbetrags berechnet. Maßgeblich ist dabei die sogenannte Geschäftsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), an der sich auch Inkassounternehmen orientieren. Zusätzlich können Auslagenpauschalen und Verzugszinsen anfallen. Mit unserem Inkassokostenrechner können Sie die voraussichtlichen Kosten für Ihre Forderung schnell berechnen.
Wie hoch sind Inkassokosten bei einer Forderung?
Die Höhe der Inkassokosten hängt vor allem vom Forderungsbetrag ab. Je höher die Forderung, desto höher kann auch die Inkassogebühr ausfallen. Typische Kostenbestandteile sind:
• Inkassogebühr (ähnlich einer Anwaltsgebühr)
• Auslagenpauschale
• Verzugszinsen
• ggf. weitere Kosten im gerichtlichen Verfahren
Unser Inkassokostenrechner zeigt Ihnen die möglichen Kosten für verschiedene Forderungshöhen.
Wer muss Inkassokosten bezahlen?
Grundsätzlich muss der Schuldner die Inkassokosten bezahlen, wenn er sich bereits im Zahlungsverzug befindet. Voraussetzung ist in der Regel, dass:
• die Forderung berechtigt und fällig ist
• der Schuldner gemahnt wurde oder automatisch in Verzug geraten ist
• das Inkassoverfahren zur Durchsetzung der Forderung erforderlich war
Die Kosten werden dann zusätzlich zur Hauptforderung geltend gemacht.
Muss der Schuldner alle Inkassokosten aus dem Inkassokosten-Rechner zahlen?
Der Schuldner muss grundsätzlich nur angemessene und rechtlich zulässige Kosten tragen. In der Praxis können folgende Kosten entstehen:
1. Außergerichtliche Inkassokosten
Kosten für das Inkassounternehmen zur außergerichtlichen Forderungseinziehung.
2. Gerichtliches Mahnverfahren
Wenn der Schuldner nicht zahlt, können zusätzlich Gerichtsgebühren für Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid entstehen.
3. Vollstreckungskosten
Wenn ein Titel vorliegt und weiterhin nicht gezahlt wird, können Kosten für Gerichtsvollzieher oder Vollstreckungsmaßnahmen anfallen.
Diese Kosten werden in der Regel dem Schuldner auferlegt, solange sie notwendig und rechtlich zulässig sind.
Was passiert, wenn der Schuldner die Inkassokosten nicht bezahlt?
Zahlt der Schuldner weder die Hauptforderung noch die Inkassokosten, kann der Gläubiger ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Wird ein Vollstreckungsbescheid oder Urteil erlassen, können anschließend Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Wie hoch dürfen Inkassogebühren maximal sein?
Inkassogebühren dürfen nicht höher sein als vergleichbare Anwaltskosten nach dem RVG. Sie orientieren sich typischerweise an einer 0,5 bis 1,3 Geschäftsgebühr je nach Aufwand.
Wann lohnt sich ein Inkassoverfahren?
Ein Inkassoverfahren kann sinnvoll sein, wenn:
• mehrere Mahnungen erfolglos waren
• der Schuldner nicht reagiert
• Sie Ihre Forderung professionell durchsetzen möchten
Bei Germania Inkasso erhalten Sie im Erfolgsfall 100% Ihrer Hauptforderung ausgezahlt. Für Sie entstehen keine versteckten Kosten.
Was ist der Unterschied zwischen Mahnkosten und Inkassokosten?
Mahnkosten entstehen, wenn ein Gläubiger selbst Zahlungserinnerungen oder Mahnungen verschickt. Diese Kosten sind meist gering und decken lediglich den Aufwand für die Mahnung.
Inkassokosten entstehen dagegen, wenn ein Inkassounternehmen mit der Forderungseinziehung beauftragt wird. Das Inkassounternehmen übernimmt dann die Kommunikation mit dem Schuldner und setzt die Forderung professionell durch. Befindet sich der Schuldner im Verzug, können diese Kosten zusätzlich zur Hauptforderung geltend gemacht werden.
Muss ich einen Anwalt einschalten oder reicht ein Inkassobüro?
Ein Inkassobüro ist für die meisten Fälle die bessere Wahl als ein Rechtsanwalt. Die Rechtsdienstleistung eines Inkassounternehmens ist auf Forderungseinzug spezialisiert und im Kostenvergleich meist günstiger. Anwälte werden erst bei komplexen Rechtsstreitigkeiten notwendig. Germania Inkasso arbeitet bei Bedarf mit spezialisierten Anwaltskanzleien zusammen.
Ab welcher Summe sollte ich ein Inkassounternehmen beauftragen?
Grundsätzlich gibt es keine feste Untergrenze. Bei Forderungen ab 100 Euro lohnt sich die Beauftragung in der Regel, bei höheren Beträgen ab 500 Euro empfehlen wir ein Inkassounternehmen mit intensivem Außendienst für maximale Realisierungschancen.
Jetzt individuelle Ersteinschätzung erhalten
Kostenlos und unverbindlich: in nur 30 Sekunden zur individuellen Einschätzung durch unsere Experten.
