Zu wenig Transparenz
Rückfragen bleiben offen, Reportings erklären den nächsten Schritt nicht oder Sie wissen nicht, wer den Fall tatsächlich bearbeitet.
Wenn Bearbeitungsstände unklar bleiben, Ansprechpartner wechseln oder Forderungen im Standardprozess festhängen, wird der Dienstleister selbst zum Risiko. Germania prüft mit Ihnen, wie ein Wechsel sinnvoll vorbereitet werden kann. Das gilt für neue Mandate und, soweit im Einzelfall möglich, für laufende B2B-Forderungen.
Germania Inkasso unterstützt Unternehmen, die ihr Inkassounternehmen wechseln möchten, mit einem strukturierten Übergabeplan für neue und laufende B2B-Forderungen. Vor einer Neuvergabe werden Vertrag und Vollmachten, Bearbeitungsstände, Zahlungen, Fristen und Unterlagen geprüft. So entsteht ein belastbarer Neustart statt eines unkontrollierten Datentransfers.
Rückfragen bleiben offen, Reportings erklären den nächsten Schritt nicht oder Sie wissen nicht, wer den Fall tatsächlich bearbeitet.
Geschäftsbeziehung, Branche und komplexe B2B-Sachverhalte werden kaum berücksichtigt. Ihre Fälle laufen durch denselben Ablauf wie alle anderen.
Nach erfolglosen Standardschritten bleibt unklar, ob persönlicher Kontakt, Außendienst, gerichtliche Maßnahmen oder Überwachung folgen.
Jeder Schritt hat ein klares Ergebnis. Erst wenn Bestand, Zuständigkeiten und Datenlage nachvollziehbar sind, beginnt die operative Übergabe.
Wir besprechen Volumen, Fallarten, bisherigen Prozess und Erwartungen. Bei laufenden Mandaten gehören Vertrag sowie mögliche Kündigungs- und Abrechnungsregeln in die Prüfung.
Salden, Zahlungen, Ratenpläne, Einwendungen, Vollmachten, Dokumente, Fristen und Verfahrensstände werden fallbezogen zusammengeführt.
Wir definieren, welche Fälle übernommen werden können, welche Unterlagen fehlen und wie Daten sowie Kommunikation sicher übergeben werden.
Nach der Beauftragung haben Sie einen festen Ansprechpartner und klare Bearbeitungsstände. Je nach Fall reicht die Bearbeitung vom individuellen Kontakt bis zu gerichtlichen Schritten.
Fallvolumen und Verfahrensstand entscheiden, welcher Wechselweg sinnvoll ist. Laufende Forderungen werden dabei nicht pauschal verschoben, sondern pro Akte eingeordnet.
Ein zeitlich definierter Benchmark mit vergleichbaren Neufällen kann Reaktionszeit, Transparenz, Bearbeitungsqualität und internen Aufwand belastbar vergleichen.
Eine direkte Bestandsaufnahme zeigt meist schneller, ob ein vollständiger oder schrittweiser Wechsel sinnvoller ist.
Diese Akten werden einzeln geprüft. Verfahrensstand, Fristen, Kosten, Titel und bisherige Maßnahmen müssen vor einer Übernahme eindeutig sein.
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich drei Jahre; Beginn und mögliche Hemmung hängen vom konkreten Sachverhalt ab. Fristen werden deshalb aus der Akte übernommen und geprüft.
Jeder Fall wird nachvollziehbar gesteuert. Persönliche Verantwortung und mehrere realistische Wege zur Lösung stehen dabei im Mittelpunkt.
Sie wissen, wer Ihre Fälle kennt und Entscheidungen mit Ihnen abstimmt.
Sachverhalt, Geschäftsbeziehung und wirtschaftliche Situation fließen in die Strategie ein.
Wenn Telefon und Schriftverkehr nicht reichen, kann ein Vor-Ort-Kontakt neue Informationen eröffnen. Außendienst ansehen.
Mandantenportal und persönliche Betreuung geben Überblick über Fortschritt und nächste Schritte.
Germania arbeitet seit über 35 Jahren im Forderungseinzug und kennt gewerbliche Forderungen.
Bei titulierten Forderungen kann eine langfristige Überwachung sinnvoll sein, wenn kurzfristig keine Realisierung möglich ist.
Die Zusammenarbeit mit Germania entstand aus schlechten Erfahrungen mit einem anderen Inkassobüro. Durch den Wechsel zu Germania stieg, vermutlich durch die individuelle Herangehensweise, unsere Realisierungsquote deutlich. Wir sind sehr zufrieden mit dem Wechsel.Anonymisierte Kundenstimme
Durch eine Empfehlung sind wir damals auf Germania Inkasso aufmerksam geworden, haben uns persönlich beraten lassen und sind anschließend gewechselt. Wir sind bis heute äußerst glücklich mit dieser Entscheidung. Uns gefällt hier vor allem die Professionalität der Arbeit.Anonymisierte Kundenstimme
Wir sind nach einigen Testläufen hinsichtlich Schnelligkeit und Realisierungsquoten zu Germania Inkasso gewechselt und sind mit der individuellen Realisierung unserer Forderungen auch weiterhin sehr zufrieden. Eine deutliche Verbesserung zu unserem vorherigen Dienstleister.Anonymisierte Kundenstimme
Kundenstimmen stammen von der bisherigen Germania-Seite. Ergebnisse hängen vom Forderungsbestand und Einzelfall ab. Weitere Referenzen ansehen.
Grundsätzlich können Sie einen anderen Dienstleister für künftige Inkassomandate auswählen. Bei laufenden Mandaten richtet sich das konkrete Vorgehen nach dem bestehenden Vertrag, erteilten Vollmachten, dem Bearbeitungsstand und möglichen Kosten. Deshalb prüfen wir diese Punkte vor einer Übernahme gemeinsam mit Ihnen.
Zunächst wird je Akte geklärt, ob sie beim bisherigen Dienstleister abgeschlossen, zurückgegeben oder geordnet übertragen werden soll und kann. Salden, Zahlungen, Vereinbarungen, Fristen, Dokumente und gerichtliche Schritte müssen lückenlos abgeglichen werden. Kritische oder weit fortgeschrittene Verfahren werden einzeln bewertet.
Für neue Mandate entscheiden Sie, wen Sie beauftragen. Bei bereits übergebenen Fällen sind jedoch der Vertrag, Kündigungsregeln, Vollmachten und der bisherige Verfahrensstand maßgeblich. Eine pauschale Antwort wäre daher unseriös; der konkrete Mandatsrahmen muss geprüft werden.
Das hängt unter anderem vom bisherigen Vertrag, bereits ausgelösten Maßnahmen, dem Verfahrensstand und der Art der neuen Beauftragung ab. Germania klärt die eigene Vergütung transparent; mögliche Ansprüche oder Abrechnungen des bisherigen Dienstleisters ergeben sich aus dessen Vertrag und der jeweiligen Akte.
Mit einer Übergabematrix pro Fall: aktueller Saldo, letzte Zahlung, Einwendungen, Vereinbarungen, Vollmachten, Verjährungsdaten, gerichtlicher Stand, Originalunterlagen und nächster Schritt. Die operative Übergabe sollte erst erfolgen, wenn Verantwortlichkeiten und Datenkanal feststehen.
Bei regelmäßig mehr als 30 neuen, vergleichbaren Fällen pro Jahr kann ein zeitlich definierter Benchmark aussagekräftig sein. Bei kleineren Volumina oder sehr unterschiedlichen Fällen ist eine direkte Prozess- und Bestandsprüfung oft sinnvoller. Gemeinsam legen wir fest, welche Variante belastbare Erkenntnisse liefert.
Ob und durch wen eine neue Mandatierung, Vollmacht oder Zahlungsverbindung mitgeteilt werden muss, hängt vom Bearbeitungsstand ab. Diese Kommunikation wird für die betroffenen Fälle abgestimmt, damit Zahlungen und Rückfragen an der richtigen Stelle ankommen.
Das kann möglich sein, wird aber nicht pauschal zugesagt. Bei gerichtlichen, bestrittenen oder titulierten Forderungen prüfen wir Titel, Aktenstand, Fristen, bisherige Vollstreckungsmaßnahmen, Kosten und die erforderlichen Unterlagen, bevor wir eine Empfehlung geben.
Schildern Sie uns kurz Ihre Ausgangslage. Wir melden uns persönlich und klären, ob ein Benchmark, ein schrittweiser Übergang oder ein direkter Wechsel sinnvoll ist.
Rechtliche Orientierung: § 10 RDG, § 168 BGB, § 675 BGB, §§ 195 ff. BGB und DSGVO. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Wir versorgen Sie mit Tipps und Wissenswertem zu:
Bleiben Sie auf dem neusten Stand und halten Sie Ausfälle gering.
